65 Jahre „Gastarbeiter” aus der Türkei: Geholt – und dann allein gelassen
IMAGO/Jochen Eckel
Kinder der sogenannten Gastarbeiter: Die strukturelle Benachteiligung spüren sie bis heute, etwa bei der Wohnungssuche.
Eine deutsch-türkische Erfolgsgeschichte – so hat Bundeskanzler Friedrich Merz in seiner Rede zum Festakt das Anwerbeabkommen bezeichnet, das Deutschland vor 65 Jahren mit der Türkei unterzeichnete. Über das Abkommen kamen fast 900.000 sogenannte türkische Gastarbeiter*innen und bauten den Wohlstand dieses Landes mit auf.
Etwa die Hälfte von ihnen ist später geblieben: Ohne sie und ihre Nachfahren wäre unsere Gesellschaft heute nicht denkbar, sie machen Deutschland zu dem, was es ist. Ihre Lebensleistung zu würdigen, ist wichtig. Gleichzeitig darf das Lob nicht dazu dienen, über den anderen Teil der Geschichte hinwegzutäuschen: Der Staat hat damals in der Integration versagt, und in Teilen wiederholt er seine Fehler.
„Gastarbeiter”: Warum Integration nicht mitgedacht wurde
Integrationspolitik war zum Zeitpunkt der Anwerbeabkommen praktisch nicht vorhanden. Schließlich ging man davon aus, dass die Arbeitskräfte aus der Türkei – aber auch Italien, Griechenland und Portugal, mit denen es ähnliche Abkommen gab – nach ein paar Jahren wieder zurückgehen würden. Das zeigte schon ihre Bezeichnung als „Gastarbeiter“. Also wohnten sie in getrennten Siedlungen und Wohnheimen, ihre Kinder besuchten Ausländerklassen und Kurse für Integration und Sprache fehlten.
Als die Konjunktur in den 70er Jahren einbrach, fürchtete man, sie könnten den Deutschen die Arbeit wegnehmen. Also verhängte man: den Anwerbestopp. Von denen, die blieben, verloren viele ihren Job und fanden nie den Weg in eine qualifizierte Arbeit. Das ist der Teil der Geschichte, den Merz in seiner Rede ausließ: Heute sind rund ein Drittel der Rentner*innen aus den Gastarbeiterstaaten armutsgefährdet. Weil Bildungserfolg in Deutschland stark vom sozialen Status abhängt, haben noch ihre Kinder und Enkelkinder schlechtere Chancen auf dem Bildungs- und Arbeitsmarkt.
Migration: Was sich seit dem Abkommen bei der Integration verändert hat
Natürlich hat Deutschland daraus gelernt: Zugewanderte bekommen heute Sprach- und Integrationskurse, sie werden bei der Anerkennung von Berufsabschlüssen unterstützt. Gleichzeitig schwingt im Tonfall der aktuellen Bundespolitik wieder mehr mit, dass Integration als Bringschuld der Eingewanderten verstanden wird, die sich „nicht genug anstrengen“, wenn etwas schiefläuft. Der Migrationskurs wurde deutlich verschärft, die Linie der Konservativen lautet: Zuzug geringhalten, Grenzen kontrollieren, Rückführung fördern. 2025 strich Schwarz-Rot die Einbürgerung nach drei Jahren. Der Zugang zu Integrationskursen wurde inzwischen reduziert.
Schließlich betonte auch Merz in seiner Rede, Deutschland erwarte von den Menschen, die ins Land kämen, dass sie sich integrierten und an die Regeln einer demokratischen Gesellschaft halten. Erst wenn das erfüllt sei, könnte für sie Chancengleichheit und Zugehörigkeit gelten. Integration als Voraussetzung für gleiche Chancen also – nicht umgekehrt.
Obwohl Deutschland wieder stark auf Arbeitskräfte aus dem Ausland angewiesen ist, wird es an den Stellschrauben, die Integration gelingen lassen, zu wenig getan. Eine flächendeckende Sprachförderung in Kitas und Grundschulen gibt es bis heute nicht, dabei wird dort der Grundstein für die weitere Bildung gelegt. Strukturelle Benachteiligung ist immer noch weit verbreitet, und sie trifft die Nachfahren der Gastarbeiter*innen bis heute: Wer einen türkischen Nachnamen hat, hat es bei der Wohnungs- und Jobsuche schwerer, auch wenn schon die Eltern hier geboren sind.
Diskriminierung bei der Suche nach Jobs oder Wohnung weit verbreitet
Die Bundesintegrationsbeauftragte Natalie Pawlik (SPD) sagte beim Festakt zum 65. Jubiläum des Abkommens gegenüber der „Rheinischen Post“: Wenn Integration immer noch bedeute, dass Menschen 120 Prozent geben müssten, um 100 Prozent zu bekommen, seien sie nicht schlecht integriert, sondern schlecht behandelt. Genauso ist es – und solange das so ist, muss die Verantwortung des Staats in der Integrationsarbeit klar benannt werden, wenn wir über Einwanderung sprechen.