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Was der CO2-Preis bezweckt und für wen es Entlastungen gibt

Seit dem 1. Januar gilt der CO2-Preis in Deutschland. Wofür wird er fällig, was passiert mit dem Geld und wo gibt es Entlastungen für Autofahrer*innen und Mieter*innen? Antworten auf die wichtigsten Fragen
von Kai Doering · 5. Januar 2021
Steigende Benzinpreise zum Jahresanfang: An der Tankstelle macht sich die CO2-Abgabe besonders bemerkbar. Doch es gibt Entlastungen.
Steigende Benzinpreise zum Jahresanfang: An der Tankstelle macht sich die CO2-Abgabe besonders bemerkbar. Doch es gibt Entlastungen.

Was ist das Ziel des CO2-Preises?

Im Pariser Klimaabkommen hat sich Deutschland dazu verpflichtet, die Erderwärmung auf deutlich unter zwei Grad Celsius zu begrenzen. Dafür muss Deutschland bis 2050 klimaneutral werden. Da die Nutzung fossiler Brennstoffe wie Öl oder Kohle negative Auswirkungen auf Umwelt und Klima hat, soll sie so weit wie möglich eingeschränkt werden. Die Bepreisung von CO2 soll hierfür Anreize setzen und dazu anregen, klimafreundliche Alternativen zu nutzen, etwa ein Elektro-Auto anzuschaffen statt eines Benziners. Die Bundesregierung erhofft sich so eine Lenkungswirkung hin zu umweltfreundlicheren Energieformen und Produkten.

Wie funktioniert die Bepreisung des CO2?

Unternehmen, die fossile Brennstoffe wie Benzin, Kohle oder Erdgas in Umlauf bringen (etwa Raffinerien), müssen dafür von der Bundesregierung Emissionsrechte in Form von Zertifikaten kaufen. Deren Preis erhöht sich von Jahr zu Jahr, um eine Lenkungswirkung für den CO2-Verbrauch zu erreichen. Bepreist wird das Inverkehrbringen von fossilen Brennstoffen, die später bei der Nutzung zu CO2-Emissionen führen. Die Kosten geben die Unternehmen an die Endverbraucher*innen weiter, die diese auf der Heizkostenrechnung oder beim Tanken sehen.

Wie hoch ist der CO2-Preis?

2021 wird mit einem Preis von 25 Euro pro Tonne CO2 begonnen. Das entspricht sieben Cent pro Liter Benzin (7,9 Cent pro Liter Diesel) und 7,9 Cent pro Liter Heizöl. Die CO2-Abgabe erhöht sich zu jedem 1. Januar bis im Jahr 2025 55 Euro pro Tonne CO2 fällig werden. Das entspricht 15,5 Cent pro Liter Benzin und 17,3 Cent pro Liter Heizöl. Ab 2026 soll dann ein „Preiskorridor“ gelten: Zertifikate werden zwischen einem Mindestpreis (55 Euro pro Tonne CO2) und einem Höchstpreis (65 Euro pro Tonne CO2) auktioniert. Innerhalb dieser vorgegebenen Spanne bildet sich der Preis je nach Nachfrage am Markt.

Was soll der jährlich steigende CO2-Preis bezwecken?

Durch die schrittweise Erhöhung des CO2-Preises sollen Bürger*innen und Unternehmen finanziell nicht überfordert werden und sich auf die Belastungen einstellen können. Deshalb steht bereits jetzt fest, wieviel die Tonne CO2 in den kommenden Jahren kosten soll. Gleichzeitig soll die Industrie die Zeit nutzen, neue Technologien und Produkte zu entwickeln.

Wofür werden die Einnahmen aus der CO2-Abgabe verwendet?

Die CO2-Abgabe ist keine zusätzliche Steuer, soll also keine zusätzlichen Einnahmen für den Staat erbringen, sondern eine Lenkungswirkung für mehr Klimaschutz haben. Deshalb wird das Geld auch in Klimaschutzmaßnahmen reinvestiert und für Entlastungen der Bürger*innen und Unternehmen etwa beim Strompreis genutzt.

Welche Entlastungen gibt es für Autofahrer*innen?

Um die Belastung von Haushalten durch höhere Kraftstoffkosten auszugleichen, hat die Bundesregierung eine Erhöhung der Pendlerpauschale für die Jahre 2021 bis 2026 beschlossen. Ab dem 21. Entfernungskilometer zwischen Arbeitsplatz und Wohnort können künftig 35 statt wie bisher 30 Cent pro Kilometer als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Steuerzahler*innen können von dieser Regelung erstmals im Jahr 2022 bei der Erstellung der Steuererklärung für das Jahr 2021 Gebrauch machen. Für die Jahre 2021 bis 2026 wird zudem für Pendler*innen, die mit ihrem zu versteuernden Einkommen innerhalb des Grundfreibetrags liegen, die Möglichkeit geschaffen, alternativ zur erhöhten Entfernungspauschale eine Mobilitätsprämie in Höhe von 14 Prozent dieser erhöhten Pauschale zu wählen. Hierdurch werden auch diejenigen entlastet, bei denen ein höherer Werbungskostenabzug infolge der erhöhten Entfernungspauschalen zu keiner entsprechenden steuerlichen Entlastung führt.

Und wie werden Mieter*innen entlastet?

Mit den Einnahmen aus dem CO2-Preis werden über die Stromrechnung private Haushalte und Unternehmen entlastet. Die EEG-Umlage wird in diesem Jahr bei 6,5 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt, im kommenden Jahr bei 6 Cent (zum Vergleich: Im vergangenen Jahr betrug sie 6,8 Cent pro Kilowattstunde). Um soziale Härten zu vermeiden, entlastet die Bundesregierung zudem Wohngeldempfänger*innen bei den Heizkosten. Bund und Länder erhöhen ab 2021 die Mittel für das Wohngeld um zehn Prozent. So wird die CO2-Bepreisung auch für diesen Personenkreis sozial gerecht ausgestaltet.

Aber als Mieter*in habe ich doch gar keinen Einfluss darauf, welche Heizung im Haus eingebaut ist.

Das stimmt. Ziel der Bundesregierung ist deshalb, dass die Mehrausgaben durch den CO2-Preis zu gleichen Teilen zwischen Mieter*in und Vermieter*in aufgeteilt werden. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktioni blockiert das allerdings und will, dass die Mieter*innen den gesamten CO2-Preis zahlen. Beschlossen ist dagegen, dass die Bundesregierung den Austausch von Ölheizungen zugunsten etwa einer klimafreundlichen Wärmepumpe finanziell fördert. Wird zum Heizen kein fossiler Brennstoff genutzt, muss auch kein CO2-Preis bezahlt werden. Hiervon profitieren dann Vermieter*innen, Mieter*innen und das Klima.

Autor*in
Kai Doering
Kai Doering

ist stellvertretender Chefredakteur des vorwärts. Er betreut den Bereich Parteileben und twittert unter @kai_doering.

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