Versicherungsfremde Leistungen: Bund soll Kassen entlasten
IMAGO/Wolfilser
Der Bundesrat setzt sich dafür ein, die finanzielle Lage der gesetzlichen Krankenkassen zu verbessern.
Seit Jahren klaffen Lücken bei der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der sozialen Pflegeversicherung (SPV). Um das für dieses Jahr bei der GKV erwartete Milliardenloch zu schließen, hat der Bund im vergangenen Jahr ein Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht. Doch das ist nur eine kurzfristige Lösung.
Wie das Kostenproblem dauerhaft in den Griff zu bekommen ist, bleibt offen. Der Vorstoß des Bundesrates zu versicherungsfremden Leistungen ist einer von vielen Vorschlägen, über die wiederholt diskutiert wurde. Hier ein Überblick zu weiteren Fragen rund um das Thema
Was genau hat der Bundesrat beschlossen?
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, versicherungsfremde Leistungen der GKV und SPV vollständig aus Steuermitteln zu finanzieren. Zudem soll die Beitragspauschale für die Gesundheitsversorgung von Bürgergeld-Bezieher*innen angehoben werden. Weil diese derzeit nicht kostendeckend sei, müssten die Krankenkassen die Lücke aus eigenen Mitteln füllen.
Was sind versicherungsfremde Leistungen?
Darunter versteht man medizinische Leistungen, die zwar über die Beiträge der Versicherten finanziert werden, sich aber nicht direkt einer oder einem Versicherten zuordnen lassen, sondern der gesamten Gesellschaft zugutekommen. In der Regel sind sie familienpolitisch motiviert oder es wird auf das gesamtgesellschaftliche Interesse verwiesen. Neben der Finanzierung des Krankenkassenbeitrags für Bezieher*innen von Bürgergeld, bald: Grundsicherung, werden im Antrag die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige genannt. Der Bund beteiligt sich pauschal über Steuerzuschüsse an den Aufwendungen der Kassen für diese Angebote. Die Zuschüsse genügen aber nicht, um die Kosten zu decken.
Wie wird der Antrag begründet?
Die Initiator*innen der Entschließung „Solidarische Finanzierung der GKV und SPV – versicherungsfremde Leistungen aus Steuermitteln finanzieren“ verweisen auf die „äußerst angespannte“ Finanzlage der Kassen. „Beide Sozialversicherungen können daher die unzureichende Steuerfinanzierung versicherungsfremder Leistungen nicht länger ausgleichen“, heißt es im Antragstext.
Wer hat den Antrag eingebracht?
Baden-Württemberg und das Saarland haben den Antrag gemeinsam eingebracht. Der saarländische Gesundheitsminister Magnus Jung (SPD) unterstützt darüber hinaus weitere Maßnahmen, um das Gesundheitssystem effizienter und damit kostengünstiger zu machen. Dazu zählt die Reform der Notfallversorgung und eine bessere Patient*innensteuerung im Rahmen der künftigen Primärversorgung. Zudem setzt sich Jung dafür ein, die „ungleiche Belastung“ der Versicherten in der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung aufzuheben. Eine Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze und die Einführung einer Bürgerversicherung seien „potenzielle Möglichkeiten“.
Welche weiteren versicherungsfremden Leistungen gibt es?
Hierzu zählen familienpolitische Leistungen wie die beitragsfreie Mitversicherung von Ehegatten und Kindern, das Mutterschaftsgeld, Haushaltshilfen bei Schwangerschaft sowie das Kinderkrankengeld für Arbeitnehmer*innen, die ausfallen, wenn das Kind erkrankt ist. Hinzu kommen die Förderung der medizinischen Infrastruktur sowie Prävention und Gesundheitsförderung.
Welche Einsparungen würde es bringen, wenn der Bund die versicherungsfremden Leistungen übernimmt?
Je nach Quelle variiert die Summe. Laut einer Berechnung des Berliner IGES Instituts haben die Krankenkassen der GKV im Jahr 2024 etwa 58 Milliarden Euro für Leistungen ausgegeben, die vollständig oder anteilig versicherungsfremd sind. Dies entspreche einem Anteil von 18 Prozent der Gesamtausgaben. Allein auf die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartner*innen entfallen demnach rund 9,7 Milliarden Euro.
Wie steht es um die Finanzen der GKV?
Steigende Kosten, gerade im Krankenhausbereich, setzen die gesetzlichen Krankenkassen unter Druck. Nach Darstellung des saarländischen Gesundheitsministeriums klafft in der GKV derzeit eine Lücke von 13 Milliarden Euro. Der GKV-Spitzenverband nennt zehn Milliarden Euro. Nach seiner Berechnung werden die Kosten in diesem Jahr um 23 Milliarden Euro auf 370 Milliarden anwachsen.
Wie ist die finanzielle Lage der SPV?
Auch die soziale Pflegeversicherung kämpft mit Kostensteigerungen und Lücken bei der Finanzierung. Die ersten drei Quartale des vergangenen Jahres wurden laut dem GKV-Spitzenverband mit einem Defizit von 550 Millionen Euro abgeschlossen. Trotz der erneuten Anhebung des Beitragssatzes von 3,4 auf 3,6 Prozent zum Jahresbeginn hätten die Ausgaben weiterhin über den Einnahmen gelegen. Für dieses Jahr wird mit einem Minus von bis zu 3,6 Milliarden Euro gerechnet. Ein Grund für die sich verschärfende Kostenspirale ist die zunehmende Zahl an Pflegebedürftigen.
Wie reagiert die SPD auf die Entscheidung des Bundesrates?
Eine direkte Reaktion seitens der SPD lag bis Redaktionsschluss nicht vor. Aus dem Umfeld der SPD-Bundestagsfraktion hieß es, die Partei stehe grundsätzlich hinter der Forderung, versicherungsfremde Leistungen komplett über den Haushalt des Bundes zu finanzieren, allerdings sei dies aktuell „haushaltärisch nicht darstellbar“. Außerdem fokussiere sich die SPD auf eine breitere Verteilung der Kosten und lehne einseitige Einschnitte zulasten von Versicherten und Beschäftigten ab.
Was sagt die Bundesgesundheitsministerin?
Auch Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat die Entscheidung des Bundesrates bislang nicht kommentiert. In einem Interview mit der „Rheinischen Post“ vom vergangenen Jahr hatte sich die CDU-Politikerin dafür ausgesprochen, die Gesundheitskosten für Bürgergeldbezieher*innen komplett über den Bundeshaushalt zu finanzieren.