Inland

„Catcalling“: So sollen Frauen vor sexuellen Übergriffen geschützt werden

2. November 2026 16:39:59
Ein Pfiff hier, ein obszöner Ausdruck da: Künftig soll auch die sexuelle Belästigung mittels Worten und Gesten strafbar sein. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) an diesem Montag veröffentlicht hat. Damit soll eine Lücke im Strafgesetzbuch geschlossen werden.
sexuelle Belästigung Strafgesetzbuch

Künftig zählen nicht nur Taten, sondern auch Wort: Bundesjustizministerin Stefanie Hubig will das Strafgesetzbuch in Sachen sexuelle Belästigung verschärfen.

Seit 2016 gibt es in Deutschland eine Strafnorm für die sexuelle Belästigung. Anlass waren die sexuellen Übergriffe in der Kölner Silvesternacht 2015/16. „Wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“, heißt es seitdem in Paragraf 184i des Strafgesetzbuchs. Belästigungen durch Worte und Gesten sind davon aber nicht erfasst und deshalb bisher in der Regel straflos.

Sexuelle Belästigung ist bald auch ohne Anfassen strafbar

2020 löste eine Würzburger Studentin mit ihrer Petition „Catcalling sollte strafbar sein“ eine neue Diskussion aus; „sexuelle Belästigung ohne Anfassen“ solle auch sanktioniert werden. Die Eingabe wurde fast 70.000 Mal unterzeichnet und bald breit unterstützt. Justizministerin Hubig hat schon zu Beginn ihrer Amtszeit angekündigt, dass sie einen Gesetzentwurf vorlegen wird. Hubig vermeidet allerdings den Begriff „Catcalling“, der inzwischen umstritten ist, weil er als verharmlosend verstanden werden könnte.

Künftig soll es in Paragraf 184i einen zweiten Absatz für nicht-körperliche sexuelle Belästigung geben: „Wer eine andere Person durch eine sexuell bestimmte Äußerung oder Geste belästigt, die geeignet ist, sie einzuschüchtern oder zu bedrängen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“

Nicht jede unerwünschte Konfrontation soll bestraft werden

Hubig will allerdings nicht jede „unangenehme oder unerwünschte Konfrontation“ bestrafen. „Gerade im Bereich zwischenmenschlicher und sexueller Kommunikation muss das Strafrecht Raum für Fehlversuche, Missverständnisse, Zurückweisungen und sozial unangemessenes Verhalten lassen“, heißt es im Gesetzentwurf.

Erforderlich ist vielmehr dass die Äußerung geeignet ist, das Opfer einzuschüchtern oder zu bedrängen. Dies wäre laut Hubigs Begründung zum Beispiel der Fall, wenn der Eindruck erzeugt wird, „dass ein Widerspruch oder eine Zurückweisung nicht ohne weiteres möglich oder folgenlos bleiben wird“. Eine Bedrängung könne zum Beispiel vorliegen, wenn die sexuellen Äußerungen fallen, während mehrere Personen das Opfer umringen oder während das Opfer nachts auf dem Heimweg minutenlang verfolgt wird oder wenn der Täter dem Opfer (etwa in einem Bus) besonders nahe kommt.

Auch Männer werden besser geschützt

Zwar dürften in aller Regel Männer die Täter und Frauen die Belästigten sein. Die geplante Strafnorm ist aber geschlechtsneutral formuliert. Sie erfasst auch nicht nur Verhalten im öffentlichen und privaten Raum, sondern ebenfalls verbale Belästigungen im Netz, etwa in Chatgruppen.

Eine zweite geplante Änderung des Sexualstrafrechts hat nichts mit Belästigungen zu tun. Hier wird eine Gesetzgebungspanne aus dem Jahr 2016 repariert, die nur wenige Fälle betrifft und deshalb erst jetzt bekannt wurde. Wenn eine widerstandsunfähige (etwa betrunkene) Person vergewaltigt (das heißt gegen ihren Willen penetriert) wird, gilt nur eine fünfjährige Verjährungsfrist.

Künftig soll auch hier, wie in anderen Fällen der Vergewaltigung, eine 20-jährige Verjährung gelten. Ermöglicht wird dies durch eine rechtstechnische Änderung. Die Vergewaltigung gilt künftig nicht mehr als „besonders schwerer Fall“ des sexuellen Übergriffs, sondern als Qualifikation – wie heute schon bei der Ausübung von Gewalt oder der Betäubung des Opfers. 

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