AfD-Verbot: So begründen die Abgeordneten ihren Prüf-Antrag im Bundestag
Eine fraktionsübergreifende Gruppe von Bundestagsabgeordneten will ein AfD-Verbot prüfen lassen. Am Donnerstag wurden weitere Details bekannt. Schon im November könnte es zu einer Entscheidung kommen.
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Demonstration für ein AfD-Verbot am Bundestag: Im November könnte ein entsprechender Prüfantrag beraten werden.
Lange war nicht bekannt, wer den Antrag auf eine Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der AfD unterstützt. Doch nun gehen immer mehr Bundestagsabgeordnete an die Öffentlichkeit. „Wir sind der festen Überzeugung, dass die AfD nicht eine Partei ist, die einfach nur ein bisschen rechts steht. Sondern es sind Demokratiefeind*innen, es sind Verfassungsfeind*innen. Deshalb wollen wir diesen Antrag stellen“, sagte die SPD-Abgeordnete Carmen Wegge am Donnerstag in einer Video-Botschaft auf ihrem Instagram-Kanal.
Fraktionsübergreifendes Bündnis um Marco Wanderwitz
„Wir“ das ist eine Gruppe von Abgeordneten aus SPD, CDU, Grünen sowie Linkspartei um den CDU-Abgeordneten Marco Wanderwitz. Auch der SSW-Abgeordnete Stefan Seidler unterstützt das Vorhaben. Wanderwitz hatte schon von Monaten einen entsprechenden Antrag initiiert und unter seinen Kolleg*innen um Unterstützung geworben. Für eine Einbringung des Antrags ins Parlament braucht es 37 Abgeordnete, fünf Prozent aller Bundestagsabgeordneten.
Seit Donnerstag ist eine Internetseite online, auf der sich neben dem achtseitigen Antrag auch Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um ein mögliches AfD-Verbot finden. Als Antwort auf die Frage, ob der Antrag im Parlament eine Mehrheit erhalten kann, heißt es auf der Seite: „Wenn wir nicht davon überzeugt wären, dass es für diesen Antrag eine Mehrheit geben kann, dann würden wir einen solchen Antrag nicht einbringen.“
Wallstein: „Genügend Anhaltspunkte, um einen Prüfantrag zu stellen“
Wann genau der Antrag in den Bundestag eingebracht wird, steht noch nicht fest. „Wir werden mindestens noch die nächste Sitzungswoche weitere Unterstützer-Unterschriften sammeln und dann einbringen“, sagte Marco Wanderwitz dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Die nächste Sitzungswoche des Bundestags findet zwischen dem 4. und dem 8. November statt. Frühestmöglicher Termin wäre damit die Woche zwischen dem 11. und dem 15. November.
Ziel der Abgeordneten ist eine Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der AfD. Diese kann nur das Bundesverfassungsgericht vornehmen. Kommt dieses zu dem Schluss, dass die AfD verfassungsfeindlich ist, kann es ein Parteiverbot aussprechen. „Ich glaube, es liegen genügend Anhaltspunkte vor, um einen Prüfantrag zu stellen“, sagte Maja Wallstein gegenüber der „Deutschen Welle“. Wallstein ist Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion für Strategien gegen Rechtsextremismus. Wir dürfen nicht warten, bis wir nicht mehr handlungsfähig sind“, so die Abgeordnete.
Mützenich sieht noch nicht alle Voraussetzungen gegeben
Während der Unterstützer*innenkreis für den Prüfantrag wächst, gibt es auch weiter ablehnende Stimmen für den fraktionsübergreifenden Antrag. „Ich warne davor, schon jetzt ein Parteiverbot gegen die AfD auf den Weg zu bringen“, sagte SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich Anfang der Woche gegenüber der „Osnabrücker Zeitung“. Es seien noch nicht alle Voraussetzungen gegeben, diesen Weg zu gehen.
Ähnlich hatte sich bereits in der Vorwoche die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion, Katja Mast, geäußert. Den fraktionsübergreifenden Antrag halte sie für den „falschen Weg“ und für „nicht zu Ende gedacht“. Im Bundestag werde er deshalb keine Mehrheit finden. Mast plädiert dafür, die AfD „politisch zu stellen“. Darin sehen die Antragsbefürworter*innen jedoch einen Widerspruch, da es im Umgang mit der AfD eine juristische und eine inhaltliche Ebene gebe.
Verfassungsschutz will neues Gutachten vorlegen
Im „Morgenmagazin“ von ARD und ZDF warnte CDU-Mann Marco Wanderwitz davor, mit einem Antrag zu lange zu warten. „Je später wir anfangen, desto länger wird es dauern, bis wir zu einem hoffentlich erfolgreichen Verfahren kommen“, sagte er. Das Bundesamt für Verfassungsschutz will noch in diesem Jahr eine Neubewertung der AfD vorlegen. Das kündigte Behördenchef Thomas Haldenwang am Montag in einer öffentlichen Sitzung des „Parlamentarischen Kontrollgremiums“ des Bundestags an. Derzeit ist die AfD als „rechtsextremistischer Verdachtsfall“ eingestuft, was den Einsatz etwa von Abhörmaßnahmen erlaubt. Ein neues Gutachten könnte die Partei als „gesichert extremistisch und verfassungsfeindlich“ einstufen.
Dirk Bleicker | vorwärts
ist stellvertretender Chefredakteur des vorwärts. Er betreut den Bereich Parteileben und twittert unter @kai_doering.
afd-Verbot
Ich kann nur davor warnen, denn die Wahrscheinlichkeit daß der Schuß nach hinten losgeht ist sehr, sehr groß. Ehrliche sozialdemokratische Sozialpolitik und Friedenspolitik wäre meiner Meinung besser geeignet.
Demokratiefeinde sehe ich auch da wo Meinugen unterdrückt werden (N), bei Netzzensur und von Leuten die daherreden, daß auch Meinungen unterhalb des Strafbarkeitsniveaus bestraft werden müssen (man lasse sich diesen Satz mal durchs Hirn gehen.
ganz im Sinne Kubickis, Ihr Kommentar
AfD Verbot jetzt, das ist das Motto der Stunde
AfD-Verbot
Natürlich handelt es sich hier um eine zweischneidige Angelegenheit. Wie Armin Christ richtig erwähnt, könnte der Schuss nach hinten los gehen, indem die Rechten auf andere Weise (wie vermehrte Anschläge auf Einrichtungen von Asylbewerbern, Büros demokratischer Parteien, Anschläge auf Politiker wie z.B. gegen Minister Lauterbach geplant, Störungen von Veranstaltungen etc.) ein Verbot unterlaufen würden.
Wichtig, um ein Erstarken der AfD und anderer Rechten zu unterbinden, wäre in der Tat eine wirksame Politik für die Bevölkerungsmehrheit statt für die Vermögenden wie sie von den Blockierern und manchen Medien .betrieben wird.