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SPD-Fraktionsvize Wiese: Urteil zur Wahlrechtsreform ist ein „großer Erfolg“

Das Bundesverfassungsgericht hat die Wahlrechtsreform im Kern bestätigt. Der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion Dirk Wiese erklärt, warum die SPD mit dem Urteil aus Karlsruhe zufrieden und die Union gescheitert ist.

von Lea Hensen · 30. Juli 2024
Dirk Wiese ist der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Bundestag.

Dirk Wiese ist der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Bundestag.

Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgericht kommen in Zukunft Wahlkreissieger*innen nicht mehr automatisch in den Bundestag, denn allein das Verhältnis der Zweitstimmen zählt. Allerdings gilt die Fünf-Prozent-Sperrklausel, wie sie die Reform vorsah, als verfassungswidrig. Ist die SPD zufrieden? 

Die SPD-Fraktion begrüßt das Urteil ausdrücklich. Die Verkleinerung des Bundestages auf 630 Abgeordnete, die wir aktiv vorangebracht haben, ist verfassungsgemäß. Wir haben mit dieser Entscheidung Klarheit für das Wahlrecht für die nächste Bundestagswahl geschaffen. Das ist ein großer Erfolg. 

Dank der Grundmandatsklausel kommen Parteien, die an der Fünf-Prozent-Hürde scheitern, trotzdem in den Bundestag, wenn sie mindestens drei Direktmandate erobern. Die Reform hatte diese Regel eigentlich gestrichen, dadurch hätte die CSU bei der nächsten Wahl aus dem Bundestag fliegen können. Mit dem Urteil aus Karlsruhe muss die Klausel bleiben. Will die Ampel-Koalition da nachbessern?

Wir werden das Urteil erst einmal in Ruhe beraten. Noch ist es zu früh, um zu sagen, welchen Weg man gehen könnte. Das muss man in Ruhe abwägen. Das Gericht hat mehrere Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt: Man kann die Grundmandatsklausel oder die Sperrklausel anpassen, man kann aber auch eine Listenverbindung zwischen CDU und CSU ermöglichen, damit die CSU zukünftig nicht mehr eigenständig antritt und bundesweit nicht so leicht unter fünf Prozent fällt. Da aber selbst das Bundesverfassungsgericht sagt, dass der Zeitraum bis zur nächsten Bundestagswahl im September 2025 sehr knapp ist, bleibt die alte Grundmandatsklausel erst einmal bestehen. Das halte ich für sehr vernünftig. 

Die CDU/CSU-Fraktion hatte ihre Klage in Karlsruhe damit begründet, durch die Abschaffung von Überhangs- und Ausgleichsmandate würden einige Wahlkreise nicht mehr vertreten. Unter anderem CSU-Chef Söder spricht jetzt von einer „Klatsche für die Ampel“. Was entgegnen Sie der Union?

Die Einwände vonseiten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat Karlsruhe vom Tisch gewischt. Ich glaube, dass die Union, insbesondere die CSU, eine Mitschuld an der Notwendigkeit der Wahlrechtsreform trägt. Über Jahre wurden immer wieder Reformbestrebungen vorangebracht, insbesondere von den früheren Bundestagspräsidenten Norbert Lammert und Wolfgang Schäuble. Eine richtige Reform war erst in dieser Koalition möglich, denn in den vergangenen Jahren ist es vornehmlich an der CSU gescheitert, weil sie immer ihren eigenen Vorteil im Blick hatte und nicht das große Ganze. 

Besteht denn das Risiko, dass die Union, sollte sie wieder regieren, die Reform einfach rückgängig macht? 

Wir arbeiten intensiv daran, dass Olaf Scholz auch in der nächsten Legislaturperiode Bundeskanzler ist. 

Stunden vor der Verkündung des eigentlichen Urteils aus Karlsruhe war die Entscheidung kurzzeitig auf der Website zu lesen. Sollte dieser Fauxpas Konsequenzen haben?

Das war in der Tat überraschend, das habe ich auch noch nicht erlebt. Aber es können immer mal Fehler passieren. Ich weiß auch nicht, ob das Dokument geleakt wurde oder ob der IT vielleicht ein Fehler passiert ist. Fehler sind menschlich, das sollte man nicht so hochhängen. Ich glaube, das Bundesverfassungsgericht wird sehr genau prüfen, woran es gelegen hat. Ich bin mir sicher, das passiert nicht noch einmal. 

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6 Kommentare

Gespeichert von Armin Christ (nicht überprüft) am Mi., 31.07.2024 - 07:52

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Da wird von der Klage der CSU gesprochen und kein Wort von den "Linken".
Generell halte ich diese Wahlrechtsreform nicht für das "Gelbe vom Ei" denn JEDE Stimmemuss gleichberechtgt gewertet werden und wer gewählt ist ist gewählt. Bei Wahlkreiskandidaten können sich die Wahlkreisorganisationen der Parteien noch artikulieren, bei der Bundes/Landesliste bestimt aber eher der Apparat - und zwar in allen Parteien.

Gespeichert von Martin Holzer (nicht überprüft) am Mi., 31.07.2024 - 10:57

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Die Kommentar wurde gelöscht, da er gegen Punkt 4 unserer Netiquette verstößt: Nicht prüfbare Unterstellungen und Verdächtigungen, die durch keine glaubwürdigen Argumente oder Quellen gestützt sind, werden gelöscht.

https://vorwaerts.de/nettiquette

Gespeichert von Lea Hensen am Mi., 31.07.2024 - 17:11

Antwort auf von Martin Holzer (nicht überprüft)

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Richtig. Eine Regierung kann per se allerdings nicht verfassungswidrig sein und dazu gibt es auch keine Quelle.

Gespeichert von Martin Holzer (nicht überprüft) am Mi., 31.07.2024 - 18:16

Antwort auf von Lea Hensen

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Ok, die Regierung per se ist nicht verfassungswidrig. Sie beschließt nur ab und zu etwas das verfassungswidrig ist.

Gespeichert von Armin Christ (nicht überprüft) am Mi., 31.07.2024 - 18:01

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Der link zur nettikette funktioniert nicht. Error 404