Apothekenreform: So will der Bund bessere Versorgung ermöglichen
Christian Ohde
Apotheken sollen stärker in die medizinische Grundversorgung einbezogen werden.
Kurze Wege zur Apotheke: Gerade eingeschränkt mobile Menschen sind darauf angewiesen. Doch mancherorts klaffen zunehmend Lücken im Apothekennetz. Laut der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) sind seit dem Jahr 2013 fast 20 Prozent aller Apotheken verloren gegangen.
Online-Handel setzt Apotheken vor Ort unter Druck
Der Branchenverband führt den Schwund auf eine Unterfinanzierung des Apothekensystems zurück und fordert höhere Honorare für Leistungen, auch angesichts einer zunehmenden Konkurrenz durch Versandhändler und Online-Apotheken, die ebenfalls Medikamente vertreiben.
An diesem Punkt setzt die Apothekenreform der schwarz-roten Bundesregierung an. In dem Ende Dezember 2025 vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf ist eine jährliche Anpassung der Honorare vorgesehen, und zwar in Form einer Verhandlungslösung zwischen dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und der Apothekenseite.
Um Standorte gerade in ländlichen Gebieten zu stärken, wird ein neuer Zuschuss für Teilnotdienste eingeführt. Dazu soll die Gründung von Zweigapotheken erleichtert werden.
Service zur Früherkennung in der Apotheke
Außerdem sollen Apotheken künftig neue pharmazeutische Dienstleistungen für Patient*innen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes sowie zur Früherkennung entsprechender Erkrankungsrisiken anbieten können. Dies soll die Prävention stärken und verspricht zusätzliche Einnahmen.
Aus Sicht der ABDA wird die Reform die „sehr angespannte Situation“ der Apotheken nicht verbessern. Die „zukunftsfeste und krisensichere Arzneimittelversorgung für Millionen Menschen“ werde sogar gefährdet. Der Gesetzentwurf ignoriere einen Passus im Koalitionsvertrag, demzufolge das Apothekenhonorar von 8,35 auf 9,50 Euro angehoben werden soll. Bundestag und Bundesrat werden aufgerufen, die zahlreichen Mängel des vorliegenden Reformpakets im Gesetzgebungsverfahren zu beseitigen.
SPD-Gesundheitsexperte: Höhere Apotheken-Honorare müssen kommen
Auch die SPD setzt sich die dafür ein, die im Koalitionsvertrag vorgesehene Erhöhung der Honorare, auf in besonderen Fällen bis zu elf Euro, umzusetzen. „Das steht im Koalitionsvertrag und ich gehöre zu den Leuten, die sagen, dass alles, was im Koalitionsvertrag steht, umzusetzen ist“, sagte Christos Pantazis, der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, kürzlich laut einem Pressebericht auf dem gesundheitspolitischen BMC-Kongress. „Ich gehe auch davon aus, dass wir nicht 13 Jahre hintereinander Nullrunden haben werden, auch wenn der GKV-Spitzenverband entsprechend auftreten wird.“
Der von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) vorgelegte Gesetzentwurf habe lediglich eine konservative Ausrichtung, aber keinen in die Zukunft gerichteten Ansatz. „Vor diesem Hintergrund haben wir Beratungsbedarf“, so Pantazis. Diesen werde man im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens „ausgiebig diskutieren“.
„Gerade kleinere und ländliche Apotheken stehen unter erheblichem Druck – durch Fachkräftemangel, Strukturwandel und eine zunehmend angespannte wirtschaftliche Lage“, beschrieb der Gesundheitsexperte die Situation in einem früheren Statement. „Unser Ziel ist es deshalb, ihre wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu verbessern und ein flächendeckendes, wohnortnahes Apothekennetz dauerhaft zu sichern.“
AOK-Bundesverband: Höhere Vergütung für Apotheken käme zum falschen Zeitpunkt
Das Apotheken-Honorar, um das die aktuellen Debatten kreisen, wird offiziell „Packungsfixum“ genannt. Es handelt sich um einen gesetzlich geregelten Betrag, den Apotheken als Vergütung pro abgegebener verschreibungspflichtiger Arzneimittelpackung erhalten. „Die politische Zusage der Honorarerhöhung durch die Anhebung des Packungsfixums gilt und wird im kommenden Jahr zügig wieder auf die Tagesordnung kommen“, hatte Warken Ende Dezember versprochen.
Kritik an höheren Vergütungen für Apotheken kommt von denen, die sie zu zahlen haben - den Krankenkassen. „Die Wirtschaftslage in Deutschland ist schlecht, das GKV-Beitragssatzniveau auf Rekordniveau, die Ausgabendynamik ungebrochen“, so ein Sprecher des AOK-Bundesverbandes laut einem Bericht der „Pharmazeutischen Zeitung“.
Eine Erhöhung der Apotheken-Honorare wäre „widersprüchlich und verfehlt“, vielmehr müssten sich alle Akteur*innen an den von Warken vorgebebenen Sparanstrengungen im Gesundheitssystem beteiligen.
Gesetz zur Apothekenreform soll bis April verabschiedet werden
Überdies sieht der GKV-Spitzenverband die wirtschaftliche Lage der Apotheken weitaus weniger dramatisch. „Da ein Teil der Apothekenvergütung an den Medikamentenpreisen hängt, steigt auch die Vergütung der Apotheken laufend an“, so ein Sprecher laut dem Branchenmagazin „Apotheke adhoc“.
Die Zahl der Beschäftigten in stationären Apotheken sei von 139.000 im Jahr 2005 auf 162.000 im Jahr 2024 gestiegen. Die Versorgung sei nicht weniger geworden, sondern habe sich auf weniger Standorte konzentriert.
Die erste Lesung des Entwurfs des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (ApoVWG) ist für Ende Februar angesetzt, heißt es aus der SPD-Bundestagsfraktion. Bis Anfang April soll das Gesetzgebungsverfahren im Bundestag abgeschlossen sein.
Da Versandapotheken sehr viel geringeren Aufwand an ausgebildeten Mitarbeitern haben, die auch in Zukunft noch durch künstliche Intelligenz und Robotic ersetzt werden können, wäre es an der Zeit für Versandapotheken das Verkaufshonorar auf höchstens die Hälfte dessen zu senken, was eine niedergelassene Apotheke vor allem in den weniger dicht besiedelten Regionen bekommt. Hier können die Digitalisierungsgewinne getrost mal gehoben werden.