Soziale Politik

Nach Kabinettsbeschluss: So sieht die Kindergrundsicherung aus

Mehr Geld für Kinder und gegen Kinderarmut. Mit dem Gesetzentwurf für eine Kindergrundsicherung setzt die Ampel-Koalition ein weiteres wichtiges Vorhaben um. Das sind die zentralen Inhalte des Entwurfs.
von Vera Rosigkeit · 27. September 2023
Kindergrundsicherung
Kindergrundsicherung

Nach langen Beratungen hat die Bundesregierung am Mittwoch den Gesetzesentwurf für die Kindergrundsicherung im Kabinett beschlossen. Damit sollen künftig bisherige Leistungen wie Kindergeld, Leistungen aus dem Bürgergeld für Kinder und der Kinderzuschlag gebündelt werden. 

Was sind die drei Komponenten der Kindergrundsicherung?

Die Kindergrundsicherung besteht aus einem Kindergarantiebetrag, einem Kinderzusatzbetrag zuzüglich Leistungen für Bildung und Teilhabe.

Was ist der Kindergarantiebetrag?

Der Kindergarantiebetrag wird einkommensunabhängig berechnet und löst das heutigen Kindergeld (aktuell 250 Euro/Monat) ab. Neu ist, dass der Garantiebetrag für volljährige junge Erwachsene, die in Ausbildung oder im Studium sind, direkt ausgezahlt werden soll. Bislang wurde das Kindergeld an die Eltern gezahlt. Neu ist auch, dass der Garantiebetrag für alle insgesamt 18 Millionen leistungsberechtigten Kinder künftig automatisch an die Preisentwicklung angepasst wird.

Was ist der Kinderzusatzbetrag?

Der Kinderzusatzbetrag setzt sich zusammen aus einem altersgestaffelten Regelbedarf des Kindes plus einem Betrag für Unterkunft und Heizung, der auf Grundlage des Existenzminimumberichts der Bundesregierung ermittelt wird. Entscheidend für die Höhe des Zusatzbeitrags ist das Einkommen der Eltern. Mit dem Zusatzbeitrag soll gleichzeitig eine Pauschale für Bildung und Teilhabe ausgezahlt werden.

Was sind Leistungen zur Bildung und Teilhabe?

Das Schulbedarfspaket (derzeit 174 Euro jährlich) wird künftig automatisch mit dem Antrag auf Kinderzusatzbetrag mitbeantragt und ausgezahlt. Der Teilhabebetrag von 15 Euro monatlich soll unbürokratischer und als Bundesleistung ausgestaltet werden.

Wie viele Kinder sind betroffen?

Circa 5,6 Millionen Kinder und Jugendliche und junge Erwachsene – davon 2,9 Millionen arme und armutsbedrohte Kinder, darunter auch 1,9 Millionen Kinder, die aktuell Bürgergeld beziehen – haben zukünftig einen Anspruch auf den Kinderzusatzbetrag der Kindergrundsicherung.

Wer ist zuständig?

Zentrale Anlaufstellen bleiben die heutigen Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit (BA), die auch bisher für das Kindergeld zuständig sind. Als Familienservice sollen sie künftig über mögliche Ansprüche proaktiv informieren und die Berechnung und Auszahlung der Leistungen einfacher gestalten. Die Beantragung soll auch digital möglich sein.

Wo kommt die Idee der Kindergrunsicherung ursprünglich her?

Die SPD hatte sich schon auf dem Bundesparteitag 2019 in Berlin mit dem dort beschlossenen Sozialstaatskonzept für die Einführung einer Kindergrundsicherung ausgesprochen. Darauf verwies die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Bundestagsfraktion Katja Mast am Mittwochvormittag. Der Auftrag zur Einführung einer Kindergrundsicherung ist Bestandteil des Koalitionsvertrags der Ampelregierung.

Wie geht es weiter?

Der Gesetzentwurf muss nun noch Bundestag und Bundesrat passieren. Dieser Prozess wird voraussichtlich bis Anfang 2024 abgeschlossen sein. Die Kindergrundsicherung soll dann zum Januar 2025 in Kraft treten.

Mehr Informationen unter: bmfsfj.de

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Vera Rosigkeit

hat Politikwissenschaft und Philosophie in Berlin studiert und ist Redakteurin beim vorwärts.

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