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Tim Klüssendorf: „Die Steuern auf große Vermögen müssen hoch“

In Deutschland werden Einkommen aus Arbeit höher besteuert als Vermögen, und das verstärkt Ungleichheit. Die SPD will das ändern - auch wenn es nicht im Koalitionsvertrag steht. SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf erklärt im Interview, wie.

von Vera Rosigkeit · 28. August 2025
 Thomas Imo

Die Vermögensteuer und die Erbschaftsteuer dienen der Finanzierung des Gemeinwesens, verringern die Vermögensungleichheit und schaffen so mehr Chancengleichheit, sagt SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf 

Seit Wochen ist von Leistungskürzungen in den Sozialversicherungen die Rede, weil es an Geld fehlt, auf der anderen Seite können Reiche ihr Vermögen weiter vermehren, die Ungleichheit wächst. Wie geht die SPD mit diesem Widerspruch um? 

Die SPD ist es jedenfalls nicht, die als erstes an den Sozialstaat ran will, wenn das Geld fehlt. Insbesondere in Zeiten knapper Kassen sollten wir doch nicht reflexartig nach unten, sondern viel mehr nach ganz oben schauen. Nicht nur weil das gerecht ist, sondern vor allem weil es dort auch viel mehr zu holen gibt – allein die Milliarden, die dem Fiskus durch Steuerhinterziehung jedes Jahr entgehen. Wir könnten also gleichzeitig für mehr Gerechtigkeit sorgen und die Situation des Staatshaushalts entspannen. 

Auch werden Arbeitseinkommen in Deutschland höher besteuert als Vermögen. Welche Möglichkeiten sehen Sie, um der ungleichen Besteuerung etwas entgegenzusetzen?

Da sehe ich eine recht simple Lösung: die Steuern auf große Vermögen und Millionen-Erbschaften müssen hoch, die auf kleine und mittlere Arbeitseinkommen runter. Mal im Ernst: auch im Vergleich mit anderen europäischen Ländern sind bei uns die Steuern auf Vermögen extrem niedrig und die auf Arbeitseinkommen - inklusive Sozialabgaben - extrem hoch. Das halte ich nicht für besonders gerecht. 

Sie haben sich schon vor Jahren für eine Vermögensabgabe für besonders Reiche stark gemacht. Gibt es konkrete Vorstellungen, etwa wie hoch die Abgabe sein soll und wer sie zahlt?

Die Betonung liegt hier wirklich auf besonders Reiche: Durch hohe Freibeträge, wie wir sie uns vorstellen, könnte man problemlos sicherstellen, dass die Steuerbelastung auf einen ganz kleinen, sehr reichen Teil, etwa 0,5 Prozent der Bevölkerung, beschränkt wird. Und selbst wenn man den Kreis der Abgabepflichtigen derart stark begrenzt, könnte die Abgabe, je nach Festsetzung des progressiven Abgabetarifs, einen niedrigen bis mittleren dreistelligen Milliardenbeitrag an Gesamtaufkommen generieren. Zusätzlich können Stundungsregelungen die akute Belastung der Vermögen geringhalten.

Tim Klüssendorf

In Zeiten knapper Kassen sollten wir doch nicht reflexartig nach unten, sondern viel mehr nach ganz oben schauen.

Für was sollen die Einnahmen verwendet werden?

Die Vermögensabgabe ist im Grundgesetz als Instrument für besondere Krisensituationen vorgesehen. Verfassungsrechtliche Voraussetzungen für eine solche Abgabe sind, dass sie einmalig und zu einem bestimmten Zeitpunkt erhoben wird und ausschließlich zur Finanzierung eines besonderen und außerordentlichen Bedarfes des Bundes verwendet wird.

Genau deshalb habe ich den Vorschlag 2022 gemacht, wenige Monate nach dem völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine. Denn dieser hat nicht nur eine Zäsur in der jüngeren Geschichte der Bundesrepublik dargestellt – seine mittelbaren Folgen haben das Land, wie auch unsere Volkswirtschaft und den Staatshaushalt extrem gefordert. Und das in einer Zeit, in der das Land noch erheblich durch die Folgen wie auch die Bekämpfung der COVID-19 Pandemie beansprucht war. Für die Erhebung einer Vermögensabgabe ist unabdingbar, dass die besondere Krisensituation wie auch der außerordentliche Finanzbedarf des Bundes vorliegen. 

Anders ist das bei der Vermögensteuer – die es in Deutschland theoretisch gibt, aber seit 1997 nicht mehr erhoben wird – ebenso bei der Erbschaftsteuer. Beide sind nicht an Krisensituationen gebunden, sondern grundlegende Instrumente zur solidarischen Finanzierung des Gemeinwesens, die gleichzeitig für mehr Chancengerechtigkeit sorgen könnten. 

Tim Klüssendorf

Der Großteil des Vermögens in unserem Land wird nicht erarbeitet, sondern vererbt.

Ist eine Umsetzung mit der Union möglich, die sich pauschal gegen jede Steuererhöhung ausspricht?

Ich gehe nicht davon aus, dass wir kurzfristig mit der Union eine Vermögensabgabe oder die Wiedereinführung der Vermögensteuer beschließen. Etwas anders sieht es bei der Erbschaftsteuer aus – hier erwarten wir in diesem Jahr noch Verfassungsgerichtsurteile, die sich mit der Verschonung sehr hoher Betriebsvermögen von der Erbschaft- und Schenkungssteuer befassen.

Je nachdem wie diese Urteile ausfallen, werden wir uns der Erbschaftsteuer noch in dieser Legislaturperiode annehmen müssen. Hier sehe ich eine Chance, dass wir die Überprivilegierung extrem großer Erbschaften und Schenkungen endlich beenden oder zumindest abbauen. Das wäre ein wichtiger Schritt in Sachen faire Besteuerung von Vermögen – denn der Großteil des Vermögens in unserem Land wird nicht erarbeitet, sondern vererbt. 

Ist mit der Forderung nach einer Vermögensabgabe die Forderung nach der Wiedereinführung einer Vermögensteuer vom Tisch oder will sich die SPD weiterhin dafür einsetzen?

Die Forderung ist auf keinen Fall vom Tisch – im Gegenteil! Die beiden Instrumente ähneln sich zwar auf den ersten Blick, haben aber eigentlich unterschiedliche Zielrichtungen. Die Vermögensteuer ist genau wie die Erbschaftsteuer eine Ländersteuer, ihre Einnahmen kämen also den Länderhaushalten zugute. Die Vermögensabgabe würde in den Bundeshaushalt fließen und ist wie eben beschrieben beschränkt auf den Krisenfall bzw. die einmalige Deckung der daraus resultierenden außerordentlichen Finanzbedarfe. 

Die Vermögensteuer und die Erbschaftsteuer wiederum würden jährlich erhoben werden und dienen neben der Finanzierung des Gemeinwesens der Verringerung der Vermögensungleichheit und damit der Schaffung von mehr Chancengleichheit. Jedes der Instrumente verfolgt den Ansatz, dass diejenigen, die am meisten haben, am stärksten beitragen sollten. Kurzum: Jedes der Instrumente hätte seine Berechtigung – die Vermögensabgabe eben im Krisenfall. Und im Gegenzug brauchen wir eine Entlastung der allermeisten Menschen über eine geringere Einkommensteuer. Das wäre wirklich gerecht. 

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Vera Rosigkeit

hat Politikwissenschaft und Philosophie in Berlin studiert und ist Redakteurin beim vorwärts.

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