Mietrecht ändern 2026: Diese neuen Regeln sollen Mieter entlasten
IMAGO/Mike Schmidt
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (r.) und Bauministerin Verena Hubertz (l.) wollen das Bauen kostengünstiger machen und Mietpreissteigerungen wirksamer begrenzen.
17 Millionen Menschen sind in Deutschland durch Wohnungsnot gefährdet. Nach Abzug der Wohnkosten von ihrem Nettoeinkommen landen sie nicht selten unter der Armutsgrenze. Gleich zu Beginn ihrer Amtszeit im Juli 2025 hatte die Bundesregierung die Mietpreisbremse bis 2029 verlängert. Damit darf die Miete bei Neuvermietung die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens zehn Prozent übersteigen. Nun hat die Regierungskoalition weitere Maßnahmen auf den Weg gebracht, um bezahlbaren Wohnraum zu erhalten und zu schaffen.
Möbliertes Wohnen auf Zeit: Was geplant ist
Bisher gibt es einige Instrumente, um die Mietpreisbremse auszuhebeln. Möblierte Wohnungen oder auch befristete Mietverträge zählen dazu. Das von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) vorgelegte Mietenpaket II will hier nachschärfen. Künftig sollen Vermieter*innen den Zuschlag für Möbel gesondert ausweisen müssen. Tun sie es nicht, brauchen Mieter*innen nur das an Miete zahlen, was für eine Wohnung ohne Möblierung verlangt werden darf. Für die Kurzzeitvermietung soll es künftig eine gesetzliche Höchstgrenze von sechs Monaten geben. Unter bestimmten Voraussetzungen kann diese Höchstgrenze auf insgesamt acht Monate verlängert werden.
In angespannten Wohnungsmärkten soll künftig auch die Steigerung einer Indexmiete begrenzt werden. Weil diese sich an der jährlichen Inflationsrate orientiert, sind Mieter*innen bei beispielsweise steigenden Energiekosten besonders betroffen. Jeder Prozentpunkt oberhalb einer Inflationsrate von drei Prozent wird künftig halbiert. Beispiel: Bei einer Inflationsrate von fast sieben Prozent wie im Jahr 2022 darf nur um fünf Prozent erhöht werden.
Kündigungen: Was bei Mietschulden geplant ist
Mehr Schutz ist auch bei Kündigungen wegen Zahlungsverzugs vorgesehen. Wenn Mietforderungen durch Nachzahlung vollständig beglichen werden, sollen Mieterinnen und Mieter künftig auch bei einer ordentlichen Kündigung wegen Zahlungsverzugs ihre Wohnung behalten können.
Mietrechtsreform 2026: Wann kommt sie?
Der Gesetzentwurf zur „Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete“ befindet sich aktuell im parlamentarischen Verfahren. Am 14. Oktober fand die Anhörung der Sachverständigen im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz im Bundestag statt. Bundesministerin Hubig hofft, dass das Mietenpaket noch bis zum Jahresende beschlossen wird, sagte sie Mitte Oktober bei einem Wohngipfel des Deutschen Mieterbundes (DMB) und des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) in Berlin.
Mietwucher: Hubig will Sanktionen schärfen
Beim Wohngipfel kündigte Hubig zudem weitere Schritte für mehr Mieterschutz an. Der Wucherparagraf sei oft ein „zahnloser Tiger“ und brauche „Biss“, betonte die Ministerin. Sie sprach sich dafür aus, Verstöße gegen die Mietpreisbremse künftig zu sanktionieren. Eine Maßnahme, die in der Bevölkerung breite Zustimmung findet. Laut einer Umfrage von DGB und DMB sprechen sich 89 Prozent der Deutschen für schärfere Strafen gegen Vermieter*innen bei Wuchermiete aus. Mietwucher liegt vor, wenn der Preis einer Wohnung die gesetzliche Höchstgrenze stark übersteigt.
Eine von der Bundesregierung eingerichtete Expert*innengruppe soll bis Ende des Jahres Empfehlungen vorlegen, wie Verstöße gegen die Mietpreisbremse zu ahnden sind.
Wohnungen preiswerter bauen: Gebäudetyp E
Durch die Änderung des Bauvertragsrechts soll künftig schneller und kostengünstiger gebaut werden. Als Beispiel nannte Hubig beim Wohngipfel den Schallschutz, der in Deutschland so ausgeprägt sei, als seien wir eine „Nation von Stepptänzern“. Kurzum will man auf Komfortstandards verzichten, die nicht unbedingt notwendig sind, wie eine bestimmte Mindestanzahl von Steckdosen. Bei der Sicherheit und Wohngesundheit sollen dagegen keine Abstriche gemacht werden. Der vereinfachte Standard sei ein „guter Standard“, betonte Hubig.
Der Gesetzentwurf dazu liegt bereits vor. Er soll rechtssicher klären, auf welchen Komfort die Bauunternehmen und Käufer*innen künftig verzichten können, wenn beide Seiten es wollen. Gemeinsam mit Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) stellte Hubig ihn am 20.10. 2026 der Öffentlichkeit vor.
Weiterführende Links:
- Anhörung im Bundestag: bundestag.de
- Informationen des Bauministeriums zum Mietenpaket II: bmwsb.bund.de
- Umfrage von DGB und DMB: dgb.de
hat Politikwissenschaft und Philosophie in Berlin studiert und ist Redakteurin beim vorwärts.