Inland

Stärke der AfD: Was sie für Unternehmen und Arbeitnehmer*innen bedeutet

Bei den Wahlen in diesem Jahr droht die AfD deutlich an Zuspruch zu gewinnen. Was das für Unternehmen und die Beschäftigten bedeutet, darüber haben wir mit Nele Techen vom DGB und Unternehmer Heiko Kretschmer gesprochen.

Sorge vor einem Rechtsruck bei den bevorstehenden Wahlen: Unternehmer Heiko Kretschmer und Nele Techen vom DGB Berlin-Brandenburg

Sorge vor einem Rechtsruck bei den bevorstehenden Wahlen: Unternehmer Heiko Kretschmer und Nele Techen vom DGB Berlin-Brandenburg

Glaubt man den Umfragen, könnte es bei den Landtagswahlen in Brandenburg, Sachsen und Thüringen im Herbst einen klaren Rechtsruck geben. In allen drei Bundesländern führt die AfD die Umfragen an. Und auch bei der Europawahl am 9. Juni droht die in Teilen rechtsextreme Partei im Vergleich zu vor fünf Jahren deutlich zuzulegen. „Diese Entwicklung ist sehr besorgniserregend“, sagt Nele Techen. Sie ist stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) in Berlin-Brandenburg. Vieles, was die AfD fordere, stehe den Interessen der Arbeitnehmer*innen entgegen.

„Die Erfolge der AfD haben das Klima bereits verändert.“

„Wir stehen vor der größten Herausforderung für die Demokratie seit 1945“, ist gar Heiko Kretschmer überzeugt. Er ist Unternehmer und Schatzmeister des SPD-Wirtschaftsforums. Diese Erkenntnis sei inzwischen auch in den Unternehmen angekommen. „Es gab ja viele Jahre die Haltung, dass man sich in politischen Fragen im Betrieb neutral verhält“, sagt Kretschmer. Das sei nun anders. „Mit dem, was da droht gerät sowohl die Gesellschaft in schwieriges Fahrwasser als auch die Wirtschaft.“

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Schon jetzt entschieden sich Fachkräfte aus dem Ausland gegen den Umzug nach Deutschland, weil sie Sorge hätten, nicht willkommen zu sein und angegriffen zu werden. „Die Erfolge der AfD haben das Klima bereits verändert. Das ist ein Problem für die Unternehmen“, sagt Kretschmer. „Unsere Mitgliedsgewerkschaften berichten uns, dass es bereits zu Spaltungen innerhalb der Belegschaften kommt“, nennt Nele Techen eine weitere Auswirkung der Stärke der AfD. „Die betriebliche Demokratie könnte geschliffen werden“, ist eine Sorge der Gewerkschafterin.

Der DGB engagiere sich deshalb verstärkt in lokalen Netzwerken, die sich für die Demokratie einsetzen. „Es geht darum, gemeinsam stark zu sein“, sagt Techen. Nach den Correctiv-Veröffentlichungen habe das noch einem einen „Push“ bekommen. Gleichzeitig versuche der DGB, die AfD „zu entlarven“, etwa indem er darstelle, wie sich ihre Politiker*innen bei Abstimmungen zu Arbeitnehmer*innenrechte verhalten hätten. „Als es darum ging, den Mindestlohn zu erhöhen, hat die AfD dagegen gestimmt“, nennt Nele Techen ein Beispiel. „Es gibt viele Bereiche, in denen die AfD gegen ihre vermeintliche Klientel agiert.“

Wichtige Rolle der Unternehmen für die Demokratie

„Betriebe können sich, wenn es um die Verteidigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung geht, nicht mehr für neutral erklären“, sagt Unternehmer Heiko Kretschmer. Sie seien oft der letzte Ort, an dem Menschen mit unterschiedlichen Ansichten zusammenkämen und müssten stärker als bisher Position beziehen und im Zweifelsfall auch die Debatte in den Unternehmen führen. „Gerade in sozialpartnerschaftlich geführten Unternehmen passiert das bereits.“

Autor*in
Dirk Bleicker und Kai Doering

Dirk Bleicker kümmert sich um audiovisuelle Inhalte beim „vorwärts“. Kai Doering ist stellvertretender Chefredakteur des „vorwärts“.

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1 Kommentar

Gespeichert von Martin Holzer (nicht überprüft) am Do., 02.05.2024 - 15:47

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Doch das müssen sie sogar. Jede Einflußnahme auf das Wahlverhalten der Mitarbeiter wäre laut §108 StGB eine illegale Wählernötigung. Ich zitiere aus dem Gesetz:

"Wer rechtswidrig mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel, durch Mißbrauch eines beruflichen oder wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnisses oder durch sonstigen wirtschaftlichen Druck einen anderen nötigt oder hindert, zu wählen oder sein Wahlrecht in einem bestimmten Sinne auszuüben, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe, in besonders schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft. Der Versuch ist strafbar"