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Neuwahl des Bundestags: Wovor die Bundeswahlleiterin warnt

Mit einem Brief an den Bundeskanzler hat Bundeswahlleiterin Ruth Brand für Aufsehen gesorgt. Sie warnt darin vor den Risiken, die Neuwahl des Bundestags über Weihnachten zu organisieren. Am Dienstag hat Brand ihre Sorgen erklärt.

von Kai Doering · 12. November 2024
Bundeswahlleiterin Ruth Brand am Dienstag im Bundestag: „Jeder Tag, der uns zur Vorbereitung der Wahl zur Verfügung steht, ist von Bedeutung.“

Bundeswahlleiterin Ruth Brand am Dienstag im Bundestag: „Jeder Tag, der uns zur Vorbereitung der Wahl zur Verfügung steht, ist von Bedeutung.“

Es war ein Schreiben, das für Aufsehen sorgte. Am Freitag wandte sich Bundeswahlleiterin Ruth Brand mit einem Brief an Bundeskanzler Olaf Scholz, in dem sie auf Risiken hinwies, sollte die Frist zwischen der Auflösung des Bundestags und dem Termin der Neuwahl kürzer als 60 Tage sein. Dies ist die Frist, die das Grundgesetz in diesem Fall maximal vorsieht.

CDU forderte die Ablösung der Bundeswahlleiterin

„Soweit Termine und Fristen in die Weihnachtszeit oder in den Zeitraum zwischen den Jahren fallen würden, wäre der nur sehr knappe Zeitraum von 60 Tagen maßgeblich verkürzt. Dies könnte zu unabwägbaren Risiken auf allen Ebenen, insbesondere auf Gemeindeebene, führen und Beschaffungsmaßnahmen faktisch kaum realisierbar machen“, warnte Brand in ihrem Brief. Letzteres bezog sie in erster Linie auf den Druck von Wahlunterlagen.

Über das Wochenende entspann sich daraus eine Debatte, ob Brand damit Einfluss auf den Termin der Bundestagswahl nehmen wolle und was von ihrem Hinweis auf Probleme bei der Beschaffung von Papier für die Wahlunterlagen zu halten sei. Die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann forderte gar Brands Ablösung. „Ihr Ruf ist schon jetzt beschädigt, so dass sie für mich persönlich nach der Wahl nicht mehr haltbar ist“, sagte Connemann dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).

Was eine Wahl am 19. Januar bedeutet hätte

Am Dienstag hat sich die Bundeswahlleiterin den Fragen der Bundestagsabgeordneten im Wahlprüfungsausschusses gestellt. Dabei erläuterte sie auch aus ihrer Sicht die Risiken eines frühen Wahltermins. Als „sehr entscheidende Phase“ bezeichnete Ruth Brand dabei die Zeit zwischen der Auflösung des Bundestags und dem Termin der Neuwahl. Parteien und Einzelbewerber*innen hätten weniger Zeit, um Fehler zu beheben, die zu einem Ausschluss von der Wahl führen könnten. Feiertage könnten die ohnehin verkürzte Vorlaufzeit weiter reduzieren, selbst wenn die Wahlorgane regulär arbeiteten, so Brand.

„Jeder Tag, der uns zur Vorbereitung der Wahl zur Verfügung steht, ist von Bedeutung“, betonte die Bundeswahlleiterin. Eine gründliche Vorbereitung sei erforderlich, um das Risiko von Wahlfehlern zu verringern. Brand nannte auch logistische Herausforderungen eines frühen Wahltermins. So hätte bei einer Wahl am 19. Januar, wie sie der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz zunächst ins Spiel gebracht hatte, am zweiten Weihnachtsfeiertag die Druckfreigabe für die Stimmzettel gegeben werden müssen.

Unabhängig vom konkreten Wahltermin sieht Ruth Brand auch ein Risiko darin, dass sich viele Wahlberechtigte für die Abgabe ihrer Stimme im Wahllokal entscheiden könnten, die ansonsten per Brief gewählt hätten. Das könnte Auswirkungen auf die benötigte Größe der Wahlräume haben, damit sich keine langen Schlangen bildeten und auch eine Wahlbeobachtung ungehindert möglich sei. Auch für Einzelbewerber*innen und im Ausland lebende Deutsche sieht Brand Konsequenzen. Erstere müssten nun in deutlich kürzerer Zeit Unterstützungsunterschriften sammeln, um kandidieren zu dürfen. Für Wähler*innen im Ausland dürften wegen der deutlich verkürzten Briefwahlphase „die Einschränkungen sehr groß sein“.

Wahl am 23. Februar ist „rechtssicher durchführbar“

Die Vorwürfe, sie habe mit ihrem Brief an Kanzler Scholz Einfluss auf den Wahltermin nehmen wollen, wies Ruth Brand in der Befragung zurück. „Ich habe nie jemandem geschrieben, dass eine Wahl im Januar unmöglich ist, sondern lediglich auf mögliche Risiken hingewiesen“, sagte die Bundeswahlleiterin. Es gebe Risiken und es könnten Ereignisse eintreten, die zu Wahlfehlern führten. Diese könnten im schlimmsten Fall dafür sorgen, dass die Wahl als ungültig erklärt und wiederholt werden müsse.

Ebenso wenig habe sie behauptet, es gebe in Deutschland nicht genügend Papier für die Wahlunterlagen. „Es ist interessant, wie an dieser Stelle Dinge verkürzt werden können“, so Brand. Allerdings gab sie zu, der Hinweis auf die notwendige Papierbestellung sei „sehr unglücklich formuliert“ gewesen. Den nun avisierten Termin für die vorgezogene Neuwahl am 23. Februar halte sie „für rechtssicher durchführbar“, so die Bundeswahlleiterin.

Autor*in
Kai Doering
Kai Doering

ist stellvertretender Chefredakteur des vorwärts. Er betreut den Bereich Parteileben und twittert unter @kai_doering.

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