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Uli Grötsch: Welche Aufgaben der neue Polizeibeauftragte hat

Am Donnerstag hat der Bundestag erstmals einen Polizeibeauftragten gewählt. Übernommen wird die neue Aufgabe vom SPD-Politiker Uli Grötsch. Welche Aufgaben und Befugnisse er hat, beantworten wir hier.

von Kai Doering · 14. März 2024
Der Bundespolizist und SPD-Abgeordnete Uli Grötsch soll erster Polizeibeauftragter des Bundestags werden.

Der Bundespolizist und SPD-Abgeordnete Uli Grötsch soll erster Polizeibeauftragter des Bundestags werden.

Im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP findet sich zu dem Thema nur ein dünner Satz. „Wir führen eine unabhängige Polizeibeauftragte bzw. einen unabhängigen Polizeibeauftragten für die Polizeien des Bundes als Anlaufstelle beim Deutschen Bundestag mit Akteneinsichts- und Zutrittsrechten ein“, heißt es auf Seite 83. Mit der Wahl von Uli Grötsch wird diese Absichtserklärung nun mit Leben gefüllt.

Welche Aufgabe hat der Polizeibeauftragte?

Mit dem neuen Amt wird eine unabhängige Anlaufstelle außerhalb der Strukturen der Polizei geschaffen. Sowohl Beschäftigte als auch Bürger*innen sollen sich an den Polizeibeauftragten wenden können, wenn sie Missstände innerhalb der Polizei feststellen und untersuchen lassen wollen.

Für wen wird der Polizeibeauftragte zuständig sein?

Seine Zuständigkeit bezieht sich auf die Polizeibehörden des Bundes, also die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Polizei beim Deutschen Bundestag. Die Polizeibehörden der Länder bleiben davon unberührt.

Welche Befugnisse hat der Polizeibeauftragte?

Der Polizeibeauftragte unterstützt den Bundestag als „Hilfsorgan“ bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle und ist in seiner Amtsführung komplett unabhängig. Er hat Anspruch auf freien Zugang zu Polizeidienststellen und auf Akteneinsicht.

Wie wird der Polizeibeauftragte bestimmt?

Der Bundestag wählt den Polizeibeauftragten für eine Dauer von fünf Jahren. Eine einmalige Wiederwahl ist möglich.

Wer ist Uli Grötsch, der erster Polizeibeauftragter werden soll?

Der 48-Jährige war Bereitschaftspolizist in München und mehrere Jahre bei der Grenzpolizei in Bayern. Seit 2013 ist ist er SPD-Abgeordneter im Bundestag. Sein Mandat hat er mit der Wahl zum Polizeibeauftragten aufgegeben.

Gibt es bereits ein Vorbild für das Amt?

Vorbild für das Amt des Polizeibeauftragten ist das des Wehrbeauftragten, das es bereits seit 1956 gibt. Die Wehrbeauftragte – zurzeit Eva Högl – ist Ansprechperson für Soldat*innen bei Problemen oder Missständen innerhalb der Bundeswehr. Polizeibeauftragte gibt es bereits in mehreren Bundesländern für die dortige Polizei, etwa in Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern oder Rheinland-Pfalz.

Autor*in
Kai Doering
Kai Doering

ist stellvertretender Chefredakteur des vorwärts. Er betreut den Bereich Parteileben und twittert unter @kai_doering.

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1 Kommentar

Gespeichert von max freitag (nicht überprüft) am Fr., 19.01.2024 - 06:48

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aber auch nicht sein Bewenden haben. Wir brauchen entsprechende Beauftragte auch in allen anderen Bereichen des öffentlichen Lebens, nicht nur, wenn auch besonders in den Behörden. Der Alltagsrassismus ist ja mit Händen zu fassen. Nur Beauftragte die im Interesse der Betroffenen handeln, wären in der Lage, zunächst einmal die Zustände öffentlich zu machen, so dass in der Folge belastbare Zahlen zu Menge und Qualität der Missstände vorliegen, aus denen dann weitere konkrete Maßnahmen abgeleitet werden können . Also- mindestens einen Beauftragten (mit Apparat und Vorzimmer, auch für Übersetzer muss gesorgt werden) in jeder Behörde und in jeden Unternehmen. der Anfang ist gemacht, weiter so!