Erbschaftssteuer: Warum die SPD-Pläne die meisten Menschen entlasten
IMAGO/Hanno Bode
Mit einer Reform der Erbschaftssteuer will die SPD vor allem größere Erbschaften mehr am Gemeinwohl beteiligen.
Warum ist ausgerechnet die Erbschaftssteuer für die SPD ein zentraler Hebel gegen wachsende Vermögensungleichheit?
Die Gestaltung der Erbschaft- und Schenkungssteuer betrifft grundlegende Fragen von Gerechtigkeit und Chancengleichheit – und damit die Frage, ob Lebenswege eher durch eigenes Handeln oder durch Herkunft bestimmt werden. Heute werden große Vermögen oft besonders geschont, was zu ungleichen Chancen führt.
Erbschaftssteuer: Mehr Fairness und Transparenz
Unser Konzept schafft mehr Fairness, indem es Chancengerechtigkeit und Transparenz in den Mittelpunkt stellt. Ein Lebensfreibetrag von einer Million Euro pro Person schützt das Familienerbe. Er verhindert zudem, dass ungeplante Erbschaften schlechter gestellt sind als strategische Schenkungen.
Außerdem werden Privilegien für sehr große Betriebsvermögen abgeschafft, die bisher nahezu steuerfreie Übertragungen ermöglicht haben. Dadurch sollen große Vermögen stärker zum Gemeinwohl beitragen, während die allermeisten kleinen und mittleren Familienbetriebe durch den Unternehmensfreibetrag in Höhe von fünf Millionen Euro steuerfrei weitergegeben werden können.
Wieso hat die SPD den Reformvorschlag ausgerechnet jetzt eingebracht?
Dass die SPD die Erbschaft- und Schenkungssteuer gerechter gestalten möchte, ist bekannt und steht ja auch im Wahlprogramm von 2025. Bisher fehlten jedoch die politischen Mehrheiten für eine entsprechende Reform. Aktuell liegt dem Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde vor, die die weitreichenden Verschonungsregeln für Betriebsvermögen überprüft. Besonders die sogenannte Verschonungsbedarfsprüfung wird dabei eine zentrale Rolle spielen.
Das Urteil wird 2026 erwartet. Sollte das Gericht die bisherigen Regelungen für verfassungswidrig erklären, muss der Gesetzgeber das Erbschaftssteuerrecht zwingend überarbeiten und wir sind mit unserem Konzept gut darauf vorbereitet.
Selbstbewohntes Elternhaus bleibt steuerfrei
Müssen Privatpersonen befürchten, durch die Reform benachteiligt zu werden, wenn sie beispielsweise das Haus ihrer Großmutter erben?
Nein. Unser Konzept schafft eine faire Grundlage für alle. „Private“ Erbschaften bleiben dank des Lebensfreibetrags bis zu einer Höhe von einer Million Euro komplett steuerfrei. Für die große Mehrheit aller Erbschaften bedeutet das sogar eine Entlastung.
Besonders wichtig ist uns der Schutz des Familienheims bei der Generationennachfolge. Neben dem hohen Lebensfreibetrag, der großzügige Vermögensübertragungen innerhalb der Familie ermöglicht, bleibt die Steuerbefreiung für das selbstgenutzte Familienheim bestehen. Das bedeutet: Das Elternhaus, in dem die Kinder weiterwohnen, ist somit von der Erbschaftssteuer befreit.
Familienbetriebe werden geschützt
Die SPD plant, Betriebsvermögen bis zu fünf Millionen Euro steuerfrei zu übertragen. Aus der Wirtschaft kommt die Kritik, dass dieser Betrag zu schnell erreicht sei. Die Reform könnte die Investitionsbereitschaft und den Fortbestand von kleineren und mittelständischen Familienunternehmen bedrohen. Was sagen Sie zu diesem Einwand?
Wir wollen ein steuerfreies Weitergeben an die nächste Generation für ungefähr 85 Prozent aller Unternehmensübertragungen in Deutschland ermöglichen – dafür sorgt der Unternehmensfreibetrag in Höhe von fünf Millionen Euro. Der Mythos, dass die SPD die Steuern für ganz viele Unternehmenserben erhöhen möchte, ist also falsch. Wir schützen kleine und viele mittlere Unternehmen und Familienbetriebe.
Für alle Unternehmen, die über fünf Millionen liegen, wollen wir großzügige Stundungsregelungen von bis zu 20 Jahren, sodass die fällige Erbschaftssteuer aus den Gewinnen gezahlt werden kann. So sichern wir den Fortbestand von Unternehmen und somit auch Investitionen und Arbeitsplätze in Deutschland.
Moderater Steuersatz geplant
Im bisherigen Konzept fehlen konkrete Angaben zu Steuersätzen. Wieso legt sich die SPD da noch nicht fest?
Bis zum Lebensfreibetrag beziehungsweise Unternehmensfreibetrag beträgt der Steuersatz null Prozent. Erst auf dem darüberliegenden Anteil des Erbes fällt eine Steuer an. Diese soll progressiv ansteigen und sich grob an den heutigen Sätzen für Erbschaften innerhalb der Familie orientieren – also ein moderater Steuersatz. Die genaue Verteilung ist politisch auszuhandeln. Aber das Signal ist klar: Es geht uns um eine faire und auch leistbare Besteuerung.
Markus Söder hat gefordert, die Erbschaftssteuer zu regionalisieren, sodass Länder wie Bayern eigene Freibeträge und Steuersätze festlegen können. Was sagen Sie zu diesem Vorschlag?
Die Erbschaftssteuer ist eine Ländersteuer und sorgt dort für wichtige Einnahmen. Da große Vermögen und Erbschaften regional sehr ungleich verteilt sind, unterscheiden sich schon heute die Einnahmen der Bundesländer deutlich. Eine Regionalisierung der Erbschaftssteuer mit bundesweit unterschiedlichen Steuersätzen würde einen Wettbewerb zwischen den Regionen auslösen. Zudem wäre es aus unserer Sicht im Sinne der Chancengerechtigkeit sehr problematisch, wenn hohe Vermögen in einem Teil Deutschlands niedrig besteuert würden, während in anderen Regionen deutlich höhere Steuern fällig wären.
Einnahmen in niedrigschwelliger Milliardenhöhe geplant
Mit welchen Einnahmen können die Länder durch eine Reform der Erbschaftssteuer rechnen und wie sollten diese investiert werden?
Mit unserem fairen, einfachen und zukunftsfesten Modell erwarten wir zusätzliche Einnahmen in niedriger einstelliger Milliardenhöhe pro Jahr. Diese Mehreinnahmen fließen vollständig an die Bundesländer und sollen gezielt in das Bildungssystem investiert werden: in gute Bildung für alle, moderne Kitas und Schulen, Hochschulen, sowie gut ausgebildetes Lehrpersonal. Das stärkt die Chancen- und Verteilungsgerechtigkeit in Deutschland.
Ich erinnere nur an die Einführung der Grundsteuerreform, die aufkommensneutral sein sollte. Die klammen Kommunen nutzten diese "Reform" gleich mit, um die Hebesetze teils dramatisch zu erhöhen. Die Folge ist, dass ein Großteil der Bürger jetzt erheblich mehr Grundsteuer zahldn muss. Die SPD sucht ständig nach Möglichkeiten, die Steuereinnahmen zu erhöhen, von Sparen ist niemals die Rede.
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Tatsächlich erklärt Wiebke Esdar im Interview, dass 85 Prozent der Erb*innen durch die Reformvorschläge der SPD entlastet werden sollen.