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Wird Paragraf 218 gestrichen? Darum geht es in der Debatte

Die „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ hat ihren Bericht zum umstrittenen Paragrafen 218 vorgestellt. Dieser stellt bisher den Schwangerschaftsabbruch unter Strafe. Wir erklären, was sich jetzt ändern könnte.

von Finn Lyko · 15. April 2024
Laut Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs sind Schwangerschaftsabbrüche nur in bestimmten Ausnahmefällen legal.

Laut Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs sind Schwangerschaftsabbrüche nur in bestimmten Ausnahmefällen legal.

Schwangerschaftsabbrüche sind in Deutschland per Gesetz grundsätzlich illegal, das regelt Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs – der seit langer Zeit immer wieder hitzig diskutiert wird. Eine Streichung des Paragrafen kommt dabei immer wieder zur Sprache, wurde jedoch nie umgesetzt.

Das könnte sich nun ändern: Im vergangenen Jahr wurde die „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ von der Ampel-Regierung eingesetzt, um unter anderem auch neue Regeln für Schwangerschaftsabbrüche zu prüfen. Der Bericht der Kommission, in der verschiedene Expert*innen aus den Bereichen Medizin, Psychologie, Soziologie, Gesundheitswissenschaften, Ethik und Rechtswissenschaften vertreten sind, wurde am heutigen Montag vorgestellt.

Was genau wird im Paragraf 218 geregelt?

Paragraf 218 macht Schwangerschaftsabbrüche zum Straftatbestand. Das bedeutet: Schwangerschaftsabbrüche sind in Deutschland prinzipiell illegal und können laut Strafgesetzbuch mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.

In bestimmten Ausnahmefällen (geregelt in Paragraf 218a) bleiben Schwangerschaftsabbrüche jedoch zumindest straffrei: So beispielsweise, wenn der Abbruch in den ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft vorgenommen wurde und die schwangere Person sich mindestens drei Tage vor dem Abbruch beraten ließ. Weitere Ausnahmen bestehen, wenn die Schwangerschaft durch eine Vergewaltigung zustande kam oder eine Gefahr für das Leben oder die körperliche oder seelische Gesundheit der schwangeren Person darstellt.

Warum steht Paragraf 218 in der Kritik?

Gegner*innen von Paragraf 218 kritisieren, dass das Gesetz das Recht des ungeborenen Lebens über das Recht auf Selbstbestimmung der schwangeren Person stelle. Zudem wird kritisiert, dass durch die grundsätzliche Strafbarkeit – trotz der gesetzlich verankerten Ausnahmen – eine Stigmatisierung entstehe, die Aufklärung über und Versorgung bei Schwangerschaftsabbrüchen erschwere.

Die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission kommt laut Medienberichten zu einem ähnlichen Schluss: Die derzeitigen Regelungen seien nach „verfassungsrechtlichen, völkerrechtlichen und europarechtlichen“ Gesichtspunkten nicht weiter tragbar, so heiße es im abschließenden Bericht der Kommission. Schwangerschaftsabbrüche innerhalb des ersten Trimesters sollten daher, der Kommissionsempfehlung nach, legalisiert werden – an der Beratungspflicht dürfe der Gesetzgeber auf eigenen Wunsch jedoch festhalten.

Wie hat sich die SPD bisher positioniert?

„Schwangerschaftskonflikte gehören nichts ins Strafrecht“, hieß es klar und deutlich im Programm der SPD für die Bundestagswahl 2021. Im Koalitionsvertrag einigten sich die Sozialdemokrat*innen mit Grünen und FDP auf die Einsetzung einer Kommission, die „Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafrechtes“ prüfen sollte.

Nach den Vorab-Berichten über die Empfehlungen der Kommission wird das Thema nun erneut diskutiert. „Wir brauchen eine breite gesellschaftliche Debatte“, forderte die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Bundestagsfraktion, Katja Mast, aus diesem Anlass. Sie kündigte an, dass sich die Fraktion nach der Veröffentlichung des Kommissionsberichts bis zur Sommerpause auf ihre Position verständigen wolle. Die Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen gehöre nicht ins Strafgesetzbuch, denn, so sieht es Mast: „Das ist eine Stigmatisierung von Frauen“.

Was könnte sich durch den Kommissionsbericht ändern?

Da die Empfehlungen der Kommission für die Bundesregierung nicht bindend sind, können kaum konkrete Vorhersagen darüber getroffen werden, ob sich die aktuelle Gesetzeslage tatsächlich ändern wird. Auf Basis des Kommissionsbericht existiert nun jedoch eine wissenschaftlich fundierte Aussage von Expert*innen, auf die sich die Politik in der, nun erneut angeheizten, Debatte berufen können.

Autor*in
FL
Finn Lyko

ist Volontärin in der vorwärts-Redaktion.

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