Debatte vor „Autogipfel“: Was das Verbrenner-Aus bedeutet
Rund um den „Autogipfel“ wird heftig über das sogenannte Verbrenner-Aus diskutiert. Was steckt dahinter und was bedeutet die Entscheidung konkret? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.
IMAGO/Michael Gstettenbauer
Am Donnerstag trifft sich Bundeskanzler Friedrich Merz mit Vertreter*innen der deutschen Automobilindustrie zum „Autogipfel“ im Kanzleramt. Heiß diskutiertes Thema dabei: das „Verbrenner-Aus“. Eine EU-Verordnung, die bereits 2023 auf Betreiben von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen beschlossen wurde, besagt, dass ab 2035 in der Europäischen Union keine Autos mit Verbrennungsmotir mehr in der EU zugelassen werden dürfen.
Dürfen ab 2035 in Europa nur noch Autos ohne Verbrennungsmotor fahren?
Nein. Die neuen Vorschriften bedeuten nicht, dass alle Fahrzeuge auf den Straßen bis 2035 emissionsfrei sein müssen. Sie besagen nur, dass ab dem 1. Januar 2035 innerhalb der EU keine Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor mehr neu zugelassen werden dürfen. Alle zuvor zugelassenen Autos dürfen bis zum Ende ihrer Lebenszeit ohne Einschränkungen gefahren werden.
Was ist mit Autos, die mit E-Fuels angetrieben werden?
Für sie gilt eine Sonderregelung, auch wenn sie offiziell als Verbrenner gelten. E-Fuels sind Kraftstoffe, die CO2-neutral hergestellt werden und beim Verbrennen auch keine Treibhausgase erzeugen. Bisher gibt es hier allerdings keine serienreifen Fahrzeuge.
Können gebrauchte Autos auch nach 2035 in der EU noch ver- und gekauft werden?
Ja, solange sie zuvor in der EU zugelassen waren, ist das ohne Einschränkungen möglich.
Wird es auch nach 2035 noch Kraftstoff wie Benzin und Diesel in der EU zu kaufen geben?
Ja, auch hier gibt es von Seiten der Politik keinerlei Einschränkungen.
Warum wird das fixe Datum 2035 als Aus für den Verbrennungsmotor gewählt?
Die Europäische Union hat das Ziel, bis 2050 klimaneutral zu werden. Bei einer berechneten Lebensdauer von 15 Jahren für ein Auto, muss der Ausstieg aus dem Verbrennungsmotor deshalb 2035 beginnen.
Geht bis 2035 alles weiter wie bisher?
Nein. Das Europaparlament senkt zum 1. Januar 2030 die erlaubte Höchstgrenze der CO2-Emissionen von neu zugelassenen PKW und leichten Nutzfahrzeugen um die Hälfte (bzw. bei PKW sogar um 55 Prozent) im Vergleich zu 2019. Damit sollen Fahrzeuge mit besonders hohen Abgaswerten bereits schrittweise aus dem Verkehr gezogen werden.
Ist das Verbrenner-Aus nicht der Todesstoß für die Automobilindustrie?
Im Gegenteil. Mit dem Ausstiegsdatum 2035 will die EU den Automobilkonzernen eine Perspektive für den Umstieg aufzeigen. „Die Automobilhersteller haben sich längst auf den Weg in die Elektro-Mobilität gemacht“, sagt der SPD-Europaabgeordnete Tiemo Wölken. „Als EU schaffen wir jetzt, mit neuen Grenzwerten für den Treibhausgas-Ausstoß, den gesetzgeberischen Rahmen, damit die Industrie planen kann.“
Was gilt künftig für schwere Nutzfahrzeuge wie LKW und Busse?
Hier hat die EU-Kommission bereits einen Vorschlag vorgelegt. Danach sollen etwa Lkw und Busse bis zum Jahr 2040 90 Prozent weniger CO2 ausstoßen im Vergleich zu 2019. Als Zwischenziel soll der CO2-Ausstoß ab 2030 bereits um 45 Prozent verringert werden. Ausgenommen sind Rettungswagen und landwirtschaftliche Fahrzeuge.
Die erste Version des Textes wurde am 14. Februar 2023 veröffentlicht.
Dirk Bleicker | vorwärts
ist stellvertretender Chefredakteur des vorwärts. Er betreut den Bereich Parteileben und twittert unter @kai_doering.