Inland

Gesetzentwurf für V-Leute: Mehr Transparenz beim Einsatz von Spitzeln

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zu polizeilichen V-Leuten auf den Weg gebracht. Die Reaktionen sind gemischt.

von Christian Rath · 14. März 2024
Vertrauensleute arbeiten im Verborgenen

Vertrauensleute werden von Sicherheitsbehörden angeworben, um aus extremistischen oder kriminellen Gruppen Informationen zu liefern.

Die Bundesregierung hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Regelung von V-Leuten bei der Strafverfolgung beschlossen. Erstmals soll der Einsatz von Spitzeln in der Strafprozessordnung geregelt werden. "Klare Regelungen für den Einsatz von Vertrauenspersonen sind möglich ohne die Effektivität der Ermittlungen zu schmälern", sagte Justizminister Marco Buschmann (FDP), der den Gesetzentwurf vorgelegt hatte. 

V-Leute sind Privatpersonen - oft aus dem kriminellen Milieu -, die gegen Geld mit der Polizei zusammenarbeiten. Wichtigste Neuerungen des Gesetzentwurfs: Ein Ermittlungsrichter muss den Einsatz der V-Person vorab genehmigen. V-Leute dürfen keine Straftaten begehen, auch nicht zur Tarnung. Sie dürfen mit den Zielpersonen keine intimen Beziehungen eingehen. Sie sollen mit den Spitzel-Honoraren auch nicht ihren Lebensunterhalt bestreiten und maximal zehn Jahre mit der Polizei zusammenarbeiten. V-Leute dürfen nicht zu Taten anstiften, die ohne Tatprovokation nicht begangen würden. 

Richterbund kritisiert "Misstrauen" gegenüber V-Leuten

Der Deutsche Richterbund hatte Buschmanns Entwurf kritisiert. Er sei von Misstrauen geprägt. Zuviel Transparenz und Dokumentationspflichten könnte die Vertraulichkeit der V-Leute gefährden und zur Enttarnung führen. Ein Richtervorbehalt sei nicht erforderlich. Vielmehr genüge es, wenn wie bisher die Staatsanwaltschaft über den Einsatz von V-Leuten entscheidet. 

Auch die Deutsche Polizeigewerkschaft warnte, der Gesetzentwurf werde den Einsatz von V-Leuten erschweren. So sei es nicht sinnvoll, dass die Polizei Aussagen der V-Leute wörtlich protokollieren muss, schließlich könnten die V-Leute dabei auch Einsatztaktiken verraten; ausreichend sei ein Protokoll der wesentlichen Inhalte. 

Dagegen begrüßt der Deutsche Anwaltverein den Gesetzentwurf. Erforderlich sei jedoch auch eine Dokumentation der Entlohnung der V-Leute, insbesondere bei Erfolgshonoraren, weil diese Anreiz für falsche Anschuldigungen sein können.

SPD stellt Änderungen in Aussicht

Günter Krings, der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU, kritisierte: "Es ist ignorant, wenn die Bundesregierung wieder einmal die Einwände aus der Praxis missachtet." Die Regierung habe einen Entwurf beschlossen, der Schwerkriminellen helfe und Ermittlungen behindere.

Die Union kann aber noch auf Unterstützung der SPD-Fraktion hoffen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sei nur der Ausgangspunkt, erklärte SPD-Innenpolitiker Sebastian Fiedler, kein Gesetzentwurf verlasse den Bundestag so, wie er hineingegangen ist. "Das Entdeckungsrisiko für V-Personen muss auch in Zukunft gering bleiben."

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1 Kommentar

Gespeichert von max freitag (nicht überprüft) am Do., 14.03.2024 - 11:53

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wir müssen doch Transparenz überall dort erwarten und auch verlangen, wo der Staat staatlich agiert. Wer abweichend argumentiert, muss den Unterschied erklären zu den Methoden, beispielsweise der STASI, die ja mit ihren Spitzeln bis in die Familie hinein agiert hat- erfolgreich zwar, aber doch wohl nach rechtsstaatlichen Maßstäben keinesfalls vorbildgebend.