Sondervermögen zweckentfremdet? „Die Vorwürfe sind polemisch überhöht“
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Großbaustelle am ehemaligen Dortmunder Güterbahnhof: Letztlich ist es egal, ob der Investitionsstau mit Geldern aus dem Kernhaushalt oder aus einem Sondervermögen reduziert wird, sagt der Ökonom Florian Schuster-Johnson.
In dieser Woche haben Untersuchungen des ifo-Instituts sowie des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) zu Tage gefördert, dass bisher bis zu 95 Prozent des Sondervermögens zur Verbesserung der Infrastruktur und zur Bekämpfung des Klimawandels „zweckentfremdet“ worden sein sollen. Was ist an den Vorwürfen dran?
Die Vorwürfe sind, wie sie zurzeit erhoben werden, mindestens polemisch überhöht. Richtig ist, dass ein – durchaus signifikanter – Teil der Mittel aus dem Sondervermögen verwendet worden ist, um Haushaltslöcher zu stopfen. Das ist allerdings zum einen wenig überraschend, wenn im Haushalt Lücken von bis zu 70 Milliarden Euro klaffen, und zum anderen auch ein gewisser Wert, da wir ja alle, allen voran die Wirtschaft, wollen, dass die Regierung mit ihrem Haushalt klarkommt und handlungsfähig ist.
Die vom ifo-Institut veranschlagten 95 Prozent halte ich allerdings für deutlich übertrieben. Ich schätze, dass eher ein Viertel bis ein Drittel der bisherigen Ausgaben aus dem Sondervermögen in Dinge geflossen sind, die aus dem Kernhaushalt hätten finanziert werden sollen.
„Es ist unrealistisch und somit bewusst fehlgeleitet, anzunehmen, man hätte auch ohne Sondervermögen so weiter investieren können wie zuvor.“
Dabei handelt es sich aber trotzdem um Investitionen?
Nein. Die Bundesregierung hat ja bereits eine große Haushaltslücke von der Ampel geerbt, an der diese sogar zerbrochen war. Schwarz-Rot hat dann nochmal Projekte draufgesetzt, die viel zusätzliches Geld kosten, die Mütterrente etwa und Vergünstigungen beim Agrardiesel. Die lassen sich aus dem Kernhaushalt nicht ohne weiteres finanzieren. Deshalb hat die Bundesregierung Gelder hierfür umgeleitet.
Also haben Ifo und IW mit ihrer Kritik doch recht?
Wenn es allein um die Frage geht, ob Mittel aus dem Sondervermögen in anderes als Investitionen geflossen sind, ja. Allerdings ist der Umfang deutlich geringer, als kritisiert wird. Und ich halte es auch für ein methodisches Problem, dass die Institute ein Investitionsniveau der Vergangenheit fortschreiben. In der Konsequenz heißt das, wir hätten bei den Investitionen so weitermachen müssen, wie bisher, egal, ob es die aktuelle Haushaltslage hergibt oder nicht.
Hinzu kommt, dass sich bei Investitionen immer am einfachsten sparen lässt, da man niemandem etwas wegnimmt. Das ist zum Beispiel bei bestehenden Subventionen oder Sozialleistungen deutlich schwieriger. Es ist also unrealistisch und somit bewusst fehlgeleitet, anzunehmen, man hätte auch ohne Sondervermögen so weiter investieren können wie zuvor.
„Letztlich ist es doch egal, ob der Investitionsstau mit Geldern aus dem Kernhaushalt oder aus einem Sondervermögen reduziert wird.“
Der Begriff, über den nun gestritten wird, ist die Zusätzlichkeit der Ausgaben, also, ob sie zusätzlich zum bestehenden Haushalt getätigt werden. Lässt sich das so klar voneinander abgrenzen?
Nein. Das ist genau das Problem, weil zusätzlich immer einen Referenzpunkt voraussetzt. Also wozu zusätzlich? Da kann man sehr verschiedene Indikatoren nehmen und am Ende immer ein Ergebnis produzieren, das der eigenen Argumentation nutzt.
Also ist eine Kontrolle, wie und wofür ein Sondervermögen ausgegeben wird, insgesamt schwierig?
Zumindest, genau aufzudröseln, welches Geld woher kommt und wofür es ausgegeben wird, ist sehr schwierig, weil die Finanzströme zwischen den Töpfen sehr komplex sind. Eigentlich spielt das aber auch keine Rolle, denn entscheidend ist doch, ob das Geld dort ankommt, wo es den größten Nutzen hat, also ob sich etwas verbessert durch die Mittel, die ausgegeben werden, etwa an der Infrastruktur oder beim Wirtschaftswachstum.
Dafür, wie groß die Rückstände bei den Investitionen sind, haben wir übrigens auch gut nachvollziehbare Metriken. Letztlich ist es doch egal, ob der Investitionsstau mit Geldern aus dem Kernhaushalt oder aus einem Sondervermögen reduziert wird. Alles was zählt, ist, ob es Impulse für ein Wirtschaftswachstum gibt. Das sollte der Maßstab sein.
„Wenn man öffentliche Leistungen über ein Sondervermögen abwickelt, werden die Bundesfinanzen deutlich intransparenter.“
Sehen Sie hier schon erste Auswirkungen des Sondervermögens?
Es gibt zumindest zarte Pflänzchen. Zurzeit gibt es so viele wirtschaftliche Risiken. Mit dem Irankrieg und den steigenden Ölpreisen ist gerade ein weiteres dazu gekommen. Das belastet die deutsche Wirtschaft schwer. Deshalb sind die Wachstumsraten insgesamt nicht so hoch. Von dem, was wir an positiven Entwicklungen sehen, geht aber etwa die Hälfte auf das zurück, was der Staat angestoßen hat – also zum einen mehr in die Verteidigung zu investieren und zum anderen mehr in die Infrastruktur. Insbesondere im Bausektor geht die Stimmung deshalb auch gerade wieder nach oben. Das reicht alles noch nicht, aber es tut sich etwas. Das Sondervermögen ist ja nicht umsonst auf zwölf Jahre angelegt.
Sondervermögen stehen ja schon länger als eine Art „Nebenhaushalte“ in der Kritik. Wäre es sinnvoller, ganz auf sie zu verzichten und einfach alle Ausgaben über den Kernhaushalt abzuwickeln?
Ja, definitiv. Das „Dezernat Zukunft“ hat sich deshalb ja schon immer für eine grundsätzliche Reform der Schuldenbremse ausgesprochen, damit deutlich einfacher investiert werden kann. Aus unserer Sicht wäre es zum Beispiel sinnvoll, Ausgaben für öffentliche Leistungen wir Schulen oder Kitas von der Schuldenregel auszunehmen. Wenn man sie stattdessen über ein Sondervermögen abwickelt, werden die Bundesfinanzen deutlich intransparenter. Hinzu kommt, dass Sondervermögen immer begrenz sind. Wenn sie aufgebraucht sind, stellt sich dann immer die Frage, wie wir künftige Investitionen aus dem Kernhaushalt finanzieren.
Florian Schuster-Johnson
ist „Head of Growth & Budget Lab“ beim Thinkank „Dezernat Zukunft“. Er hat Volkswirtschaftslehre und Mathematik studiert und in Economics promoviert. Schuster-Johnson arbeitet zu den Themen Fiskalpolitik, Makroökonomik und Finanzstabilität in Deutschland und der EU.
Dirk Bleicker | vorwärts
ist stellvertretender Chefredakteur des vorwärts und auf Bluesky unter @kaid.bsky.social zu finden.
fürchten müssen, die GRÜNEN setzen ihre Drohung einer Verfassungsklage in die Tat um. Die dazu notwendige Mehrheit gibt es nur mit den Stimmen der AfD, so dass die Grünen sich erneut über die Brandtmauer hinwegsetzen müssten, wollten Sie uns vor dem BVG verklagen. Das wird nicht geschehen, die Brandtmauer hat unbedingte Priorität, auch vor der Verfassung, die hier zurückstehen muss. Ein Sturm im Wasserglas, wir können der Diskussion geruht vonstatten gehen lassen. Da kommt bald aktuelleres, und die Ruhe ist zurück
Nach der Auffassung des Genossen Max Freitag hat die Brandmauer Priorität - vor jedem Recht, selbst vor unserer Verfassung und dem Bundesverfassungsgericht, ihres höchsten rechtlichen Hüters und offenbart damit ein bemerkenswertes Verständnis von Recht und Rechtsstaatlichkeit, das selbst die AfD erblassen lassen dürfte. Nur weiter so auf diesem "Erfolgskurs"!
Wie sagte doch einst ein berühmter ZeitGenosse so treffend: "Vorwärts immer, rückwärts nimmer!" und "Den Sozialismus auf seinem Lauf halten weder Ochs noch Esel auf." - wie auch anders, wenn diese selbst Teil des Sozialismus sind.
Auffassung einer großen Zahl von Abgeordneten des deutschen Bundestags. Wäre dies anders, so wäre es ein leichtes, die Verfassungsklage aus dem BT heraus zu formulieren. Dies geschieht aber nicht. Vielmehr beklagt jede der hier in Frage kommenden Fraktionen die (angeblich) fehlende Verfassungskonformität für sich. Man würde ja gerne, kann aber nicht (weil man nicht schon wieder die Brandtmauer verletzen will)
Unser Generalsekretär Tim Klüssendorf hat in Team SPD am 20.03.2026 klar uns deutlich die Vorwürfe der beiden Institute wiederlegt.
Dass das Ifo-Institut mit solchen Vorwürfen aufwartet, verwundert keineswegs. Man erinnere sich insbesondere an den früheren Chef des Instituts, Sinn. Ifo sollte zunächst mal vor der eigenen Türe klären, was Söder in Bayern anrichtet.
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Welche Wirkung wollen Vorwärts und Ökonom Florian Schuster-Johnson mit dem Urteil „polemisch“, gar „polemisch überhöht“, beim Leser schon vor dem Lesen einstellen?
Am 19.3.2026 (Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität - Investitionsoffensive für das ganze Land) erinnerte uns die Bundesregierung daran, dass „im März 2025 der 20. Deutsche Bundestag mit einer Grundgesetzänderung die Voraussetzung dafür geschaffen hatte, ein Sondervermögen über 500 Milliarden Euro einzurichten – für zusätzliche kreditfinanzierte Investitionen in die Infrastruktur und zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045“. Erst wenn „die Ausgaben für Investitionen … zehn Prozent der insgesamt veranschlagten Ausgaben im Bundeshaushalt übersteigen, ist das Kriterium der Zusätzlichkeit erfüllt“. Die Bundesregierung ist hier völlig eindeutig.
Wirtschaftsinstitute behaupten, „dass bisher bis zu 95 Prozent des Sondervermögens zur Verbesserung der Infrastruktur und zur Bekämpfung des Klimawandels
„zweckentfremdet“ worden sein sollen“. Vorwärts und Florian Schuster-Johnson, ´„Head of Growth & Budget Lab“ beim Thinkank „Dezernat Zukunft“`, wollen beweisen, dass die Wirtschaftsinstitute „mindestens polemisch überhöht“ argumentieren, eigentlich aber falsch liegen. Sie zermalmen die Vorwürfe der Wirtschaftsinstitute mit dem Satz, „richtig ist, dass ein – durchaus signifikanter – Teil der Mittel aus dem Sondervermögen verwendet worden ist, um Haushaltslöcher zu stopfen“. Da Schuster-Johnson selbst merkt, dass er gerade den Vorwurf der Wirtschaftsinstitute bestätigt hat, schiebt er noch schnell hinterher, dass er „die vom ifo-Institut veranschlagten 95 Prozent allerdings für deutlich übertrieben halte“, dass „eher ein Viertel bis ein Drittel der bisherigen Ausgaben aus dem Sondervermögen in Dinge geflossen sind, die aus dem Kernhaushalt hätten finanziert werden sollen“. Schuster-Johnson gibt den also Instituten Recht, setzt lediglich deren „Berechnungen“ der Summe seine „Schätzung“
entgegen.
Aber das Sondervermögen wurde doch „trotzdem für Investitionen“ verwendet? „Nein“, sagt Schuster-Johnson. „Die Mütterrente etwa und Vergünstigungen beim Agrardiesel, die viel zusätzliches Geld kosten, lassen sich aus dem Kernhaushalt nicht ohne weiteres finanzieren. Deshalb hat die Bundesregierung Gelder hierfür umgeleitet“.
„Also haben Ifo und IW mit ihrer Kritik doch recht?“ Schuster-Johnson: „Wenn es allein um die Frage geht, ob Mittel aus dem Sondervermögen in anderes als Investitionen geflossen sind, ja.“ Darum geht es also nicht - und worum geht es? Das zu beantworten, macht Schuster-Johnson leichte Probleme: Umfang der „Zweckentfremdung“ unklar; 10% der Haushaltsausgaben für Investitionen ist „methodisch“ zu hinterfragen; Spannungsverhältnis zwischen Subventionen und Sozialleistungen. Er löst das Problem mit dem Satz: „Es ist also unrealistisch und somit bewusst fehlgeleitet, anzunehmen, man hätte auch ohne Sondervermögen“
dauerhaft 10% der Haushaltsmittel für Investitionen verwenden können. Warum das nicht gehen sollte, verrät er nicht, hat vielleicht mit dem „Spannungsverhältnis zwischen Subventionen und Sozialleistungen“ zu tun. Bleibt nur noch die Frage zu klären, wie es bei uns zu Grundgesetzänderungen kommen konnte, die auf „bewusst fehlgeleiteten“ und fehlleitenden Annahme beruhen.
Hat der Vorwärts dieses Interview genutzt, um seine Kritik am Umgang der Regierung mit dem Sondervermögen zu artikulieren?