Der Antrag für ein AfD-Verbot muss kommen – ehe es zu spät ist!
Jürgen Theobald
„AfD-Verbot jetzt!“: Dafür sammeln engagierte Bürger*innen Unterschriften, so wie hier am 27. Juni 2026 in Hattingen.
Dass eine Demokratie mit demokratischen Mitteln zerstört werden kann, hat der Untergang der Weimarer Republik gezeigt: 1933 verbündeten sich die Nazis mit Deutschnationalen und dem katholischen Zentrum, um die Demokratie mit Parlamentsbeschlüssen abzuschaffen, wie mit dem „Ermächtigungsgesetz“. Damit sich das nie wiederholt, schufen die Mütter und Väter des Grundgesetzes die „wehrhafte Demokratie“ der Bundesrepublik.
Parteiverbot als schärfstes Schwert der Demokratie
Als eines ihrer schärfsten Schwerter gilt das Verbot einer Partei, die die Demokratie in Deutschland „beeinträchtigen oder beseitigen“ will, so Artikel 21 GG. Dass die AfD genau das will, darüber sind sich die meisten Verfassungsschützer*innen und Demokrat*innen einig. Ob die Partei deshalb auch verboten werden sollte, darüber sind sich die demokratischen Parteien (noch) nicht einig. Immer wieder werden Argumente gegen einen Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht vorgebracht. Doch sie können nicht überzeugen.
So wird gesagt, die juristischen Hürden für ein Verbot durch Karlsruhe seien zu hoch. Dass sie hoch sind, ist gut so. Denn so wird Missbrauch verhindert und die Demokratie geschützt. Gerade weil die Hürden so hoch sind, würde ein Verbot durch das Bundesverfassungsgericht an Akzeptanz gewinnen auch bei denen, die ihm heute noch skeptisch gegenüberstehen.
AfD würde endgültig als antidemokratisch entlarvt
Die Gegner*innen eines Verbotsantrages argumentieren, so würde die AfD zum Opfer und Märtyrer gemacht. Sie übersehen: Diese Rolle spielen die Rechtsextremen doch bereits. Eine ihrer zentralen Thesen lautet, sie seien die „wahren Demokraten“, die von den „undemokratischen Kartellparteien“ und den „linksdominierten Medien“ unterdrückt würden. Ein Verbotsantrag würde dieser Legende wohl eine weitere Facette hinzufügen, aber nichts grundsätzlich ändern.
Es wird behauptet, ein Verbot der AfD würde die politische Einstellung ihre Wähler*innen nicht verändern. Das weiß niemand, aber es würde sicher nicht ohne Wirkung auf sie bleiben. Denn viele glauben der AfD heute, sie sei demokratisch, ja sie sei „wahrhaft demokratisch“, im Gegensatz zu den „Altparteien“. Diese Erzählung hätte nach einem Verbot durch das Bundesverfassungsgericht jede Glaubwürdigkeit verloren.
Alle anderen Mittel gegen die AfD haben bisher versagt
Kritiker*innen eines Verbotsantrages führen ins Feld, es gebe weniger scharfe Mittel der Demokratie gegen ihre Gegner*innen. Richtig, die gibt es. Aber die haben bisher – leider – versagt. So hat die Entlarvung der AfD als antidemokratische Kraft durch die demokratischen Parteien und Medien nicht funktioniert. Ebenso wenig wie die Beobachtung durch den Verfassungsschutz und die Einstufung als „gesichert rechtsextrem“. Nichts davon hat bisher die Radikalisierung der AfD oder ihren Wählerzustrom gestoppt.
In Thüringen, wo die AfD über ein Drittel der Sitze im Landtag hat, hat sie mittlerweile eine demokratiegefährdende Blockademacht, mit der Verfassungsänderungen oder Richterwahlen blockiert werden können. Deren Zahl wird wohl wachsen, in Sachsen-Anhalt wird der rechtsextremen Partei inzwischen sogar eine absolute Mehrheit zugetraut.
Bevor es zu spät ist: ein AfD-Verbotsverfahren jetzt!
Damit ist es höchste Zeit, das schärfste Schwert der wehrhaften Demokratie zu ziehen und den Antrag auf ein AfD-Verbot in Karlsruhe zu stellen – jetzt, bevor es zu spät ist. Das ist die Lehre von Weimar. Sie ist heute aktueller denn je.
wenn wir aus den Parlamenten erst herausgewählt worden sind? Wir müssen sicherstellen, dass die AfD nicht gewählt werden kann. Da hilft nur das Verbotsverfahren. Sollte es scheitern, ist ohnehin alles verloren. Man sollte es also wenigstens versuchen, solange die Möglichkeit dazu besteht. Außerparlamentarisch können wir insoweit nichts mehr machen