Reform der Erbschaftssteuer: Warum die Wirtschaft davon profitieren würde
IMAGO/Wolfgang Maria Weber
Symbolbild: Anfang Januar hat die SPD ihre Ideen für eine Reform der Erbschaftssteuer vorgestellt.
Glaubt man ihren Lobbyist*innen, stehen mittelständische Familien-Unternehmen entweder kurz vor der Auswanderung oder der Pleite. Der Grund ist die Debatte um Erbschaftssteuer, die Familienunternehmer*innen offenbar so in ihren Grundfesten erschüttert, dass ihnen nur die Wahl zwischen Weglaufen oder Aufhören zu bleiben scheint.
Haltloser Lobbyisten-Sprech
Abgesehen davon, dass man sich die gleiche Sensibilität gegenüber älteren Menschen bei den deutlich härteren Debatten über Rentenkürzungen wünscht, beruht das ganze Getöse der Interessenverbände auf unvollständigen oder falschen Informationen, die sie wissentlich oder unwissentlich verbreiten.
Die SPD will eine Reform der Erbschaftssteuer, die bei einem Freibetrag von fünf Millionen Euro vererbte Unternehmen anders als bisher ausnahmslos zur Steuer heranzieht. Mit dem hohen Freibetrag werden rund 85 Prozent der kleinen und mittleren Unternehmen im Erbfall keinerlei Steuern zahlen müssen, was die Aussagen über einen befürchteten Massenexodus dieser Unternehmenskategorie schon auf den ersten Blick als haltlosen Lobbyist*innen-Sprech enttarnt.
Der SPD geht es um Gerechtigkeit
Für die dann noch zahlungspflichtigen Unternehmen stehen die Steuersätze noch gar nicht fest. Weshalb Berichte über deshalb notleidende Unternehmen zumindest als verfrüht erscheinen. Vielfach wird im verbalen Getöse um eine Reform der Erbschaftsteuer deren politischer Kern gerne übersehen. Viel mehr als um die zusätzlichen Einnahmen geht es bei dem SPD-Vorschlag um Gerechtigkeit. Seit Beginn des Jahrhunderts leidet Deutschland unter einer verfestigen Vermögensungleichheit. Die obersten zehn Prozent verfügen über rund 60 Prozent des gesamten Vermögens, die unteren nur über circa fünf Prozent.
Dieser Befund hat sich über Jahrzehnte über alle Auf- und Abschwünge hinweg eingependelt. Das bedeutet die Hälfte der Bevölkerung kann kaum gegen Risiken vorsorgen, und dies in einer Zeit vielfältiger Krisen, die nicht ohne Grund bei vielen Sorgen hervorrufen. Abgemildert wird dies nur durch die gesetzliche Rente, die zumindest im Alter für die meisten eine halbwegs sichere Einkommensbasis darstellt.
Kein Unternehmen muss wegen Erbschaftssteuer pleite gehen
Demgegenüber ist eine kleine Schicht von all diesen Nöten befreit. Und dies sind meisten die Gleichen, die das Rentenniveau für die vielen kürzen wollen. Mit Gerechtigkeit hat dies nichts mehr zu tun. In dieser generellen Ungerechtigkeit gibt es aber noch eine spezielle zweite. In der aktuellen Gesetzeslage werden nicht alle Vermögen gleichbehandelt. Betriebsvermögen wird gegenüber anderen Vermögensarten privilegiert. Genau dies hat das Bundesverfassungsgericht zu Recht immer wieder kritisiert und die entsprechenden Gesetze kassiert. Dies droht auch dem gegenwärtigen Erbschaftsteuergesetz.
Schon deshalb ist eine Reform, die wie der SPD-Vorschlag die Privilegien von Betriebsvermögen abbaut, unumgänglich. Diese Ungleichbehandlung ist im Grundsatz auch ökonomisch nicht zu begründen. Auch wer „nur“ Geldvermögen oder Immobilien hält, leistet einen positiven Beitrag zur Wirtschaft, indem er Kapital für Anlagen oder Wohnungen zur Verfügung stellt. Der Einwand, Betriebsvermögen sei fest angelegt und könne daher nicht zur Zahlung von Steuern dienen, verblasst vor dem Hintergrund großzügiger Stundungsregelungen. Bisher und auch in Zukunft dürfte kein Unternehmen aus erbschaftssteuerlichen Gründen pleite gegangen sein oder gehen.
Mehr Geld für Bildung = gut für die Wirtschaft
Das jedoch vielleicht wichtigste Argument für die Reform der Erbschaftsteuer ist ihr potenzieller Verwendungszweck. Die höheren Steuereinnahmen verschwinden nicht einfach, sondern fließen den Ländern zu. Diese könnten sie, wie eine Studie des ifo-Instituts und der Bertelsmann-Stiftung in einem anderen Kontext empfiehlt, dazu verwenden, ihre Schulen und Universitäten auf einen Stand zu bringen, der die deutsche Wirtschaft auf Dauer spürbar voran bringt.
Mit besserer Bildung werden auch mehr Menschen in die Lage versetzt, besser bezahlte Berufe zu ergreifen. Das erhöht ihre Chance eigenes Vermögen zu bilden. Im Ergebnis wird so aus dem Vermögen Weniger, Bildung für viele und eine gute Wirtschaft für alle – davon profitieren auch die Familienunternehmen.
ist Professor für Volkswirtschaftslehre an der Universität Duisburg-Essen. Er gründete und war von 2005 bis 2019 wissenschaftlicher Direktor des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) in der Hans-Böckler-Stiftung.
Wie man sich doch irren kann. Es geht nicht um Geld und neue Einnahmequellen für den Staat, G e r e c h t i g k e i t sei das Ziel des Vorschlags der SPD zur Neureglung des Gesetzes zur Erbschafts- und damit verbundenen Schenkungssteuer.
Dabei könnte man "Steuergerechtigkeit" doch sehr einfach herstellen: Durch eine Abschaffung der Erbschaftssteuer sowohl für Erben von Kapitalvermögen wie von Unternehmen, Schenkungen dto. Wenn man jedoch die Konnotationen betrachtet, so ist mit "Gerechtigkeit" eine größere Gleichheit von Vermögen" beabsichtigt, mithin eine "Umverteilung" durch Zugriff auf Vermögenswerte, die ansonsten dem Schutz des Eigentums unterliegen; im Erbfall somit ein erheblicher Eingriff in das verfassungsrechtlich garantierte Recht auf vererben und erben, sowie der damit verbundenen Testierfreiheit (Art. 14 GG), indem sich der Staat als - zumeist ungebetener - Miterbe (s)einen selbstgewählten "Pflichtanteil" an einem rechtmäßig erworbenen und versteuerten Vermögen sichert.
Mit der selben Logik könnten Sie auch gegen Einkommens- oder Mehrwertsteuer argumentieren.
Eine oft gehörte, nichtsdestotrotz irrige Gleichsetzung.
Im Gegensatz zur Einkommenssteuer handelt es sich bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer (Einf. 1906 - seinerzeit nur für Fremderben) um eine reine Substanzbesteuerung, die zudem empfindlich in die Testierfreiheit des Erblassers eingreift und einer Art "hoher postmortaler Vermögenssteuer" gleichkommt. Aktuell werden bei Steuerkl. III rasch (bei >20 Tsd.€) 30% fällig.
Mehrwertsteuer wird (Einf. 1968 und seither immer wieder erhöht) als eine Art hohe Umsatzsteuer auf Waren und Dienstleistungen erhoben.
Der Focus meines Beitrages zielte aber auf die Behauptung, dass es beim Vorschlag der SPD zuvorderst um die Herstellung von "Gerechtigkeit" ginge. Bei gigantischen Steuereinnahmen aber ebensolchen Ausgaben, immer steigend, besonders für "Soziales" (größter Etat =1/3 des Bundeshaushaltes mit fast 50% Anteil allein für die gesetzl. Rente) geht es aber ganz offensichtlich um die Generierung neuer Einnahmequellen - um was denn sonst?
Herr Kolb, ich glaube nicht, dass Sie die zutreffende/schlüssige Argumentation von Gustav Horn intellektuell verstehen w o l l e n.
Ihr Unwille für eine gerechtere Gestaltung der Erbschaftssteuer ist offenkundig. Die oberen 10 Prozent der Gesellschaft sollen haben - egal w i e erworben.
Die unteren 90 Prozent sollen - abgestuft - zusehen w o sie bleiben - egal wie sie r a c k e r n.
Die Maxime: ' Jeder nach seinen Fähigkeiten - jedem nach seinen Bedürfnissen ' - dürfte Ihnen töricht und völlig inakzeptabel vorkommen.
Jedoch: Diese Maxime hat durchaus ihre Berechtigung.
Stimmt, Herr Gelhardt, ich stoße - wie nahezu jeder - an meine intellektuelle Grenzen. Dabei meinte ich verstanden zu haben, dass in besagtem Artikel von Gustav Horn, sowie in der derzeitigen Argumentation um den APD Vorschlag zur Neugestaltung des Erb- und Schenkungssteuer-Gesetzes "Gerechtigkeit" mit - größtmöglicher - "Gleichheit" übersetzt wird . Im übrigen weist auch bereits das bestehenden Recht nicht unerhebliche Erbschaftssteuersätze - Sie kennen sie? Die aktuelle Diskussion beschäftigt sich nicht zuletzt auch mit der unterschiedlichen Gestaltung bei Erbschaften von Kapital- und Firmenvermögen. Letztlich geht es um die Generierung neuer, zusätzlicher Einnahmen und das gelingt nur, wenn mehr und höher substanzbesteuert und damit in die ohnehin beschnittene Testierfreiheit der Erblasser eingegriffen wird. "Jeder nach seinen Fähigkeiten - jedem nach seinen Bedürfnissen" stammt bekanntlich aus Marx´ Kritik am Gothaer Programm (1875) der SAP, Vorläufer der SPD.
Herr Kolb, ich denke, die wesentlichen Argumente bzw. Meinungen sind ausgetauscht.
Nur soviel noch:
Auch Gedanken von 1875 können heute immer noch richtig sein.
Und d i e s e Gedanken von Karl Marx sind nach meiner Ansicht auch heute immer noch richtig!
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