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Rente im Ausland: Bei den Nachbarn läuft es anders

22. December 2025 09:45:48
Auf der Suche nach dem richtigen Weg für die Rente lohnt sich ein Blick in andere Länder. In Österreich, Schweden und der Schweiz wird deutlich, was alles möglich ist.
Zwei ältere Menschen sitzen auf einer Bank mit Aussicht auf einen See und Berge

Um das Leben im Alter abzusichern, gehen Europas Länder unterschiedliche Wege.

Hierzulande wird immer wieder hitzig über die Rente diskutiert. Sollen Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen? Kommt die Aktienrente? Und wie können Betriebsrenten gestärkt werden? Ein Blick über den Tellerrand zeigt: Vieles von dem, was hierzulande für so manche Debatte sorgt, ist in anderen Ländern in Europa schon lange Normalität.

Österreich: Hier zahlen auch Beamte ein

In Deutschland sorgte der Vorschlag von Bundesarbeitsministerin und SPD-Chefin Bärbel Bas, man solle auch Beamte und Selbstständige in die gesetzliche Rentenversicherung aufnehmen, für viel Diskussion. In Österreich ist das jedoch bereits seit 2005 Realität.

Hier funktioniert die gesetzliche Rente, ähnlich wie in Deutschland, nach dem Umlagesystem. Es gibt jedoch auch Unterschiede: Die Österreicher zahlen mit 22,8 Prozent höhere Rentenbeiträge als die Deutschen, zudem gibt das Land mit 14,2 Prozent des Bruttoinlandprodukts vergleichsweise viel für seine Rente aus. Und: Alle Österreicher müssen in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen. Denn 2004 wurde dort das sogenannte Pensionsharmonisierungsgesetz verabschiedet, das die Rente, die in Österreich „Pension“ heißt, für alle Arbeitsverhältnisse schrittweise vereinheitlichen soll.

So wurde jeder Österreicher, der nach dem 1. Januar 2005 verbeamtet wurde, automatisch in die gesetzliche Rentenversicherung aufgenommen und zahlt genauso ein wie Personen ohne Verbeamtung. Für Menschen, die vorher verbeamtet wurden, zum Stichtag aber unter 50 Jahre alt waren, gab es Übergangsregelungen – und für Beamte ab 50 galt weiterhin das alte System.

Schweden setzt auf die Aktienrente

In Schweden basiert die Rente auf drei Säulen. Neben der privaten und der betrieblichen Vorsorge gibt es auch eine gesetzliche Altersvorsorge. Der Beitrag liegt hier, ähnlich wie in Deutschland, bei 18,5 Prozent – jedoch besteht er aus zwei Teilen, der Einkommensrente und der sogenannten Prämienrente.

Die Einkommensrente funktioniert nach dem Umlagesystem im Grunde wie die gesetzliche Rente in Deutschland und macht 16 Prozent des Gesamtrentenbeitrags aus. Die restlichen 2,5 Prozent fließen als Prämienrente in einen Aktienfonds. Dabei können die Schweden auswählen, ob sie ihr Geld in dem staatlich verwalteten Fonds „AP7“ oder privat anlegen möchten, wobei sie bis zu fünf aus über 400 Fonds auswählen können.

Ein ähnliches Aktienmodell wurde zu Zeiten der Ampel-Regierung auch für Deutschland diskutiert, in der Hoffnung, so die Rente langfristig zu stabilisieren – immerhin lag die Rendite der schwedischen Prämienrente in den vergangenen Jahren im Durchschnitt bei 14 Prozent. Doch so einfach ist es nicht. Zwar leistet das schwedische Aktienmodell durchaus einen Beitrag zur finanziellen Sicherheit der Älteren dort, doch den entscheidenden Unterschied macht die Betriebsrente. Rund 90 Prozent der schwedischen Beschäftigten haben eine betriebliche Altersvorsorge – hätten sie nur die staatliche Rente läge ihr Rentenniveau bei 46 Prozent, so liegt es bei etwa 75 Prozent.

Die Schweiz: Umverteilung durch Mindest- und Maximalrente

Auch das schweizerische Rentensystem besteht wie das schwedische aus drei Säulen. Die erste Säule, die sogenannte Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), ist eine umlagefinanzierte, gesetzliche Rente. Alle schweizerischen Beschäftigten zahlen in die AHV ein. Sie soll die Existenz der Rentnerinnen und Rentner sichern. Das Besondere: Während, anders als in Deutschland, die Einzahlung nicht nach oben begrenzt ist, wird nicht über den Wert einer festen Maximalrente hinaus ausgezahlt.

Gewissermaßen wird so in der Schweiz umverteilt: Jeder und jede zahlt zwar entsprechend des Einkommens ein, bekommt aber am Ende aktuell mindestens 1.260 Franken (etwa 1.342 Euro) – und nicht mehr als 2.520 Franken (etwa 2.685 Euro) Rente aus der AHV ausgezahlt. Um die Maximalrente zu erhalten, muss man aktuell mindestens 88.200 Franken (etwa 93.969 Euro) pro Jahr verdienen.

Autor*in
FL
Finn Lyko

ist Redakteurin des „vorwärts“.

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1 Kommentar

Gespeichert von Michael Freiberg (nicht überprüft) am Mo., 22.12.2025 - 12:47

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Wie hoch ist denn in Schweden der Kaptialanteil an der ausgezahlten Rente? Das wäre wichtig zu wissen, um das Modell beurteilen zu können.