Inland

EU-Richtlinie beschlossen: So profitieren Beschäftigte von Online-Portalen

Die lang diskutierte EU-Richtlinie zur Plattformarbeit wurde verabschiedet – unter Enthaltung von Deutschland und Frankreich. Die Rechte der Mitarbeitenden von Lieferdiensten und anderen Online-Portalen werden von nun an gesetzlich gestärkt.

von Finn Lyko · 12. März 2024
Eine neue EU-Richtlinie will die Rechte von Arbeitnehmer*innen bei Plattformen wie Lieferando oder Uber nun besser schützen.

Eine neue EU-Richtlinie will die Rechte von Arbeitnehmer*innen bei Plattformen wie Lieferando oder Uber nun besser schützen.

Es war ein langer Weg, doch jetzt sind sich EU-Parlament und -Rat einig: Nach einem drei Jahre andauernden Prozess und mehrfacher Blockade ist die EU-Richtlinie zur Plattformarbeit durch die Mitgliedsländer nun verabschiedet worden – trotz Enthaltung von Deutschland und Frankreich.

„Arbeiter von Online-Diensten werden künftig faire Arbeitsbedingungen und mehr Rechtssicherheit haben“, hieß es bereits im vergangenen Dezember in einer Pressemitteilung der Europäischen Kommission. 

Konkret bedeutet das: Es existieren nun konkrete Kriterien, nach denen Plattformbeschäftigte entweder als Arbeitnehmer*innen oder als Selbstständige eingestuft werden. Das soll den Zugang zu Arbeitnehmerrechten vereinfachen – denn bisher wurden Plattformarbeiter*innen meist automatisch vom Arbeitgeber als Selbstständige eingestuft.

Schutz der Arbeitnehmer*innen

Eine solche, sogenannte „Scheinselbstständigkeit“ ist ein klarer Nachteil für die Arbeitnehmer*innen, die so keinerlei soziale Absicherung wie Renten-, Kranken- oder Arbeitslosenversicherung durch ihren Arbeitgeber erhalten – Unternehmen sparen so jedoch erhebliche Summen an Sozialausgaben. 

Das sei ungerecht, sagt Gaby Bischoff, SPD-Abgeordnete im EU-Parlament. „Viele Unternehmen haben in den vergangenen Jahren Rekordumsätze auf dem Rücken der Plattform-Arbeiter*innen erwirtschaftet“, so heißt es in der aktuellen Pressemitteilung der Abgeordneten zum Thema.

Neben gesetzlichen Regelungen zum Beschäftigungsstatus liefert die neue EU-Richtlinie nun zudem auch Vorschriften für mehr Transparenz bei der Verwendung von Algorithmen durch Plattform-Unternehmen und der Verarbeitung bestimmter Arten personenbezogener Daten – so sollen Beschäftigte in Zukunft besser vor einer möglichen Benachteiligung auf Basis erhobener Daten, wie beispielsweise aufgrund ihrer Herkunft oder ihres emotionalen Zustands, geschützt werden.

FDP-Blockade führte zu Enthaltung Deutschlands

In Deutschland hatte die FDP die EU-Richtlinie bis zum Schluss blockiert, sodass Deutschland sich bei der Abstimmung im Rat letztendlich enthalten musste. Das habe dem Ansehen der Liberalen in der EU geschadet, meint Gaby Bischoff. Nun stimmte der Rat der Richtlinie jedoch auch ohne deutsche Beteiligung zu.

Sobald das Plenum des EU-Parlaments die Richtlinie final verabschiedet, muss diese innerhalb von 24 Monaten in allen EU-Staaten umgesetzt werden. Bis 2025 würden laut einer Prognose des Rates rund 43 Millionen Plattformarbeiter*innen von dieser Richtlinie profitieren.

Auch in Anbetracht der Enthaltung Deutschlands sei es nun umso wichtiger, die EU-Richtlinie in deutsches Recht umzusetzen, heißt es in einer Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion. Man wolle sich daher „mit Nachdruck dafür einsetzen.“

Autor*in
FL
Finn Lyko

ist Volontärin in der vorwärts-Redaktion.

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1 Kommentar

Gespeichert von Helmut Gelhardt (nicht überprüft) am Mi., 13.03.2024 - 11:52

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In diesem Fall hat Europa gezeigt, dass es sich nicht von dieser Lindner-FDP vorführen lässt. Wie lange will Bundeskanzler Scholz diese Total-Blockade-Lindner-FDP noch gewähren lassen? Die FDP ist auf dem Weg zu einem "Lambsdorff-Papier 4.0" . 1982 droht stark sich in 2024 zu wiederholen. Bei der Lindner-FDP gibt es keinerlei Anzeichen, dass sie ihre Opposition in der Ampel aufgibt. Der Kanzler muss die Ampel für die Lindner-FDP auf ROT stellen. Tief ROT.