Plan der Ampel: So funktioniert das Demokratiefördergesetz
Mit einem Demokratiefördergesetz will die Bundesregierung die Demokratie in Deutschland stärken. Wie das Gesetz wirken soll und was sich damit ändert – wir beantworten die wichtigsten Fragen.
IMAGO / Bihlmayerfotografie
Das Demokratiefördergesetz soll Vereine und Initiativen unterstützen, die sich für die Demokratie einsetzen.
SPD, Grüne und FDP hatten es sich in ihrem Koalitionsvertrag vorgenommen. Bereits im vergangenen Jahr beriet der Bundestag erstmals über das geplante Demokratiefördergesetz. Es soll Vereine und Initiativen, die sich für die Demokratie und gegen Extremismus einsetzen, besser und langfristiger finanziell ausstatten.
Demokratie per Gesetz – Wie soll das gehen?
Das Demokratiefördergesetz ist kein Demokratiegesetz, sondern soll denjenigen helfen, die sich täglich für sie einsetzen: Vereine, Organisationen und Initiativen, die Bildungsarbeit leisten, über Gefahren für die Demokratie aufklären und Aussteiger*innen aus extremistischen Gruppierungen unterstützen. „Eine lebendige Demokratie kann nicht von oben verordnet werden“, sagte Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) im Dezember bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs. Diese lebe durch die Initiativen. „Wir stärken die Demokratie von innen heraus“, ist Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) überzeugt.
Wie unterstützt das Demokratiefördergesetz diese Organisationen?
Viele Vereine und Initiativen sind auf öffentliche Förderung angewiesen, um ihre Arbeit zu machen und Beschäftigte zu bezahlen. Zurzeit erfolgt diese Förderung projektbezogen, d.h. sie ist zeitlich befristet. Häufig müssen sich Vereine jährlich um eine weitere Finanzierung ihrer Arbeit bewerben. Das bedeutet Unsicherheit für Initiativen wie Beschäftigte. Das Demokratiefördergesetz will damit Schluss machen. Künftig besteht ein „dauerhafter gesetzlicher Auftrag“ des Bundes, zivilgesellschaftliches Engagement zu erhalten, wie es im Gesetzentwurf heißt. Die Förderung soll deshalb künftig „längerfristig, altersunabhängig und bedarfsorientierter als bisher ausgestaltet sein, um mehr Planungssicherheit für die Zivilgesellschaft zu erreichen“. „Wir verpflichten uns erstmals dazu, die Demokratie zu fördern“, sagte Lisa Paus dazu.
Was ändert sich durch das Gesetz noch?
Der Kreis der Geförderten wird erweitert. Wurden bisher vor allem Initiativen unterstützt, die sich um die Demokratiebildung junger Menschen kümmerten, sollen nun auch gezielt Erwachsene angesprochen werden. Die Förderung von Projekten soll künftig „altersunabhängig“ angelegt sein. Erklärtes Ziel des Gesetzes sei es, „Bürger wieder für die Demokratie zurückzugewinnen“, betonte Innenministerin Faeser.
Wie geht es nun weiter?
Ende vergangenen Jahres hat sich der Bundestag in erster Lesung mit dem Gesetzentwurf beschäftigt. Seitdem befassen sich die entsprechenden Ausschüsse damit und erarbeiten Änderungen. Das Verfahren soll dadurch beschleunigt werden, dass diverse Organisationen der Demokratieförderung bereits an der Erarbeitung des Gesetzentwurfs beteiligt wurden, ein Novum für eine Bundesregierung. Beschlossen werden könnte das Demokratiefördergesetz noch vor der Sommerpause im kommenden Jahr.
Was bedeutet das für die Förderanträge von Vereinen und anderen Organisationen?
Daran ändert sich kurzfristig nichts. Nachdem das Gesetz beschlossen wurde, sollen aber auch die dazugehörigen Förderrichtlinien überarbeitet werden, erklärten Faeser und Paus. Ziel sei, dass Vereine „eine klare Perspektive für eine langfristige Förderung“ erhalten und „raus aus der reinen Modellprojektphase“ kommen.
Ist im Gesetzentwurf eine „Extremismusklausel“ enthalten?
Nein, die gibt es nicht. Das betonten die Ministerinnen Faeser und Paus im vergangenen Dezember. Die „Extremismusklausel“, im Gesetzesdeutsch „Demokratieerklärung“ genannt, war eine schriftliche Einverständniserklärung, die Antragsteller*innen für die drei damaligen Bundesförderprogramme „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“, „Initiative Demokratie Stärken“ und „Zusammenhalt durch Teilhabe“ auf Betreiben der damaligen CDU-Bundesfamilienministerin Kristina Schröder seit 2011 unterzeichnen mussten. Anfang 2014 wurde die Klausel abgeschafft.
Dirk Bleicker | vorwärts
ist stellvertretender Chefredakteur des vorwärts. Er betreut den Bereich Parteileben und twittert unter @kai_doering.
die Idee ist hervorragend, und es kann nicht sein, dass sie
auf der Strecke bleibt. Dien Finanzplanungen hier bei den uns nahestehenden Organisationen bauen auf entsprechenden Zuweisungen des Bundes auf, und es wurden personelle Verpflichtungen begründet, die - wenn nun nicht bald Geld fliesst, eine Vielzahl von Arbeitsplätzen in Frage stehen. Dass die Demokratie, wie wir sie verstehen, gestärkt werden muss, ist doch angesichts der grassierenden Rechtslastigkeit jedem klar, oder welcher Beweise bedarf es noch? Wir können liefern.
"Es soll Vereine und…
"Es soll Vereine und Initiativen, die sich für die Demokratie und gegen Extremismus einsetzen, besser und langfristiger finanziell ausstatten."
Zählen dazu zufällig auch die linksextremen Antifa-Gruppen, von denen Frau Künast im Bundestag gesprochen hat? Es hat sie ja sehr gestört, das diese Jahr für Jahr neue "Arbeitsverträge" mit der Regierung abschließen müssen.
Antifa-Gruppen
Nein, die zählen nicht dazu. Eine Liste der Projekte, die derzeit über das Bundesprogramm "Demokratie leben" gefördert werden, finden Sie hier: https://www.demokratie-leben.de/projekte-expertise
Sehr sinnvoll - wer stellt die demokratischen Absichten sicher?
Es sollte schon geprueft werden, ob die demokratiefoerdernden Absichten der Gefoerderten fortbestehen nach Foerderungsbeginn. Wichtig ist das Herausarbeiten der "Alternativen" zur Demokratie, denn da versprechen sich viele bessere Lebensbedingungen und sind empfaenglich fuer Desinformation und Indoktrinierung. MAn muss inn die Schulen und in die Moscheen, denn viele Zuwandererkinder uebernehmen einfach die Ansichten der Vorfahren aus den Herkunftslaendern der Eltern. Staatsbuerger- und Sozialkunde for everybody!