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Hochstufung der AfD: Welche Konsequenzen die SPD jetzt fordert

Der Verfassungsschutz hat die AfD hochgestuft. Sie gilt nun als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“. Die SPD fordert Konsequenzen – nicht nur einen neuen Anlauf für ein Verbotsverfahren.

von Kai Doering · 2. Mai 2025
Der Verfassungsschutz sieht die AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ an. Die SPD fordert Konsequenzen.

Der Verfassungsschutz sieht die AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ an. Die SPD fordert Konsequenzen.

Serpil Midyatli findet deutliche Worte. „Für mich ist klar: Das Verbot muss kommen“, erklärte die Vorsitzende der SPD Schleswig-Holstein und stellvertretende Bundesvorsitzende der SPD am Freitagvormittag. Kurz zuvor hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz mitgeteilt, dass es die AfD künftig als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ einstuft. Bislang hatte das nur für die Landesverbände in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gegolten.

„Jetzt gibt es keine Ausreden mehr.“

„Jetzt haben wir schwarz auf weiß, was wir schon vorher wussten: Wo Rechtsextremisten drin sind, steht es jetzt auch drauf“, eklärte Midyatli. „Die AfD verstößt mit ihrem Agieren gegen die Menschenwürde, sie stellt den Rechtsstaat in Frage und gefährdet unsere Demokratie.“ Für Ronja Endres, Vorsitzende der bayerischen SPD, ist deshalb klar, dass ein Verbotsverfahren gegen die AfD geprüft werden muss. „Mit über 20 Prozent (der Stimmen bei der Bundestagswahl, Anm.d.Red.) ist es jetzt ein noch schwierigeres Unterfangen, aber wir müssen diesen Weg gehen“, schrieb sie auf X.

Genauso sieht es Hakan Demir, Bundestagsabgeordneter der SPD aus Berlin-Neukölln. „Jetzt gibt es keine Ausreden mehr“, schrieb er ebenfalls auf X. „Die Verfassungsmäßigkeit der AfD muss durch das Bundesverfassungsgericht geprüft werden. Das Parlament ist jetzt gefragt und muss einen Antrag stellen.“

Eine der treibenden Kräfte hinter einem Prüfverfahren war in der vergangenen Legislatur die SPD-Abgeordnete Carmen Wegge aus Bayern. Die Hochstufung der AfD „verändert sicherlich für viele die Gesamtlage“, sagte sie im Interview mit dem „vorwärts“. Wegge geht davon aus, dass sich Bundesrat, Bundestag sowie die neue Bundesregierung damit beschäftigen werden, „welche Konsequenzen es aus einer solchen Hochstufung gibt. Danach kommen sie hoffentlich auch zu einem gemeinsamen Ergebnis“.

Keine Auftritte von AfD-Vertreter*innen an Schulen

Auch Katja Mast, Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Bundestagsfraktion, forderte am Freitag „eine klare, gemeinsame Antwort des Rechtsstaates“ und kündigte an, sich zum weiteren Umgang mit der AfD mit den Koalitionspartnern von CDU und CSU abzustimmen. Für sie sei zudem klar, so Mast, „dass Vertreter der AfD im Bundestag für Ämter nicht wählbar sind“.

Lars Castellucci, in der vergangenen Legislatur geschäftsführender Vorsitzender des Bundestagsinnenausschusses, sprach sich bereits für weitere Konsequenzen im Umgang mit der AfD im parlamentarischen Alltag aus. Auf X forderte Castellucci „keine Wahlen von AfD-Vertretern in öffentliche Funktionen, etwa Vorsitze von Bundestagsausschüssen, in das Parlamentarische Kontrollgremium oder Bundestagspräsidium“. Zudem sollten „öffentliche Stellen“ Vertreter*innen der AfD bis zum Abschluss des Prüfverfahrens den Zugang verweigern dürfen. Dies soll etwa für den Zutritt zu Schulen und die Vermietung öffentlicher Räume gelten.

Autor*in
Kai Doering
Kai Doering

ist stellvertretender Chefredakteur des vorwärts. Er betreut den Bereich Parteileben und twittert unter @kai_doering.

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