Inland

Neuwahl am 23. Februar: „So haben alle genug Zeit, sich vorzubereiten.“

SPD-Rechtspolitiker Johannes Fechner begrüßt den geplanten Termin für die vorgezogene Bundestagswahl am 23. Februar. Sowohl die Wahlbehörden als auch die Parteien hätten so genug Zeit, sich vorzubereiten. Scharfe Kritik äußert Fechner am Umgang der CDU mit der Bundeswahlleiterin.

von Kai Doering · 12. November 2024
SPD-Fraktionsjustiziar Johannes Fechner: ein grobes Foulspiel der Union

SPD-Fraktionsjustiziar Johannes Fechner: ein grobes Foulspiel der Union

Im Wahlprüfungsausschuss haben Sie am Dienstag zwei Stunden Bundeswahlleiterin Ruth Brand zum der der Vorbereitungen für die vorgezogenen Bundestagswahl befragt. Waren Sie mit Ihren Antworten zufrieden?

Ja, sie hat sehr überzeugend dargelegt, dass ein Wahltermin im Januar zu früh ist und mit einem großen Risiko behaftet ist, dass es zu Pannen kommt. Auch die SPD will eine schnelle Neuwahl, aber es wäre ein Fehler zu riskieren, dass es zu Wahlpannen kommt, wie etwa bei der Bundestagswahl in Berlin 2021. Deswegen war es gut, dass die Bundeswahlleiterin heute überzeugend dargelegt hat, dass ein Wahltermin im Februar geeignet ist, um die Wahl ordnungsgemäß vorzubereiten und zu organisieren. 

Über das Wochenende war Ruth Brand massiv kritisiert worden, weil sie Bedenken an einem Wahltermin im Januar geäußert hatte, den CDU-Chef Friedrich Merz gefordert hatte. Wie haben Sie diese Debatte erlebt?

Die war völlig überzogen, ein grobes Faulspiegel von der Union. Die Bundeswahlleiterin hat schlicht sachdienliche Hinweise gegeben und uns beraten, wie wir die Bundestagswahl ordnungsgemäß organisieren können, ohne dass Dinge schieflaufen. Damit hat sie aus ihrer Erfahrung als Praktikerin der Wahlorganisation überzeugend dargelegt, dass der Vorschlag von Friedrich Merz völlig realitätsfremd ist, schon am 19. Januar zu wählen. Mit dieser Kritik konnte die Union nicht umgehen und hat die Bundeswahlleiterin massiv kritisiert und sogar ihren Rücktritt gefordert. Dieses Vorgehen ist ein fatales Zeichen, denn wir brauchen Fachbeamte, die uns beraten und uns auch kritische Hinweise geben.

Mitten in die Sitzung des Wahlprüfungsausschusses platzte die Meldung, dass die Neuwahl nun am 23. Februar kommenden Jahres stattfinden soll. Reicht die Frist aus, um die Wahl reibungslos zu organisieren?

Genau das habe ich die Bundeswahlleiterin auch gefragt. Sie sieht bei einem Termin im Februar keine organisatorischen und rechtlichen Probleme. Und auch für die Parteien sollte die Organisation machbar sein – angefangen von den Ortsvereinen bis zu den Landesverbänden. Und auch für die Wahlbehörden, die ja die Vorgänge prüfen müssen, damit die Stimmzettel in den Druck gehen können und vor Ort die Wahlausschüsse gebildet werden, ist der Termin machbar. Mit dem Wahltermin am 23. Februar haben alle genug Zeit, sich vorzubereiten.

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