Warum Theo Mülller als „AfD-Unterstützer“ bezeichnet werden darf
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Die Kampagnen-Organisation „Campact“ hatte mit ironischen Plakaten mit der Aufschrift: „Alles AfD oder was? Müller Milchreis - Mit AfD-Geschmack“ das Molkerei-Unternehmen Müller kritisiert
Theo Müller ist Gründer der Unternehmensgruppe Theo Müller, zu der neben Müller-Milch auch die Marken Weihenstephan, Sachsenmilch, Landliebe, Nordsee, Homann und Nadler gehören.
Im September 2025 startete die linke Plattform Campact eine Kampagne gegen Theo Müller. Er sympathisiere offen mit der AfD und mache sie so hoffähig. Mit seiner Nähe zur AfD gebe er der rechtsextremen Partei einen bürgerlichen Anstrich, so Campact. Die ideelle Unterstützung von Müller sei für die AfD daher sehr wichtig.
Das fordert Campact von Müller
Konkret warf Campact Müller vor, dass er immer wieder für Pressefotos mit der AfD-Co-Vorsitzenden Alice Weidel posiere und sie öffentlich als „Freundin“ bezeichnet. Der CDU in Sachsen habe er sogar eine Koalition mit der AfD vorgeschlagen.
Campact forderte von Müller: „Keine öffentlichen Sympathiebekundungen für Rechtsextreme - distanzieren Sie sich von der AfD!“ Um der Forderung Nachdruck zu verleihen, klebte Campact bundesweit 28.000 Plakate mit den Slogans „Alles AfD, oder was?“ und „Jetzt mit AfD-Geschmack“. Außerdem klebten Aktivist*innen in Supermärkten 2,2 Millionen Sticker auf Müller-Produkte.
Theo Müller ging (nur) gegen die zentrale Aussage der Kampagne vor: Campact solle die Aussage unterlassen: „Konzerngründer Theo Müller unterstützt die rechtsextreme AfD“. Beim Landgericht Hamburg beantragte er Mitte Februar eine entsprechende einstweilige Verfügung.
Das sagt das Landgericht Hamburg
Müller hatte argumentiert, dass die Aussage falsch sei. Er habe „zu keinem Zeitpunkt die AfD unterstützt“. Es handele sich um eine „unwahre Tatsachenbehauptung“. Die Öffentlichkeit würde darunter verstehen, „dass entweder Spenden geleistet worden sind oder sonst wie Ressourcen zur Verfügung gestellt worden sind“. Er habe vielmehr öffentlich erklärt, dass er Mitglied der CSU, aber nicht der AfD sei. Er habe der AfD auch kein Geld gespendet. Die „private Freundschaft“ zur AfD-Co-Vorsitzenden Alice Weidel sei von der Frage zu trennen, ob Müller ihre Partei unterstützt.
Anfang dieser Woche entschied nun das Landgericht Hamburg: Theo Müller habe keinen Unterlassungsanspruch gegen Campact. Die Organisation darf also weiterhin behaupten, dass Theo Müller die AfD unterstützt.
Keine Tatsachenbehauptung
Erste Weichenstellung in diesem Verfahren war die Frage, ob es sich hier um eine Tatsachenbehauptung oder um eine Meinungsäußerung handelt. Falsche Tatsachenbehauptungen können verboten werden. Meinungsäußerungen müssen dagegen tendenziell hingenommen werden, solange sie nicht völlig aus der Luft gegriffen sind oder aus bloßen Schmähungen ohne Sachbezug bestehen.
Das Landgericht entschied, dass die Aussage „Konzerngründer Theo Müller unterstützt die rechtsextreme AfD“ keine Tatsachenaussage ist, sondern eine Meinungsäußerung. Der „verständige Durchschnittsrezipient“ verstehe das „Unterstützen“ eher weit, nicht nur im Sinne von Spenden oder anderen Handlungen. Auch entsprechende Äußerungen oder eine „nicht ablehnende innere Haltung“ könnten als „unterstützen“ verstanden werden.
Tatsächliche Anknüpfungspunkte
Für eine Meinungsäußerung habe auch die „satirische“ Einkleidung der Campact-Kritik gesprochen, so das Landgericht. Mit Slogans wie „Alles AfD, oder was“ sei Müller-Milch-Werbung („Alles Müller, oder was“) aufgegriffen worden.
Campact musste also nicht beweisen, dass Theo Müller die AfD unterstützt. Es genügte, dass es „tatsächliche Anknüpfungspunkte“ hierfür gibt, dass die Aussage also nicht völlig abwegig ist.
Hier stellte das Landgericht auf ein Interview Müllers mit der Neuen Züricher Zeitung (NZZ) von Anfang 2024 ab. Dort erklärte er: „Ich habe das Programm der AfD gelesen. Da stehen einige Punkte drin, wo ich sage: Was soll das?“ Zudem äußert der Antragsteller: „Natürlich gibt es in der AfD Einzelne, die dummes Zeug reden, (.). So etwas geht nicht, das lehne ich strikt ab.“
Distanzierung von der AfD fehlt
Das Landgericht interpretierte die Aussage so, dass Müller das AfD-Parteiprogramm lediglich an „einigen Punkten“ ablehne und dass es für Müller in der AfD nur „Einzelne“ gebe, die dummes Zeug redeten. Man könne also zum Umkehrschluss gelangen, Müller unterstütze die AfD zumindest hinsichtlich einzelner Programmpunkte und im Hinblick auf manche Parteimitglieder. Es fehle auch „eine durchgreifende Distanzierung von der AfD“, so das Gericht.
Im gleichen Interview war Müller auch gefragt worden, ob „er interessierter Beobachter oder ein Sympathisant“ der AfD sei. Darauf sagte er: „irgendwas dazwischen“. Auch dies wertete das Landgericht als Anknüpfungspunkt für den Unterstützungs-Vorwurf von Campact.
Auch wenn vielleicht nicht jede Einzeläußerung genüge, so sieht das Landgericht „jedenfalls in der Gesamtschau“ ausreichende Anknüpfungstatsachen für die von Campact verbreitete Meinungsäußerung.
Das Gericht stützte sich ausdrücklich nicht auf die „private Bekanntschaft Müllers mit Alice Weidel“, sondern ließ es offen, ob dies als Grundlage für den Vorwurf der AfD-Unterstützung genügt hätte.