Inland

Wie die neue Wohngemeinnützigkeit mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen soll

Die Bundesregierung hat ein weiteres Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag der Ampel umgesetzt: die neue Wohngemeinnützigkeit soll mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen. Warum das eine Win-Win-Situation auch für Unternehmen ist, erklären wir hier.

von Vera Rosigkeit · 5. Juni 2024
Mietwohnungen

Das Bereitstellen bezahlbaren Wohnraums soll künftig im Steuergesetz als gemeinnützig gelten.

Am Mittwoch hat das Bundeskabinett das Jahressteuergesetz 2024 beschlossen. Das klingt erst einmal unspektakulär, doch verbirgt sich dahinter u.a. die Möglichkeit, mehr bezahlbaren Wohnraum in Deutschland zu schaffen. Konkret geht es darum, eine neue Wohngemeinnützigkeit (NWG) einzuführen. Ein Vorhaben, auf das sich die Regierungsparteien bereits im Koalitionsvertrag verständigt hatten.

Was ist gemeinnützig?

Das Gemeinnützigkeitsrecht existiert seit 1977. Danach werden in § 52 alle gemeinnützigen Zwecke, die für das soziale Miteinander unserer Gesellschaft elementar sind, festgelegt. Ob Förderung des Wohlfahrtswesens, Jugend- und Altenhilfe, von Kunst und Kultur oder Denkmal- und Naturschutz. Stiftungen, Vereine und soziale Einrichtungen, die in diesen Bereichen unternehmerisch tätig sind, erhalten für ihr Engagement steuerliche Vorteile. Künftig soll auch die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum als gemeinnützig gelten. Begründung des Bundesbauministeriums: Die NWG wird zu einer Stärkung des sozialen Engagements in unserer Gesellschaft beitragen. 

Warum Wohnen gemeinnützig ist

Diese Regelung ermöglicht es sozial orientierten Unternehmen, Vereinen oder Stiftungen, die Wohnraum zur Verfügung stellen, künftig von Steuererleichterungen zu profitieren. Als Voraussetzung gilt, dass die jeweilige Miethöhe unter der marktüblichen Miete liegt. 

Für Bundesbauministerim Klara Geywitz bildet die neue Wohngemeinnützigkeit neben dem sozialen Wohnungsbau „eine weitere starke Säule für mehr bezahlbaren Wohnraum“, betont sie im Anschluss an den Kabinettsbeschluss. Mit der Änderung soll es künftig nicht nur rechtlich möglich, sondern auch finanziell attraktiv sein, sich bei der sozialen und langfristigen Vermietung von Wohnraum zu engagieren. 

Laut Ministerium erfolge die Ausgestaltung so, dass bis zu 60 Prozent der Haushalte in ganz Deutschland profitieren könnten. Zusätzlich soll den Unternehmen mehr Spielraum bei den Rücklagen gewährt werden. Ziel sei, mithilfe dieser Mittel größere Investitionen wie Neubau oder Sanierung ansparen zu können. 

Wie das Vorhaben bewertet wird

Für die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Bundestagsfraktion Geschäftsführerin Katja Mast ist die neue Wohngemeinnützigkeit, „die unsere Bundesbauministerin Klara Geywitz vorantreibt ein wichtiger Schritt für bezahlbaren Wohnraum, schreibt sie auf X (ehemals Twitter). Auch der Sozialverband VdK Deutschland zeigt sich zufrieden, dass endlich „gesetzliche Voraussetzungen für eine neue Wohngemeinnützigkeit geschaffen“ werde. Der VdK bemängelt aber, dass damit viel zu wenig Mieter erreicht würden. „Wir brauchen eine größere Lösung, damit sich viele Wohnungsunternehmen dem verschreiben und mehr bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung stellen“, heißt es dazu ebenfalls auf X.

Eine Wohngemeinnützigkeit gab es in Deutschland schon einmal. Sie wurde aufgrund einiger Skandale rund um die „Neue Heimat“ von der schwarz-gelben Bundesregierung in den 1990er Jahren abgeschafft.

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Vera Rosigkeit

hat Politikwissenschaft und Philosophie in Berlin studiert und ist Redakteurin beim vorwärts.

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