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Ampel einig über Bundespolizeigesetz: Mehr Klarheit, mehr Sicherheit

Es hat gedauert, aber nun ist sie da: Die Einigung der Ampel-Koalition auf ein neues modernes Bundespolizeigesetz. Wir erklären die wichtigsten Neuerungen.
von Lars Haferkamp · 26. April 2023
Die Bundespolizei: Auch sie hat Nachwuchsprobleme und wirbt um neue Polizist*innen, wie hier am Alexanderplatz in Berlin, mit großflächigen Plakaten.
Die Bundespolizei: Auch sie hat Nachwuchsprobleme und wirbt um neue Polizist*innen, wie hier am Alexanderplatz in Berlin, mit großflächigen Plakaten.

Fast 30 Jahre ist es mittlerweile alt, das Bundespolizeigesetz aus dem Jahr 1994. „Im wesentlichen unverändert bis heute“, sagt Sebastian Hartmann, der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion dem „vorwärts“. „In dieser Zeit haben sich nicht nur technische Möglichkeiten verändert, sondern auch die Anforderungen an diesen modernen Polizeiberuf, der auch Dienstleister im Interesse der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger ist.“

Sebastian Hartmann ist sehr zufrieden: „Uns war wichtig, dass wir endlich eine Modernisierung des Bundespolizeigesetzes hinbekommen.“ Und die ist der Ampelkoalition jetzt gelungen. Die Bundestagsfraktionen von SPD, Grünen und FDP haben sich auf eine entsprechende Reform des Polizeigesetzes geeinigt.

Fraktionen finden Lösung

Der Weg dahin war nicht einfach, räumt Hartmann ein. „Die Ressortabstimmung hat erhebliche Zeit in Anspruch genommen.“ Am Ende „verhakte es sich zwischen den einzelnen Ressorts“. Nun hätten die Koalitionsfraktionen die strittigen Punkte besprochen und eine Einigung erzielt. „Ein Ausdruck des parlamentarischen Selbstbewusstseins“, findet der SPD-Abgeordnete.

Einer der Streitpunkte zwischen den Koalitionspartnern war das so genannte „racial profiling“, also Personenkontrollen durch Bundespolizist*innen, die aufgrund äußerlicher Merkmale der Überprüften durchgeführt werden, wie etwa der Hautfarbe. „Racial profiling war verboten und bleibt verboten“, betont Hartmann. „Das wird im Gesetz noch einmal klargestellt.“ Diese Klarstellung sei auch durch Debatten mit der Zivilgesellschaft angeregt worden. Die Polizei dürfe vor Ort kontrollieren, „aber sie darf es nicht aufgrund von gruppenbezogenen Merkmalen“, wie etwa der Hautfarbe, erklärt Hartmann. Diese Klarstellung nimmt direkt Bezug auf Artikel 3 des Grundgesetzes. Dort heißt es: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“

Künftig Quittung über Polizeikontrollen

Eine Verbesserung soll es künftig für Betroffene von Polizeikontrollen geben. Die Bundespolizei muss ihnen auf Verlangen unverzüglich eine Kontrollquittung ausstellen. Diese nennt den Grund für die Kontrolle und dokumentiert ihren genauen Verlauf. Dabei werden die Überprüften auch über ihre Rechte aufgeklärt.

Für mehr Klarheit sorgt auch die Einigung der Koalition auf eine Kennzeichnungspflicht für Bundespolizist*innen. Sie soll nicht mit Namen sondern mit Ziffern erfolgen. So kann bei Disziplinar- oder strafrechtlichen Ermittlungen klar festgestellt werden, um wen geht es und um wen nicht. Die Kennzeichnungspflicht sei kein Zeichen von Misstrauen gegenüber der Polizei, betont Hartmann. Sie sei „auch im Interesse aller Polizistinnen und Polizisten, die sich an Recht und Gesetz halten“ und sorge dafür, dass es „keinen falschen Generalverdacht“ gebe.

Sicherheitsüberprüfung für Polizeianwärter*innen

Eine weitere Neuerung: Anwärter*innen für den Dienst bei der Bundespolizei werden künftig nicht mehr freiwillig, sondern obligatorisch einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen. „In den Sicherheitsbehörden gibt es überall sicherheitsrelevante Sachverhalte“, begründet Hartmann das neue Verfahren. Es komme eine „Regelprüfung“, die absolut sicherstelle, dass alle vorliegenden Erkenntnisse zusammengeführt werden. „Es ist eher überraschend, dass wir vorher noch nicht diese Möglichkeiten hatten“, so der SPD-Politiker. Dies sei aus seiner Sicht „eine Selbstverständlichkeit“.

Die Überwachung verschlüsselter Telekommunikation soll der Bundespolizei nach den Plänen der Ampel weiterhin nicht gestattet werden. Sie soll wie bisher durch das Bundeskriminalamt oder die Nachrichtendienste erfolgen. „Diese Lösung orientiert sich eng am Koalitionsvertrag“, erklärt Hartmann. Er sieht keinen Bedarf „der Bundespolizei diese Kompetenz zuzuordnen“.

Wie geht es mit dem Bundespolizeigesetz nun weiter? Es gehe nun in die Länder- und Verbändeanhörung, sagt Hartmann. Danach gehe es „sehr zügig“ ins Bundeskabinett, wenn alles wie geplant laufe „bereits im Mai“. Dann beginnt das parlamentarische Verfahren.

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