Meinung

KI und Journalismus: Mit mehr Transparenz ist es nicht getan

Müssen Journalist*innen an den Gewinnen der KI-Firmen beteiligt werden? Die KI-Verordnung der EU lässt die entscheidenden Fragen offen.

von Christian Rath · 15. Februar 2024
KI wird immer klüger

Künstliche Intelligenz wird dank journalistischer Inhalte immer klüger. Den Autor*innen bringt das bislang nichts ein.

Künstliche Intelligenz (KI) wird immer klüger, weil sie mit journalistischen Texten trainiert wird. Bisher bekommen Journalistinnen und Journalisten dafür aber keinen Cent. Der geplante AI-Act der EU soll hier zumindest für Transparenz sorgen und den Medienleuten so die Durchsetzung ihrer Interessen erleichtern. 

Der AI-Act ist eine Verordnung der EU, die ohne weitere Umsetzung direkt in allen EU-Staaten anwendbar sein wird. Im Dezember haben sich EU-Ministerrat und EU-Parlament auf einen gemeinsamen Text geeinigt. Die endgültigen Beschlüsse in beiden Gremien sollen in den kommenden Wochen erfolgen und sind nur noch Formsache. 

Anbieter müssen Nachweise liefern

Der entscheidende Passus für Medienschaffende steht in Artikel 52c. Danach müssen die Anbieter*innen von großen KI-Sprachmodellen "ausreichend detaillierte Zusammenfasssungen" veröffentlichen, mit welchen Texten sie ihre KI trainiert haben. Diese Passage wurde auf Druck der deutschen "Initiative Urheberrecht" aufgenommen, einem Zusammenschluss von rund 40 Organisationen der Kreativwirtschaft. 

"Ausreichend detailliert ist eine Zusammenfassung, wenn sie den Urhebern hilft, ihre Rechte durchzusetzen", sagt Hanna Möllers, die Justiziarin des Deutschen Journalistenverbands (DJV), die an den Verhandlungen beteiligt war. 

Die entscheidende Frage ist aber weiter offen. Durften KI-Firmen wie "Open AI" (das Unternehmen, das hinter ChatGPT steht) ohne zu fragen und ohne zu bezahlen ihre Modelle einfach mit journalistischen und anderen Texten trainieren? Wenn nein, dann können betroffene Urheber die Firmen auf Schadenersatz verklagen, um an den zu erwartenden Gewinnen zu partizipieren. 

Firmen berufen sich auf Sonderregelung

Die Firmen berufen sich jedoch auf eine Sonderregelung für Text- und Data-Mining (TDM), die 2019 in die EU-Urheberrichtlinie eingefügt wurde und inzwischen auch im deutschen Urheberrechtsgesetz (Paragraf 44b) steht. 

Demnach gilt: Wenn große Text-und Datenmengen  maschinell durchsucht werden, um Muster zu erkennen, müssen die Firmen nicht fragen und nicht zahlen. Die Urheber*innen haben dann nur die Möglichkeit, dies generell zu verweigern. 

Bei Texten, die im Internet stehen, muss der Vorbehalt "maschinenlesbar" sein. Kleine Nebenwirkung: Der Text wird dann oft auch nicht mehr von Suchmaschinen gefunden.

Initiative prüft Klage

Doch die Initiative Urheberrecht hält die Data-Mining-Ausnahme ohnehin nicht für anwendbar. "Mustererkennung und KI-Training ist nicht dasselbe", sagt Hanna Möllers. Die Initiative prüft gemeinsam mit dem Verlegerverband BDZV nun eine Klage. 

Dabei gibt es aber mehrere Probleme. Zum einen muss ein Kläger oder eine Klägerin gefunden werden, dessen oder deren Text nachweisbar zum KI-Training benutzt wurde. Das ist nicht so einfach, denn die neue Transparenzpflicht durch den AI-Act gilt nur für die Zukunft und auch erst nach einer Übergangszeit.

Zweites Problem: Die meisten KI-Firmen sitzen in den USA und haben wohl auch dort ihre KI trainiert. Deshalb gilt US-Recht, das anders funktioniert als das EU-Recht. In den USA gibt es keine Data-Mining-Ausnahme, sondern eine Ausnahme für "Fair use" (angemessene Verwendung). In den USA ist schon rund ein Dutzend Klagen anhängig, die bekannteste stammt von der New York Times und richtet sich gegen Open AI. 

Vergütungspflicht gefordert

Neben den Gerichten hofft die Initiative Urheberrecht auch weiter auf den Gesetzgeber. Ab 2026 wird die EU-Urheberrichtlinie evaluiert. Dann soll, so die Forderung, eine ausdrückliche Vergütungspflicht für das Training von KI-Modellen in die Richtlinie aufgenommen werden. Die Zahlungen der KI-Firmen könnten dann von Verwertungsgesellschaften wie der VG Wort eingefordert und an Journalisten und Verlage verteilt werden. Die Medienbranche, die angesichts sinkender Auflagen und Werbeeinnahmen eh unter Druck steht, hofft hier auf kompensierende Einkünfte.

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2 Kommentare

Gespeichert von Armin Christ (nicht überprüft) am Fr., 16.02.2024 - 09:50

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Wer da künstliche Intelligenz propagiert, dem FEHLT es an NATÜRLICHER Intelligenz !
Nebenbei, also hauptsächlich, wird das Geschäft von Internetkonzernen, die keine Steuern zahlen, gehyped und die Entmündigung der Bürger vorangetrieben - ja, die gottgleiche KI !
Digitalisierung der Schulen per Corona ist nicht zuletzt ein Grund für Ds miserables Abschneiden bei PISA. Logisches Denken unerwünscht; ich bleibe da bei Kant, der alle dazu aufforderte seinen Verstand zu gebrauchen.

Gespeichert von max freitag (nicht überprüft) am Mo., 19.02.2024 - 07:01

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en der Menschen beruhen- in Folge von Lustlosigkeit, Ermüdung, Gewissenszweifel und was auch immer ein Mensch so an Mängeln hervorbringt. Die KI wird auch helfen, das Miteinander im täglichen Umgang im Sinne der Verträglichkeit zu normieren, so dass der einzelne weniger Stress hat, aufgrund der aus dem Ruder laufenden Verhaltensweisen der Abweichler. Die Zukunft strahlt uns gülden entgegen- ein großer Schritt für die Menschheit- und wir sind dabei.