Tag des Grundgesetzes: Der 23. Mai, ein vergessener Feiertag
IMAGO/Bihlmayerfotografie
Das Grundgesetz: Ohne die Geschichte der Sozialdemokratie und ihren Kampf für Demokratie, Gerechtigkeit und Freiheit wäre es nicht vorstellbar.
Der 23. Mai ist ein Feiertag der besonderen Art: Im Jahr 1949 trat an diesem Tag das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in Kraft. Leider war in den vergangenen Jahrzehnten der Geburtstag unserer Verfassung kaum einer Erwähnung wert, geschweige denn, dass das Ereignis von den Bürgerinnen und Bürgern gefeiert wurde. Selbst die SPD, am gleichen Tag in Leipzig gegründet, hat es bis jetzt nicht vermocht, die beiden bedeutenden Ereignisse miteinander zu verbinden. Leider ist Johannes Rau 1990 mit der Initiative gescheitert, den 23. Mai zum Tag der Deutschen Einheit zu erklären.
Verdienste der Sozialdemokratie
Dabei ist das Grundgesetz ohne die Geschichte der Sozialdemokratie und ihren Kampf für Demokratie, Gerechtigkeit und Freiheit nicht vorstellbar – ausgehend von der 1848er Revolution über die Weimarer Verfassung 1919 bis zu den Entwürfen für einen sozialen Rechtsstaat, die Sozialdemokrat*innen während der Nazizeit im Exil entwickelten. Auf Carlo Schmid geht die Präambel und das Recht auf Kriegsdienstverweigerung (Art. 4 Abs. 3) zurück, Elisabeth Selbert setzte mit Art. 3 Abs. 2 GG die Gleichberechtigung von Mann und Frau durch.
Mit dem Grundgesetz sollten Demokratie, Menschenrechte und Deutschland als sozialer Bundestaat fest verankert werden. Im Grundgesetz geht es nicht nur um das deutsche Volk, sondern um die Menschen, die in aller Vielfalt in Deutschland leben und die mit Deutschland das Leben auf dieser Erde teilen. In der Präambel heißt es, dass sich das deutsche Volk das Grundgesetz „von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen“ gegeben hat.
Heinemann und die 68er
In Westdeutschland wurde durch die ’68er Bewegung die gerade 20 Jahre alte Demokratie einem notwendigen Erneuerungsprozess unterzogen. Der damalige Bundesjustizminister und spätere Bundespräsident Gustav Heinemann hielt wenige Tage nach dem Attentat auf Rudi Dutschke am 14. April 1968 eine unvergessene Fernsehansprache: „Unser Grundgesetz ist ein großes Angebot. Zum ersten Mal in unserer Geschichte will es in einem freiheitlich-demokratischen und sozialen Rechtsstaat der Würde des Menschen volle Geltung verschaffen. In ihm ist Platz für eine Vielfalt der Meinungen, die es in offener Diskussion zu klären gilt.“ Das gilt auch im vereinten Deutschland. Die Demokratie lebt von Beteiligung jeder und jedes Einzelnen, vom Wechselspiel der Kontroverse, des Streites und der Notwendigkeit des Kompromisses.
Demgegenüber ist die Diktatur die rechtlose Willkürherrschaft derer, die kulturelle, religiöse, politische Vielfalt mit Gewalt ausschalten und jeden Einspruch als Bedrohung unterdrücken wollen. Beteiligung beschränkt sich in der Demokratie nicht auf Wahlen. Sie beinhaltet gerechte Teilhabe an Bildung, Arbeit, Einkommen. Doch kann Demokratie nicht automatisch soziale Gerechtigkeit erzeugen. Aber ohne demokratische Entscheidungsprozesse wird es sie nicht geben.
Freiheit und Sicherheit
Alle Versuche, den Menschen jenseits von Freiheit und Demokratie bessere soziale Lebensbedingungen und Sicherheit zu versprechen (wie das rechtsnationalistische Parteien zu tun pflegen) erweisen sich als gefährliche Täuschung. Wer Freiheit der Sicherheit opfert (und damit beginnt jede autoritäre Herrschaft), spielt mit dem Feuer. Zwar benötigt die Freiheit ein gewisses Maß an Sicherheit, aber Sicherheit kommt – wie die Geschichte und Gegenwart schmerzhaft lehren – ohne Freiheit aus.
Auch darum ist die im Grundgesetz festgeschriebene parlamentarische Demokratie eine Errungenschaft, deren Wert im Zusammenhang mit der politischen Gestaltungsaufgabe (Willensbildung) der demokratischen Parteien nicht hoch genug eingeschätzt werden kann. Präsidialsysteme bedienen beides: autokratische Sehnsüchte zu vieler Bürger sowie den diktatorisch-absolutistischen Machtwillen einzelner. Sie höhlen auf Dauer den Rechtsstaat, die Gewaltenteilung, den Pluralismus aus. Der Parlamentarismus im Verein mit föderalen Strukturen schafft einen geregelten Ausgleich zwischen Kontinuität und Wechsel, verhindert die Etablierung von Machtgruppen, achtet die Minderheitsrechte und gewährleistet gesellschaftliche Vielfalt.
Ein Tag zum Feiern
Darüber hinaus ist das Grundgesetz darauf angewiesen und lebt davon, dass sich die Bürger für Demokratie, Vielfalt und ein gerechtes Miteinander einsetzen und sich diese immer neu aneignen. Wie 1968 ist Letzteres jetzt unsere Aufgabe – gerade in Ostdeutschland. Das gilt es am 23. Mai zu bedenken und zu feiern – für Sozialdemokrat*innen ein doppeltes Fest.
Dieser Artikel erschien in seiner ursprünglichen Fassung am 23. Mai 2019 auf dem Blog des Verfassers – zum 70. Tag des Grundgesetzes.
Wolfgang Zeyen
ist evangelischer Theologe und seit 2014 als Blogger und Berater für Kirche, Politik und Kultur tätig. Seit 1970 ist er Mitglied der SPD.
"..... das Grundgesetz ohne die Geschichte der Sozialdemokratie und ihren Kampf für Demokratie, Gerechtigkeit und Freiheit nicht vorstellbar ...." wahre Worte, aber Geschichte. Misst man die real existierende SPD an diesen Werten, dann fällt sie ins bodenlose.
"Wer Freiheit der Sicherheit opfert (und damit beginnt jede autoritäre Herrschaft), spielt mit dem Feuer." gut geschrieben Herr Pfarrer, aber haben sie das auch einmal dem Herrn Pistorius, der Frau Faeser etc. etc. gesagt???
Lob auch fpr den Satz: "..... dass sich die Bürger für Demokratie, Vielfalt und ein gerechtes Miteinander einsetzen....", aber ist dieser Satz im Teitalter von cancelunkultur (der vorwärts hat seine Netti) noch zeitgemäß ?
Mir fallen da ganz große Widerspruche zwischen Anspruch und Wirklichkeit auf und während die SPD in Zeiten von Heinemann noch auf der Seite der emanzipatorischen Kräft zu finden war scheint jetzt die "Staatsraison" höherwertiger zu sein.
warum muss dann an diesem Tag auch noch gearbeitet werden? Sind wir Arbeitnehmer nicht schon genug geknechtet- und wie sollen wir den Tag würdigen, wenn wir am Fließband oder auf dem Dach hart schuften müssen?
Der Anlass wird immer trauriger, wenn man bedenkt, wie viele GG-Artikel zunehmend ausgehöhlt werden. Es fängt bei den ersten Grundrechten, vor allem Art. 3 an, setzt sich fort, und findet seinen Höhepunkt in der nahezu vollständigen Aushöhlung vom Asylrecht, wobei der Wesensgehalt dieses Grundrechts gemäß Art. 19, II längst nicht mehr gewährleistet ist.
Von einer Verpflichtung des Eigentums zum Gemeinwohl ist schon lange keine Rede mehr, und Art. 15 wurde nie angewandt, obwohl dies notwendiger denn je wäre.
„Das Grundgesetz ist ohne die Geschichte der Sozialdemokratie und ihren Kampf für Demokratie, Gerechtigkeit und Freiheit (, um) in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, nicht vorstellbar (Wolf (etwas komprimiert)). Wolf findet auch kluge, bedenkenswerte Worte zum Spannungsverhältnis Freiheit und Sicherheit – aber das ist Geschichte, das sind (nur) Worte. Die Realität dagegen ist, dass wir gerade dabei sind, „erneut in eine Konfrontation zu stolpern, die niemand bewusst will – und wollen kann, … in den kommenden Sturm, den nächsten großen Krieg“ (25.5.26: Michael Bröning über Arne Westads Buch).
Europa befindet sich - mehr oder weniger tief involviert – in einem Krieg, den die Russische Föderation völkerrechtswidrig nicht zuletzt deshalb vom Zaun gebrochen hat, weil sie es aus geostrategischen Gründen der Ukraine nicht zugestanden hat, der Nato beizutreten. Wir aber, Nato, EU, BRD, haben seit spätestens 1997, wohl wissend, dass Russland das als Kriegsgrund betrachtet,
den „Aufbau erweiterter Beziehungen zwischen der Nato und der Ukraine“ (Madrid 1997) zielstrebig vorangetrieben. „Versuche, mit Moskau über eine andere Form von Sicherheit für ehemalige Sowjetrepubliken wie die Ukraine oder Georgien ins Gespräch zu kommen, gab es nicht ... der Westen hätte (sonst) seine Prinzipien verraten“ (H. A. Winkler, 27.6.2022). Russland hat noch im Dezember 2021 versucht, so muss man nachträglich den Versuch wohl werten, durch vertragliche Vereinbarungen den Krieg abzuwenden. Wir, USA und Nato, waren nicht gesprächsbereit. Im März, April 2022 haben wir, Nato, USA, EU, BRD, vor einer Einigung stehende Friedensgespräche zwischen der Ukraine und Russland nicht unterstützt, um es mal sehr zurückhaltend zu formulieren, denn, so US- Außen- und Verteidigungsminister in Kiew (Stern, 25.4.22), „Russland scheitert gerade“ (Blinken), darum "wollen wir Russland in dem Ausmaß geschwächt sehen, dass es die Art von Dingen, die es mit dem Einmarsch in die Ukraine getan hat,
nicht mehr machen kann" (Austin). Konnte nach solchen Aussagen in aller Öffentlichkeit und dem Versprechen von Nato und USA, „die Demokratie und die Souveränität der Ukraine zu verteidigen und Moskau in die Schranken zu weisen“, Selenskyj die Friedensgespräche fortsetzen?
Bis heute gibt es bei uns, EU, BRD, keine Bereitschaft, mit Russland über einen Frieden zu sprechen, es sei denn, die Russische Föderation hört bedingungslos auf zu kämpfen und verhandelt dann ihren Abzug aus den eroberten Gebieten (Kiesewetter bei Lanz), inklusive Bestrafung der Kriegsverbrecher. Natürlich weiß Kiesewetter, wie alle unsere kriegssüchtigen Kriegstüchtigen, dass Russland sich darauf nicht einlassen wird. Darum propagiert er gleichzeitig „die Stunde Null“, Russland beigebracht durch „Europa“ (Focus, 11.5.26) . Bei Lanz (21.5.26) gefragt, wie er denn die bedingungslose Kapitulation Russlands, der größten Atommacht, herbeiführen wolle, erfuhr der erstaunte Zuhörer, dass er mit „Stunde Null“ meinte,
„wir müssen den Menschen in Russland die Möglichkeit geben, in Würde und Freiheit zu leben“. Das gehe nicht durch „Verhandeln über die Ukraine“, sondern nur dadurch, dass „wir auf der Seite der Ukraine stehen“, um sie so „zu stärken“, dass Russland bedingungslos „aus der Ukraine abzieht“. Und das in der bekannten heldenhaften Arbeitsteilung.
„Die Ukraine schützt uns gerade“ (Kiesewetter). Und wir helfen ihr durch gewaltige Waffen- und Geldlieferungen, durch politische und moralische Unterstützung. Wir haben sogar unser bisheriges, erfolgreiches Wirtschaftssystem aufgegeben und müssen nun ein neues suchen (Klingbeil, 7.2.26) - wir spüren jeden Tag immer deutlicher, dass das nicht ohne große Belastungen geht. Noch ist nicht klar, wie unser neues Wirtschaftssystem aussehen wird, aber es ist erkennbar, dass Rüstungsproduktion eine seiner tragenden Säulen werden wird. Auch die Zusammenarbeit mit der Ukraine spielt dabei eine wichtige Rolle, denn so werden wir ihr helfen, tief in Russland
– legitim - Russlands Krieg zu bekämpfen. Das weiß ja jeder: Krieg wird nicht (nur) an der Front gewonnen. Dass Russland diesen kriegs-strategischen Zusammenhang auch kennt und darum ebenfalls den Waffennachschub und die Kriegslogistik an den Entstehungsorten bekämpfen könnte, das wissen unsere Kriegstüchtigen auch, nur sprechen sie nicht gern darüber und wenn, nennen sie das einfach „Angstmache“ (Kiesewetter).
Warum bekämpfen unsere Kriegstüchtigen Krieg mit mehr Krieg, Tote und Verletzte mit mehr Toten und Verletzten. Das ist offensichtlich ein Irrweg. Einen Krieg kann man nur beenden, indem Diplomatie für seine Beendigung Räume schafft (oder die eine Partei die gegnerische Zivilisation auslöscht). Frieden allein durch gigantische Aufrüstung, durch Abschreckung, „allein durch das zerstörerische Potenzial der (neuen) technischen Möglichkeiten“ - das „Veto der Bombe als disziplinierendes Element: eine irrige Annahme“. Kriegstüchtigkeit von Bundeswehr und Gesellschaft?
Wie wussten schon mal, dass Kooperation besser ist als Konfrontation, wie gemeinsame Sicherheit geht.
„Moralischer Überschwang“ mutiert schnell zu Unmoral.
Wir sollten uns wehren.