
Millionen Bezieher*innen von Bürgergeld erhalten ab 1. Januar 2024 mehr Geld. Die Sozialleistung wird zum kommenden Jahr deutlich steigen. Das teilte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) am Dienstag in Berlin mit. Demnach werden Alleinstehende ab 1. Januar 563 Euro erhalten. Zurzeit sind es 502 Euro. Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren erhalten 471 statt 420 Euro. Für Kinder vom Beginn des siebten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres werden 390 statt 348 Euro gezahlt. Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres werden 357 statt 318 Euro erhalten.
Bürgergeld ermöglicht schnelle Erhöhung der Sätze
„Gerade in der Krise und in Krisenzeiten und Umbrüchen muss man sich auf den Sozialstaat verlassen können“, sagte Hubertus Heil am Dienstag. Nach Angaben des Ministers wird das Bürgergeld insgesamt um gut zwölf Prozent erhöht. Zum 1. Januar dieses Jahres hatte das Bürgergeld das bestehende Hartz-IV-System abgelöst. Ein zentraler Bestandteil der Reform ist, dass die Sätze schneller als im Hartz-IV-System an die Inflation angepasst werden. Diese lag im Juli bei 6,2 Prozent. Bereits zum Jahresbeginn waren die Sätze für die 5,5 Millionen Bürgergeld-Bezieher*innen um rund 50 Euro gestiegen.
„Die Erhöhung der Regelsätze kommt angesichts der anhaltenden Inflation viel zu spät“, kritisierte dennoch die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Verena Bentele. Besonders die hohen Preise für Strom und Grundnahrungsmittel stellten die Menschen vor immer größere Herausforderungen. Der VdK fordert deshalb neben einer kompletten Neuberechnung der Regelsätze auch die sofortige Anpassung, wenn starke Preissteigerungen auftreten. „Nur so können Menschen realistisch vom Bürgergeld leben“, argumentierte Bentele.
Zustimmung von der Arbeiterwohlfahrt
„Diese Maßnahme signalisiert eine längst überfällige Anerkennung der Bedarfe von Menschen in schwierigen finanziellen Situationen“, lobte dagegen der Vorsitzende des Präsidiums der Arbeiterwohlfahrt (AWO), Michael Groß. Mit der Erhöhung werde auch die geplante Kindergrundsicherung auf höherem Niveau starten. „Langfristig sollte dennoch das umgesetzt werden, was im Koalitionsvertrag vereinbart wurde“, so Groß: „Die sachgerechte Neubemessung des soziokulturellen Existenzminimums für Kinder und Jugendliche.“