Wie Hamburg für bezahlbares Wohnen sorgt
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Bahnreisende, die bis Hamburg-Altona fahren, können aus dem Zugfenster zusehen, wie die Stadt wächst. Der Blick fällt auf ein völlig neues Wohngebiet: die Mitte Altona. Wo sich einst der Güterbahnhof Altonas befand, sind in einem ersten Bauabschnitt 1.613 neue Wohnungen entstanden. Genehmigt wurde hier, wie auch sonst in der Hansestadt, im bewährten „Drittelmix“. Das heißt, bei Projekten ab 30 Wohneinheiten entstehen jeweils ein Drittel frei finanzierte Mietwohnungen, ein Drittel Eigentumswohnungen und ein Drittel geförderte Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung. So wurden 555 der 1.613 Wohnungen mit Mitteln des sozialen Wohnungsbaus gefördert.
Der „Hamburger Drittelmix”
So hat es der Senat 2011 unter Bürgermeister Olaf Scholz im Bündnis für das Wohnen beschlossen. Die Vereinbarung zwischen Senat, Verbänden der Wohnungswirtschaft, Bezirken und dem kommunalen Wohnungsunternehmen SAGA unter Beteiligung der Mietervereine wurde 2016 erstmals verlängert und gilt bis heute. Sie besagt, dass in Hamburg jedes Jahr eine Mindestzahl an neuen Wohnungen genehmigt werden soll. Seit dem Jahr 2016 liegt dieser Wert bei 10.000. „Zusammen mit den Bezirken und unseren Partnern im Bündnis für das Wohnen in Hamburg haben wir in den vergangenen zehn Jahren regelmäßig die selbst gesetzten Ziele erreicht.
Das Ergebnis der gemeinsamen Anstrengungen sind mehr als 106.000 genehmigte Wohneinheiten seit 2011, darunter mehr als 25.000 öffentlich geförderte Wohnungen“, sagt die Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen Dorothee Stapelfeldt. Selbst das Pandemie-Jahr 2020 bildete keine Ausnahme. Am 23. Juni 2021 haben Bündnispartner*innen die Vereinbarung für die laufende Legislaturperiode wiederum erneuert und gleichzeitig einen draufgesetzt: Nun gelten 35 Prozent Sozialbindung als der neue Regelfall. Insgesamt soll schrittweise erreicht werden, dass in Zukunft 4.000 der 10.000 jährlich genehmigten Wohnungen geförderte Wohnungen oder sogenannte Hamburg-Wohnungen mit kostengünstigen Anfangsmieten ohne Belegungs-bindung sind. Bereits im Januar 2021 wurden in Hamburg die Mietpreis- und Belegungsbindungen für neu bewilligte Sozialwohnungen von 20 auf 30 Jahre verlängert.
Hamburg wächst weiter
Bis 2035 rechnet die Stadt mit zwei Millionen Bürger*innen. Das sind knapp 146.000 mehr als heute. Für die müssen weitere rund 70.000 Wohnungen geschaffen werden. „Der stetige Wohnungsneubau ist weiterhin unerlässlich, um dem wachsenden Bedarf gerecht zu werden“, sagt der Erste Bürgermeister Peter Tschentscher. Die Stadt hat für diese Entwicklung Vorsorge getroffen und zieht alle Register des Bau- und Planungsrechts. Sie hat rechtzeitig Flächen für die Wohnbauentwicklung gekauft. Sie vergibt Grundstücke nicht an diejenigen, die am meisten bieten, sondern an jene, die die besten Ideen haben, wie ein Quartier nachhaltig weiterentwickelt werden kann, z. B. in Bezug auf soziale Mischung, innovative Verkehrskonzepte, studentisches oder altersgerechtes Wohnen.
Es wachsen komplett neue Stadtteile, etwa auf der Elbinsel Grasbrook im Hafen. Circa 3.000 Wohnungen sollen hier entstehen, frei finanzierte und geförderte, einschließlich Projekten von Genossenschaften und Baugemeinschaften. Hinzu kommen rund 16.000 Arbeitsplätze, Einkaufsmöglichkeiten, Bildungseinrichtungen, Sport- und Freizeitangebote und ein großer zentraler Park. Geplant ist ein „10-Minuten-Stadtteil“ mit kurzen Distanzen, in dem alles Wesentliche zu Fuß erreicht werden kann. In Oberbillwerder, im Osten Hamburgs, entsteht ein neuer Stadtteil mit bis zu 7.000 Wohneinheiten, Arbeitsplätzen, Grundschulen, einem Bildungs- und Begegnungszentrum, mit Park und Schwimmbad.
Bauland mobilisieren
Bauland ist knapp, Grund und Boden sind ein wertvolles Gut. Statt bebaut zu werden, wandern Grundstücke zu immer höheren Preisen von Käufer*in zu Käufer*in. Um der Bodenspekulation Einhalt zu gebieten, hat Hamburg als erstes Bundesland eine Verordnung erlassen, um das im Juni in Kraft getretene Baulandmobilisierungsgesetz umsetzen zu können. Es erleichtert der Stadt unter anderem, Flächen für den öffentlichen Wohnungsbau zu erwerben, die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentum zu verbieten und zum Beispiel Gebäudeaufstockungen zu genehmigen, um neuen Wohnraum zu schaffen.
Senatorin Stapelfeldt bekräftigt: „Es darf nicht sein, dass Baugrundstücke, auf denen dringend benötigte neue Wohnungen entstehen könnten, als Spekulationsobjekte ungenutzt bleiben. Auf solchen Flächen können Kommunen künftig durch zielgerichtete Baugebote effektiver den Wohnungsbau durchsetzen und die Grundstücke auch zugunsten kommunaler Wohnungsbaugesellschaften übernehmen.“
Der Text erschien zuerst in der DEMO – demokratische Gemeinde.