Parteileben

Parteiordnungsverfahren: Schröder darf endgültig in der SPD bleiben

Gerhard Schröder kann Mitglied der SPD bleiben. Das hat die Bundesschiedskommission der Partei entschieden. Diverse Ortsvereine hatten dem Ex-Kanzler parteischädigendes Verhalten wegen seiner Geschäftsbeziehungen mit Russland vorgeworfen.
von Kai Doering · 16. Mai 2023
Darf endgültig in der SPD bleiben: Ex-Bundeskanzler Gerhard Schröder
Darf endgültig in der SPD bleiben: Ex-Bundeskanzler Gerhard Schröder

Das monatelange Tauziehen um einen Parteiausschluss von Gerhard Schröder hat ein Ende. Die Bundesschiedskommission der SPD hat die Einsprüche zweier Ortsvereine gegen die Entscheidung der Bezirksschiedskommission des SPD-Bezirks Hannover als unzulässig verworfen. Diese hatte im März entschieden, dass der Alt-Kanzler die Partei nicht verlassen muss, auch keine Ordnungsmaßnahmen ergriffen werden. Sie sah keine Anhaltspunkte für ein parteischädigendes Verhalten Schröders.

Zwei Ortsvereine hatten Berufung eingelegt

Die Ortsvereine Leipzig-Ost/Nordost und Leutenbach (Baden-Württemberg) hatten daraufhin Berufung bei der Bundesschiedskommission eingelegt, die diese nun zurückgewiesen hat. „Damit steht fest, dass das von SPD Ortsvereinen gegen Gerhard Schröder eingeleitete Parteiordnungsverfahren keinen Erfolg hat“, teilte die Bundesschiedskommission als letzte Instanz mit.

Dabei entschied das Parteigericht nicht in der Sache, sondern statuarisch: Eine Berufung gegen eine Entscheidung einer Bezirksschiedskommission ist nach der Schiedsordnung der SPD nur dann möglich, wenn in erster Instanz eine „nicht unerhebliche Parteiordnungsmaßnahme erkannt worden ist und die Bezirksschiedskommission in zweiter Instanz eine mildere Maßnahme gewählt hat.“ Das war bei Schröder nicht der Fall. Sowohl die Schiedskommission der SPD Region Hannover als auch die des Bezirks Hannover hatte kein parteischädigendes Verhalten erkannt. „Für die Bundesschiedskommission bestand daher mangels Entscheidungserheblichkeit kein Anlass, in der Sache zu den materiellen Voraussetzungen für eine Parteiordnungsmaßnahme gegen das Mitglied Stellung zu nehmen.“

„Schröder in der SPD politisch isoliert“

Gerhard Schröder war zuletzt erneut in die Kritik geraten, weil er am 9. Mai an einer Feier zum Ende des Zweiten Weltkriegs in der russischen Botschaft in Berlin teilgenommen hatte, u.a. mit dem letzten Staatsratsvorsitzenden der DDR Egon Krenz und dem AfD-Vorsitzenden Tino Chrupalla. Mit Blick auf die früheren Urteile der Schiedskommissionen hatte die SPD schon vor Monaten erklärt, dass juristische Entscheidung nichts daran änderten, „dass Gerhard Schröder mit seinen Positionen zu Russland in der SPD politisch isoliert ist“.

Autor*in
Kai Doering
Kai Doering

ist stellvertretender Chefredakteur des vorwärts. Er betreut den Bereich Parteileben und twittert unter @kai_doering.

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