Inland

Was hinter dem Streit um Kindergeld und Kinderfreibetrag steckt

Finanzminister Christian Lindner plant eine weitere Anhebung des Kinderfreibetrags. Die SPD hält dagegen: Dann müsse auch das Kindergeld erhöht werden.

von Vera Rosigkeit · 22. Januar 2024
Kinder

FDP-Finanzminister Christian Lindner plant die Erhöhung des steuerlichen Freibetrags für Eltern. Die SPD hält das für sozial unausgewogen, denn mit der Anhebung des Kinderfreibetrags müsse zeitgleich immer auch das Kindergeld erhöht werden, da sonst nur finanzstarke Eltern profitierten. 

Nur hohe Einkommen profitieren

„Von der Erhöhung des Kinderfreibetrages profitieren allein Familien (Alleinverdiener) mit zwei Kindern ab einem Einkommen ab 110.000 brutto. Alle darunter gehen leer aus, weil nach Plänen der FDP das Kindergeld nicht angehoben werden soll“, erklärte hierzu Michael Schrodi, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion auf X, vormals Twitter. Um Falschmeldungen zu begegnen, dass in 2023 nur das Kindergeld, nicht aber die Freibeträge erhöht wurden, weist Schrodi zudem daraufhin, dass sowohl der Kinderfreibetrag als auch das Kindergeld mit dem Inflationsausgleichsgesetz für 2023 erhöht worden seien. 2024 soll nach Willen der FDP aber nur der Kinderfreibetrag erhöht werden. „Das geht so nicht“, macht der SPD-Bundestagsabgeordnete deutlich.

"Wenn Finanzminister Lindner nur den Kinderfreibetrag, aber nicht das Kindergeld anheben will, nutzt das vor allem Familien mit sehr hohen Einkommen. Das wird die SPD nicht mitmachen", so @mischrodi. Das sei ein Sparprogramm an der falschen Stelle.https://t.co/umPABc2QvT

— SPD-Fraktion im Bundestag (@spdbt) January 21, 2024

Weil Eltern mit kleinen und mittleren Einkommen besonders unter der hohen Inflationsrate leiden, fordert Schrodi deshalb, auch das Kindergeld zu erhöhen. Lars Klingbeil teilt diese Meinung. Er halte es für ungerecht, nur Familien mit sehr hohen Einkommen zu entlasten. „Gerade die arbeitende Mitte, also diejenigen, die jeden Tag aufstehen, ihr Einkommen hart erarbeiten und sich nebenbei um ihre Kinder, die Nachbarn und den Verein kümmern, sollten entlastet werden“, sagte der SPD-Vorsitzende der „Bild am Sonntag“. Deswegen sei für ihn völlig klar, dass auch Familien mit kleinen und mittleren Einkommen in diesem Jahr mehr bekommen müssen“, fügte er hinzu.

Wirtschaftswissenschaftler Achim Truger erklärte zum Plan Lindners auf X: „Das wäre unausgewogen, Kinderfreibeträge für Besserverdienende erhöhen, Kindergeld für Normalverdiendende dagegen nicht!“

Kindergrundsicherung als Ziel

Für Vize-Fraktionschef Sönke Rix steht das Vorhaben Lindners, nur den Kinderfreibetrag zu erhöhen, auch im Gegensatz zu den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag. Der überwältigende Teil der Eltern erhalte lediglich das Kindergeld als Unterstützung, während nur Familien mit vergleichsweise hohen Einkommen überhaupt vom Kinderfreibetrag profitierten, betonte er am Montag in Berlin. Die SPD möchte diese Lücke schließen und nicht weiter vergrößern. „Mit der Kindergrundsicherung haben wir begonnen, diesen Weg zu gehen“, so Rix.

Ebenfalls am Montag meldet sich SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich zu Wort. „Damit zukünftig weitere Debatten über die ungleichen Leistungen für Kinder gar nicht mehr aufkommen, sollten wir den Kinderfreibetrag durch ein neues Kindergeld ersetzen“, sagte er gegenüber der „Rheinischen Zeitung“.  

Warum profitieren einkommensstarke Eltern mehr vom Kinderfreibetrag?

Das Kindergeld wurde 2023 auf einheitlich 250 Euro pro Kind festgelegt. Es wird allen Familien ausgezahlt. Ist jedoch die steuerliche Entlastung durch den Kinderfreibetrag höher als das Kindergeld, erhalten Familien mit höherem Einkommen zusätzlich zum Kindergeld noch den Steuervorteil. Das Finanzamt führt diese „Günstigerprüfung“ automatisch beim Einkommenssteuerjahresausgleich durch. Mit höheren Einkommen steigt der Vorteil des Kinderfreibetrags. Am höchsten ist er bei Spitzenverdiener*innen.

Der Kinderfreibetrag stieg zum Januar 2023 von 5.620 Euro auf 6.024 Euro (je Elternteil 3.012 Euro) und soll rückwirkend zum 1. Januar 2024 um weitere 360 Euro auf 6.612 Euro (je Elternteil 3.192 Euro) angehoben werden. Beides: Kindergeld und Kinderfreibetrag sorgen dafür, dass das Existenzminimum des Kindes steuerfrei gestellt wird. Aus diesem Grund geht die Anhebung des einen mit einer Erhöhung des anderen einher.

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Vera Rosigkeit

hat Politikwissenschaft und Philosophie in Berlin studiert und ist Redakteurin beim vorwärts.

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1 Kommentar

Gespeichert von max freitag (nicht überprüft) am Mi., 24.01.2024 - 13:22

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dass der Kinderfreibetrag das Existenzminimum sicherstellt bzw abbildet, wird zwar immer wieder ins felf geführt dafür, dass der Kinderfreibetrag nicht geringer sein darf als das Kindergeld. Es ist aber doch wohl den reichen zuzumuten, ihr Existenzminimum selbst zu bestreiten, sie bedürfen des Schutzes desselben durch den Freibetrag in identischer Höhe doch gar nicht. Sie benötigen überhaupt keinen Freibetrag angesichts ihres Reichtums- wenn das BVG das in der Vergangenheit anders gesehen hat und auf einen Einkommensunabhängige Feststellung des Existenzminimums entschieden hat, dann wird es höchste Zeit, die entsprechenden Rechtsgrundlage zu ändern, ggf also auch das Grundgesetz. Die Reichen müssen zahlen, wer wollte das in Frage stellen? Lindner muss weg, da muss der BK mal ein Machtwort sprechen, Unzumutbar, der mann- er missbraucht Entscheidungen des BVG für Parteizwecke