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Vergesellschaftung in Berlin: Was sie leisten kann und was nicht

29. Oktober 2026 09:11:00
In Berlin haben sich Linke, Grüne und SPD darauf verständigt, Wohnungen in Gemeineigentum zu überführen. Dennoch bleibt eine Vergesellschaftung heftig umstritten. Was dafür spricht, was dagegen – und wie Ökonomen die Folgen einschätzen.
Papierdrache auf einer Demonstration, ein Mann fordert auf eine Protestschild Enteignung

Demonstration gegen hohe Mieten in Berlin (2024): In einem Volksentscheid im Jahr 2021 haben fast 60 Prozent der Berliner*innen für die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne gestimmt.

In den vergangenen zehn Jahren sind die Angebotsmieten in Berlin um 70 Prozent gestiegen. Angesichts dieser Entwicklung fordern viele Berliner*innen, dass der Staat verstärkt in den Mietmarkt eingreift. Nach der Wahl zum Abgeordnetenhaus haben sich nun Linke, Grüne und die SPD in ihren Sondierungsgesprächen darauf verständigt, eine Vergesellschaftung privater Wohnungsunternehmen ab einem Bestand von 10.000 Wohnungen in Berlin anzugehen.  

Für CSU-Bundesinnenminister Alexander Dobrindt ist das ein „linker Vergesellschaftungs-Fetisch“. Doch Ökonomen sehen darin eine Möglichkeit, „den Bestand öffentlicher Wohnungen schneller als durch Neubau zu erhöhen und deshalb stärker und schneller den Mietmarkt insgesamt zu beeinflussen“. Zu diesem Ergebnis kommen Sebastian Dullien vom Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung, Patrick Kaczmarczyk und Tom Krebs von der Universität Mannheim sowie Achim Truger von der Universität Duisburg-Essen.

Was kann eine Vergesellschaftung leisten?

Die Vergesellschaftung weitet zunächst den Bestand an Wohnungen mit Mietpreisbindung aus, was für Menschen mit niedrigen oder mittleren Einkommen wichtig ist. Sie könne als ergänzendes Element sinnvoll sein, um das Bezahlbarkeitsproblem von Mieten zu vermindern, erklären die Forscher in ihrer Studie zur Überführung von großen Wohnungsbeständen ins Gemeineigentum. Der öffentliche Sektor könne so mehr Einfluss auf den Mietmarkt nehmen, denn gemäßigte Mieterhöhungen wirken sich indirekt auf den Mietspiegel aus. Der Trend steigender Mieten würde gedämpft. Trotzdem führt für die Autoren kein Weg daran vorbei, zusätzliche Wohnungen zu errichten. „Besonders wichtig ist dabei der Neubau von Sozialwohnungen und anderen langfristig preisgebundenen Wohnungen. Die Entwicklung der vergangenen Jahre zeigt jedoch, dass das nicht schnell genug geht“, heißt es dazu.  

Was kann eine Vergesellschaftung nicht leisten?

Durch die Überführung großer Wohnungsbestände ins Gemeineigentum wird kein zusätzlicher Wohnraum geschaffen. Neubau aber lässt sich nur mit Investitionen verwirklichen. Genau hier sehen die Autoren die Risiken einer Vergesellschaftung. Sie müsse so umgesetzt werden, dass sie den „angespannten Berliner Landeshaushalt nicht belastet“ und der Neubau nicht leide. Die Frage nach der Finanzierbarkeit des Vorhabens ist das Hauptargument der Gegner*innen in Sachen Vergesellschaftung.

Wie sieht es mit der Finanzierbarkeit einer Vergesellschaftung aus?

Für die Überführung der 210.000 Wohnungen in eine gemeinnützige Bewirtschaftung veranschlagen die Forscher des IMK eine Entschädigung in Höhe von insgesamt rund 13,5 Milliarden Euro. Sie schlagen vor, die Wohnungen den sechs bestehenden landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU) zu übertragen, die bereits mehrere hunderttausend Wohnungen bewirtschaften. In einer Beispielrechnung skizzieren die Autoren, dass die Finanzierung nachhaltig gesichert sei.

Andere Studien kommen hier zu anderen Ergebnissen. Sie variieren in der Wertermittlung des Wohnraums sowie in den Annahmen zu Zinsen und Mieten, heißt es dazu in einer Analyse des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin). Dabei dürfte auch eine Rolle spielen, in wessen Auftrag die jeweilige Studie verfasst wurde.

Was sagt die SPD zu einer Vergesellschaftung?

Auf Bundesebene lehnen die SPD-Spitzen eine Vergesellschaftung weiterhin ab. „Wir sind uns als Bundesregierung einig, dass die Vergesellschaftung von Wohnungen nicht zielführend wäre. Sie kostet viel, sie bringt wenig“, bekräftigte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) Mitte Oktober bei einem Wohngipfel des Deutschen Mieterbundes (DMB) und des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) in Berlin. Hubigs Hauptkritik: Die Vergesellschaftung schaffe keine neue Wohnung. Und auch die Finanzierbarkeit sei nicht geklärt. „Wir müssen dafür sorgen, dass in neue Wohnungen investiert wird“, sagte sie.

Was planen Linke, Grüne und SPD in Berlin laut Sondierungspapier?

Im Wahlkampf für das Berliner Abgeordnetenhaus hat SPD-Spitzenkandidat Steffen Krach die Vergesellschaftung von Wohnungen noch abgelehnt. Dies sei nicht der richtige Weg, um die Wohnungskrise zu lösen. Dennoch ist die Vergesellschaftung nun im Sondierungspapier von Linken, Grünen und SPD vorgesehen. Krach erklärte dazu gegenüber dem „Tagesspiegel“, dass man sich auf Bedingungen geeinigt habe. Danach sollen nur die Bestände von besonders großen Unternehmen mit mindestens 10.000 Wohnungen vergesellschaftet werden – statt 3.000, wie bisher gefordert wurde. Zudem dürfe die Vergesellschaftung nicht mehr als 16 Milliarden Euro kosten. Wohnungen, die nach 2021 gebaut wurden, sollen davon ausgenommen sein.

Kann die Bundesregierung die Vergesellschaftung per Gesetz ausbremsen?

Ob die Bundesregierung mit einem geplanten Gesetz eine Vergesellschaftung in Berlin verhindern kann, bleibt fraglich. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte am Wochenende Eckpunkte für ein sogenanntes Investitionsgesetz vorgelegt. Laut einem „Bild”-Bericht will er damit deutlich machen, „dass willkürlicher linker Vergesellschaftungs-Fetisch mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist“. Justizministerin Stefanie Hubig sieht hier erheblichen Klärungsbedarf: „Es gibt noch viele Fragezeichen – und natürlich ist die Debatte nicht zu Ende. Ich nehme die verfassungsrechtlichen und politischen Bedenken gegen das Vorhaben ernst“, sagte Hubig dem „Kölner Stadt-Anzeiger“.

 

Mehr Informationen:

Die Studie des IMK „Vergesellschaftung von Wohnbeständen: Ausgestaltung entscheidend für Finanzierbarkeit, Rechtssicherheit und Umsetzbarkeit“ finden Sie hier: imk-boeckler.de

Die Analyse „Vergesellschaftung der Wohnungsunternehmen in Berlin belastet den Haushalt und schafft keine zusätzliche Wohnung” des DIW Berlin finden sie hier: diw.de

Das Sondierungspapier von Linken, Grünen und SPD finden Sie hier: spd.berlin

Autor*in
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Vera Rosigkeit

hat Politikwissenschaft und Philosophie in Berlin studiert und ist Redakteurin beim vorwärts.

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Gespeichert von Peter Plutarch (nicht überprüft) am Do., 29.10.2026 - 09:24

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Ein Aspekt fehlt mir für meine Parteizeitung.

Was die Debatte für Vergesellschaftung auf Bundesebene derzeit nicht leisten kann, ist irgendeinen Mehrwert für die SPD zu generieren. Das Thema bedient Teile&Herrsche von der CDU (Brandmauer nach links). Der Versuch, Vergesellschaftungen zu verbieten, will ein Verfassungsrecht verteufeln, für das Sozialdemokraten vor achzig Jahren hart gekämpft haben. Die Annahme, dass Parteimitglieder oder Wähler das nicht wissen oder nicht bemerken, ist falsch.

Wir können dabei nur verlieren. Klingbeil und Konsorten sind nicht dumm, warum ziehen sie nicht den Stöpsel aus der Diskussion und sagen, dass sie sich in die Berliner Landespolitik nicht einmischen werden? Weil das das Einzige ist, was Schaden von der SPD fernhält.

Also lieber Lars: Warum?

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