Was der neue Bundespolizeibeauftragte leisten soll
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Noch in diesem Herbst will die Ampel-Koalition einen unabhängigen Polizeibeauftragten auf Bundesebene einrichten. Er soll zum Beispiel Vorwürfe von Racial Profiling und übermäßiger Polizeigewalt untersuchen. In den kommenden Wochen will die Ampel einen Gesetzentwurf vorlegen. Als erster Amtsinhaber ist der SPD-Abgeordnete Uli Grötsch, ein ehemaliger Polizist, vorgesehen.
Wahl auf fünf Jahre geplant
Der Polizeibeauftragte soll vom Bundestag auf fünf Jahre gewählt werden und vollkommen unabhängig sein. Dass Grötsch das Amt bekommen soll, hatte die Ampel schon im Februar angekündigt. Doch noch immer ist Grötsch nicht gewählt. Denn der Bundestag muss erst noch ein Gesetz beschließen, das die Befugnisse des Beauftragten regelt. In den kommenden Wochen will die Koalition einen Gesetzentwurf vorlegen. Ursprünglich sollte das Gesetz bereits vor der Sommerpause beschlossen werden.
Die Verzögerung hat keine politischen Gründe. Das Projekt ist in der Ampel-Koalition eigentlich Konsens. Schon im Koalitionsvertrag wurde das Vorhaben angekündigt. Im Mai haben sich die Abgeordneten Sebastian Hartmann (SPD), Irene Mihalic (Grüne) und Manuel Höferlin (FDP) im Namen ihrer Fraktionen auf Eckpunkte für das geplante Gesetz geeinigt.
Zuständig für Beschwerden von Bürger*innen und Polizist*innen
Danach soll der Bundes-Polizeibeauftragte Beschwerden über das Bundeskriminalamt, die Bundespolizei und die Polizei des Bundestags prüfen. Beschwerden können nicht nur betroffene Bürger*innen erheben, sondern auch Polizist*innen, die sich von ihren Vorgesetzten schlecht behandelt fühlen. Der Beauftragte soll zudem ein „Selbstbefassungsrecht“ haben und damit auch auf Medienberichte reagieren können. Prüfen soll er jeweils, ob der Einzelfall auch auf strukturelle Probleme hinweist.
Alle Behörden sollen dem Beauftragten Auskunft geben müssen, so das Eckpunktepapier. Der Beauftragte soll auch ein Akteneinsichtsrecht erhalten. Zudem soll er parallel zu straf- oder disziplinarrechtlichen Verfahren ermitteln können.
Gesetzentwurf „aus der Mitte des Bundestags“
Der geplante Gesetzentwurf soll nicht von Innenministerin Nancy Faeser (SPD) kommen, sondern „aus der Mitte des Bundestags“, also von den Ampel-Abgeordneten. Dahinter steckt aber kein Misstrauen gegenüber Faeser, vielmehr ist dies bei Gesetzen üblich, die Einrichtungen des Bundestags betreffen. Der Polizeibeauftragte wird im Eckpunktepapier als "Hilfsorgan des Bundestags" bezeichnet.
Unabhängige Polizeibeauftragte gab es zuerst im angelsächsischen Raum, also in den USA, Kanada, Australien und Großbritannien. Inzwischen haben auch bereits acht deutsche Bundesländer eigene Polizeibeauftragte für ihre Landespolizeien: Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Hessen, Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg. In einigen Bundesländern (wie Baden-Württemberg) ist das Amt mit der Aufgabe des/der Bürgerbeauftragten verbunden. Dort steht die Polizei also nicht im Mittelpunkt.
Posten in Hessen weiter unbesetzt
In Hessen gibt es schon seit 2020 eine gesetzliche Grundlage für den Landes-Polizeibeauftragten. Doch der Posten ist noch immer nicht besetzt. Ende 2021 sagte der bekannte Hamburger Polizeiforscher Rafael Behr aus gesundheitlichen Gründen ab. Im Mai diesen Jahres entschieden die Regierungsfraktionen CDU und Grüne, dass das Amt erst nach der hessischen Landtagswahl im Oktober besetzt werden soll.