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SPD: Warum das Mitgliederbegehren zum Haushalt unzulässig ist

Ein Mitgliederbegehren sollte die SPD-Fraktion auffordern, mögliche Sozialkürzungen im Bundeshaushalt 2025 abzulehnen. Laut Organisationsstatut der SPD ist das aber nicht zulässig. SPD-Chefin Esken erklärte weshalb.

von Lars Haferkamp · 1. Juli 2024
SPD-Würfel vor dem Willy-Brandt-Haus in Berlin: In der Parteizentrale erfolgte im Juni 2024 die juristische Prüfung eines Mitgliederbegehrens zum Bundeshaushalt 2025.

SPD-Würfel vor dem Willy-Brandt-Haus in Berlin: In der Parteizentrale erfolgte im Juni 2024 die juristische Prüfung eines Mitgliederbegehrens zum Bundeshaushalt 2025.

Ein Mitgliederbegehren, das die SPD-Bundestagsfraktion in Fragen des Haushaltes festlegt, ist juristisch unzulässig. Das stellte die SPD-Vorsitzende Saskia Esken am Montag im Willy-Brandt-Haus nach der Sitzung von Präsidium und Parteivorstand klar. 

In einer Pressekonferenz verwies Esken auf das klare Ergebnis einer rechtlichen Prüfung. Das Begehren sei „unzulässig, weil die Haushaltsgesetzgebung ausschließlich beim Deutschen Bundestag liegt“. Den frei gewählten Abgeordneten könnten keine Vorgaben gemacht werden. „Das freie Mandat besteht auch für unsere SPD-Bundestagsfraktion und ihre Mitglieder“, betonte Saskia Esken.

Statut der SPD setzt Mitgliederbegehren Grenzen

Die SPD verweist auf ihr eigenes Organisationsstatut. Dort heißt es zum Mitgliederbegehren unter Paragraph 13 Punkt 1b: „Gegenstand eines Mitgliederbegehrens können nur solche Beschlüsse sein, die nicht durch Parteiengesetz oder durch andere Gesetze ausschließlich einem Organ vorbehalten sind.“ Das trifft auf den Bundeshaushalt zu, der laut Grundgesetz vom Bundestag beschlossen wird. 

Die Initiator*innen des Begehrens wurden vor der SPD-Spitze vorab über das Ergebnis der juristischen Prüfung informiert. Sie können laut Paragraph 13 Punkt 1f des SPD-Statutes gegen die Ablehnung ihres Antrages die Schiedskommission anrufen. Ob sie das beabsichtigen, ist bis jetzt noch unklar.

Sozialkürzungen im Haushalt sollten unterbunden werden

Drei SPD-Mitglieder des „Forum DL21“ hatten Mitte Juni beim Parteivorstand ein Mitgliederbegehren beantragt. Unter dem Titel „Unsere Demokratie nicht wegkürzen, in unsere Zukunft investieren!“ wandten sie sich darin gegen Streichungen im Bundeshaushalt 2025. Konkret sollten die Bereiche Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie, Bildung, Demokratie und Entwicklungszusammenarbeit von Kürzungen ausgenommen sein. 

„Die Ressort-Ansätze der betroffenen Ministerien dürfen im Vergleich zum Vorjahreshaushalt nicht gekürzt werden. Stattdessen brauchen wir Aufwüchse in diesen Bereichen sowie deutlich mehr Investitionen in bezahlbares Wohnen, eine nachhaltige Infrastruktur, starke Kommunen und einen ambitionierten Klimaschutz“, so das Begehren. Die Initiator*innen forderten die SPD-Bundestagsfraktion auf, „einem Bundeshaushalt nur unter diesen Maßgaben zuzustimmen“.

Ampel-Verhandlungen zum Haushalt gehen weiter

Für die Einleitung eines Mitgliederbegehrens bedarf es laut Paragraph 13 Punkt 1a des SPD-Status der Unterstützung von mindestens einem Prozent der SPD-Mitglieder aus wenigstens zehn Unterbezirken aus drei Bundesländern. Das sind derzeit rund 4.000 Mitglieder. „Ein Mitgliederbegehren kommt zustande, wenn es binnen einer Frist von drei Monaten von 20 Prozent der Mitglieder unterstützt wird“, so das Organisationsstatut weiter. Der Parteivorstand muss dann erklären, ob er dem Mitgliederbegehren folgt. Tut er das nicht, kommt es zu einem Mitgliederentscheid.

Inwieweit der Erfolg eines Mitgliederbegehrens, nicht nur die SPD-Fraktion eingeschränkt hätte, sondern auch den Spielraum von Bundeskanzler Olaf Scholz in den Verhandlungen mit den Ampelparteien über den Haushalt 2025, gilt als unklar. Die Debatten in der SPD über den Haushalt hätte er vermutlich Fall befeuert. Die Verhandlungen der Ampel über den Haushalt gehen zur Zeit weiter. Die abschließende Entscheidung über das Etat trifft der Bundestag.

Das „Königsrecht“ des Parlamentes

Das Budgetrecht gehört zu den wichtigsten Rechten des Parlamentes. Es wird deshalb auch als sein „Königsrecht“ bezeichnet. Die Bundesregierung legt dem Bundestag jedes Jahr einen Haushaltsplan vor. Er listet die erwarteten Einnahmen und die geplanten Ausgaben auf. Der Haushaltsplan wird zunächst vom Haushaltsausschuss beraten. Abschließend wird er vom Bundestag als Gesetz verabschiedet, dem Haushaltsgesetz.

Der Haushalt gilt als „Regierungsprogramm in Zahlen“ oder auch als „Schicksalsbuch der Nation“. Seine Bedeutung wird auch daran erkennbar, dass die jährliche Haushaltsdebatte im Bundestag als einer der Höhepunkte der parlamentarischen Auseinandersetzungen zwischen Regierung und Opposition ist. Die Spitzenpolitiker*innen liefern sich dann ein Rededuell, das im Parlamentsalltag oft als Highlight gilt.

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