Erbschaftssteuer: Worüber das Bundesverfassungsgericht entscheiden muss
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Deutschland versteht sich zwar als Leistungsgesellschaft, ist mittlerweile aber vielmehr eine Erbengesellschaft. Eine gerechte Erbschaftsteuer ist deshalb essenziell für den gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Die SPD will Vermögen in Deutschland gerechter verteilen und dafür die Erbschaftssteuer reformieren. Nach derzeitiger Regelung werden insbesondere hohe Betriebsvermögen begünstigt. Wie sich das ändern soll, hat die SPD in einem Konzept dargelegt, das sie am Dienstag vorgestellt hat.
Das sieht das Erbschaftssteuer-Konzept der SPD vor
Das Konzept enthält – neben einem sogenannten Lebensfreibetrag in Höhe von einer Million Euro für Erbschaften von Privatpersonen – einen weitgehenden Abbau der bisherigen Sonderregelungen für Betriebsvermögen. Hohe Schonbeträge für Erbschaften von Betriebsvermögen führen nämlich zu einem erheblichen Anteil an Steuerausfällen.
Nach Angaben der SPD fallen auf Erbschaften von Unternehmenswerten von mehr als 26 Millionen Euro unter bestimmten Bedingungen oft gar keine Steuern an. Den Plänen zufolge, sollen künftig nur noch fünf Millionen Euro Betriebsvermögen steuerfrei vererbt werden. Auf Vermögen, die diese Summe übersteigen, würden Steuern anfallen. Die Steuerlast soll aber gestundet werden können, den Zeitraum dafür will die SPD verdoppeln.
Bundesverfassungsgericht soll 2026 urteilen
Das Konzept der Sozialdemokrat*innen enthält keine genaueren Angaben dazu, wie hoch die Steuersätze der Erbschaftssteuer ausfallen könnten. Details will die SPD mit der Union verhandeln, auf deren Zustimmung sie im Bundestag angewiesen ist. Doch CDU und CSU bewerten die Vorschläge als sehr kritisch und befürchten, dass Änderungen bei der Erbschaftssteuer für Unternehmen Investitionen hemmt. Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Dirk Wiese, sagte am Mittwoch, er sei zuversichtlich, dass man in einem „Gesamtpaket“ zu einer Lösung finden könnte.
Wegweisend für eine Einigung dürfte ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts sein, das in diesem Jahr erwartet wird. Schon 2006 und 2014 hatten die Karlsruher Richter*innen die geltenden Regeln beanstandet. Sie beschäftigen sich aktuell mit mehreren Klagen zur Erbschaftssteuer.
Im wichtigsten Verfahren geht es um die Privilegien bei Erbschaften von Betriebsvermögen und um die Frage, ob es mit dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes vereinbar ist, dass Privatpersonen Erbschaftssteuer zahlen müssen und Erb*innen von Betriebsvermögen oft nicht. Darüber hinaus hat die bayerische Staatsregierung ein abstraktes Normenkontrollverfahren beim Bundesverfassungsgericht initiiert, das unter anderem überprüfen soll, inwieweit die Erbschaftssteuer regional unterschiedlich ausgestaltet werden könnte.
Wie Betriebsvermögen der Erbschaftssteuer entgehen
Die Schlupflöcher für Erb*innen von Betriebsvermögen sind bisher groß. Zunächst gelten bei Erbschaften Freibeträge je nach Verhältnis zum oder zur Erblasser*in. Kinder können 400.000 Euro steuerfrei erben, Ehegatt*innen 500.000 Euro, und Enkel*innen 200.000 Euro. Erbschaften von hohen Betriebsvermögen können darüber hinaus mit ausreichend zeitlichem Vorlauf so organisiert werden, dass die Steuerlast minimiert wird.
Wenn sich Erb*innen beispielsweise dazu verpflichten, das Unternehmen fünf Jahre weiterzuführen und die Löhne zu sichern, werden 85 Prozent des Vermögens von der Erbschaftssteuer ausgenommen. 100 Prozent des Vermögens bleiben steuerfrei, wenn sich der Zeitraum auf sieben Jahre erhöht. Bei vielen hohen Betriebsvermögen wird die Erbschaftssteuer etwa durch eine Übertragung in eine Familienstiftung stark gemindert.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wurde eigentlich bereits für 2025 erwartet, verzögert sich aber weiter. Wann das Urteil fällt, ist unklar. Wenn das Bundesverfassungsgericht die derzeitige Ausgestaltung der Erbschaftssteuer in Teilen für gesetzwidrig erklärt, wäre der Bundestag gezwungen, eine Reform durchzusetzen, denn dann wäre die bisherige Regelung nichtig. In diesem Fall wächst der Druck für eine politische Entscheidung – und SPD und Union müssen sich zwangsläufig einigen.
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Die aktuell erwartete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Erbschaftssteuer geht bekanntlich auf die Klage eines Privatmannes aus Detmold vor dem Finanzgericht Münster zurück. Er monierte, dass er 30% an Steuer (Erbschaftssteuerklasse III) bei einem Kapital-Erbe seiner Tante von 210.000 € zu entrichten habe, während Erben von Unternehmen oft von einer nennenswerten Steuer verschont blieben. Wenn er also ein Unternehmen von seiner Tante geerbt hätte, so hätte er - bestimmte Bedingungen vorausgesetzt - ebenfalls keine Steuern entrichten müssen. Dies, so fand er, sei "ungerecht".
Wie wäre nun "Gerechtigkeit" herzustellen? Etwa dadurch, dass durch Wegfall der Erbschaftssteuerpflicht auch der Mann aus Detmold keine Steuer mehr bezahlen müsste oder dadurch, dass zukünftig auch Unternehmenserben Erbschaftssteuer zu entrichten hätten - etwa ebenfalls 30% bereits für einen Unternehmenswert von 210.000 €, vererbt durch die Tante? Man sollte dazu den Mann aus Detmold einmal befragen.