Inland

Vergütung: So will die Bundesregierung Nachteile für Betriebsräte verhindern

Mehr als 100.000 Menschen engagieren sich in Deutschland in einem Betriebsrat. Damit sie nicht benachteiligt werden, will die Bundesregierung Klarheit schaffen bei ihrer Vergütung. Was genau geplant ist. 

von Vera Rosigkeit · 27. Juni 2024
Wer im Betriebsrat ist, soll keine Nachteile haben. Die Bundesregierung will deshalb Rechtssicherheit bei der Bezahlung schaffen.

Wer im Betriebsrat ist, soll keine Nachteile haben. Die Bundesregierung will deshalb Rechtssicherheit bei der Bezahlung schaffen.

„Wer sich für Demokratie einsetzt, darf nicht der Dumme sein“, sagt Hubertus Heil Ende März im Deutschen Bundestag. Er verweist damit auf die Arbeit von über 100.000 Betriebsrät*innen in Deutschland, die sich für mehr Mitbestimmung in der Wirtschaft einsetzen. Der Bundesarbeitsminister will ihnen den Rücken stärken, konkret mehr Rechtssicherheit schaffen bei ihrer Vergütung. Die ist im Betriebsverfassungsgesetz zwar geregelt, aber nicht klar genug. Unterschiedliche Urteile von oberen Bundesgerichten führten zu Unsicherheiten in Unternehmen – mit Folgen: In einer Reihe von Fällen wurden Betriebsrät*innen das Gehalt gekürzt. Die Bundesregierung will nun nachbessern und zwei Paragrafen im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ergänzen. Am Freitag soll die Neuregelung im Bundestag beschlossen werden.

Ehrenamt bei vollem Lohnausgleich

Was gilt bisher?

Grundsätzlich gilt die Arbeit von Betriebsrät*innen als Ehrenamt. Von ihrer beruflichen Tätigkeit können sie „im notwendigen Umfang“ freigestellt werden, wobei sie weiterhin ihr volles Arbeitsentgelt erhalten. Mitglieder eines Betriebsrats dürfen weder benachteiligt noch begünstigt werden, auch das ist im Betriebsverfassungsgesetz festgeschrieben. Der Grundsatz gilt auch für ihre berufliche Entwicklung. Im Paragraf 78 über Schutzbestimmungen heißt es dazu, dass ihr Arbeitsentgelt nicht geringer bemessen werden darf als das Arbeitsentgelt vergleichbarer Arbeitnehmer*innen. 

Keine Nachteile durch Engagement

Wie soll sich das Gehalt entwickeln?

Betriebsrät*innen, die in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten freigestellt werden, verbleiben nicht selten über mehrere Jahre oder Jahrzehnte in ihrem Amt. Kehren sie zurück in ihren alten Job, dürfen sie laut Gesetz nicht benachteiligt werden. Sie dürften, so stellt es der SPD-Abgeordnete Jan Dieren Ende März ebenfalls im Bundestag klar, nicht immer noch das gleiche verdienen wie am Anfang ihrer Tätigkeit. Die Neuregelung stelle klar, dass sich die „Vergütung an der Lohnentwicklung vergleichbarer Beschäftigter“ orientiere.

Was soll sich ändern?

Die vorgesehene Neuregelung basiert auf Vorschlägen einer vom Bundesarbeitsminister Hubertus Heil eingesetzten Fachkommission: Die Expert*innen empfehlen, konkrete Kriterien für den Vergleich zwischen Betriebsrät*innen und anderen Arbeitnehmer*innen zu entwickeln. Der Vergleich soll sich auf den Zeitpunkt der Übernahme eines Betriebsratsamts beziehen. Auch können Arbeitgeber*innen und Betriebsrät*innen ihre Kriterien zur Vergleichbarkeit in einer Betriebsvereinbarung regeln und so mehr Transparenz schaffen.  

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Vera Rosigkeit

hat Politikwissenschaft und Philosophie in Berlin studiert und ist Redakteurin beim vorwärts.

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