„Paradigmenwechsel“ bei der Rente: Warum der Merz-Vorstoß nicht neu ist
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Bundeskanzler Friedrich Merz will die betriebliche und private Altersvorsorge stärken.
Seit Anfang des Jahres befasst sich die Rentenkommission mit Vorschlägen für eine Reform der Rente. Bis zum Sommer 2026 soll sie Ergebnisse vorlegen, dabei geht es vor allem um die künftige Finanzierung der Rente. Öffentliche Vorschläge gibt es aber schon reichlich: Sie reichen von einer Anhebung des Renteneintrittsalters bis zur Einbeziehung von Selbstständigen, Abgeordnete oder Beamt*innen in das gesetzliche Rentensystem.
Merz kündigt umfassende Rentenreform an
Die gesetzliche Rente ist für die meisten Rentner*innen in Deutschland die wichtigste Säule der Altersvorsorge. Doch perspektivisch wird sie den wenigsten Menschen im Ruhestand reichen. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) kündigte deshalb zuletzt beim Jahresempfang der Deutschen Börse in Eschborn bei Frankfurt Anfang der Woche an, noch in diesem Jahr mit einer „umfassenden Rentenreform“ zu beginnen.
Dabei sprach Marz von einem „Paradigmenwechsel in der deutschen Rentenpolitik“: Neben der gesetzlichen Rente sollen die private Altersvorsorge und Betriebsrenten eine wesentlich größere Rolle spielen als bisher.
Vieles davon ist bereits in der Umsetzung. Der Bundestag hat im vergangenen Jahr ein Gesetz zur Stärkung der Betriebsrenten beschlossen. Auch eine gesetzliche Stärkung der privaten Altersvorsorge ist seit Ende 2025 auf dem Weg.
Was sind Betriebsrenten?
Bei einer Betriebsrente behält die oder der Arbeitgeber*in einen Teil des Gehalts ein und zahlt ihn entweder vollständig oder bezuschusst in eine kapitalgedeckte Zusatzrente ein. Das Ganze wird steuerlich gefördert. Seit 2019 ist vorgeschrieben, dass sich Arbeitgeber*innen, die eine Betriebsrente anbieten, mit mindestens 15 Prozent am Bruttobeitrag beteiligen müssen.
Allerdings bieten längst nicht alle Arbeitgeber*innen eine Betriebsrente an. Derzeit haben rund 19,4 Millionen Personen in Deutschland Anspruch auf eine Betriebsrente im Haushalt. Das ist etwas mehr als die Hälfte der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland.
Was wurde für die Betriebsrenten beschlossen?
Ein Gesetz, das der Bundestag im Dezember mit dem Rentenpaket beschlossen hat, soll es kleineren Unternehmen und Beschäftigten mit geringen Einkommen erleichtern, eine Betriebsrente zu nutzen. Die betriebliche Altersvorsorge wird dabei für Geringverdienende gefördert, die Einkommensgrenze für eine steuerliche Förderung angehoben.
Sozialpartnermodelle sollen künftig nicht nur tarifgebundenen Unternehmen, sondern für alle Beschäftigten offenstehen. In bestimmten Betrieben können Arbeitnehmer*innen automatisch in die Betriebsrente aufgenommen werden, wenn sie nicht widersprechen (sogenannte Opting-out-Modelle). Die Änderungen treten schrittweise bis 2027 in Kraft.
Wie funktioniert die private Altervorsorge?
Bei der privaten Altersvorsorge zahlen Sparer*innen regelmäßig ein, um ab Rentenbeginn eine Zusatzrente zu erhalten, unter anderem mit staatlichen Zulagen und einer erzielten Rendite. Eine bekannte Form der privaten Altersvorsorge ist die staatlich geförderte Riester-Rente, die sich in der Praxis aber als teuer und renditeschwach erwiesen hat. Die Zahl der Riester-Verträge ist seit Jahren rückläufig.
Was soll sich bei der privaten Altersvorsorge ändern?
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) will die private Altersvorsorge fördern und mittels kostengünstigen Standardprodukten vereinfachen. Ein Gesetzentwurf dazu muss noch vom Bundestag beschlossen werden. Das geplante Altersvorsorgedepot soll ab 2027 höhere Anlagerisiken möglich machen und dadurch mehr Rendite bringen.
Gesetzlich Rentenversicherte können dann erstmals über ein staatlich gefördertes Altersvorsorge-Produkt in Wertpapiere investieren. Die Erträge sollen in der Ansparphase steuerfrei sein. Die Kosten des geplanten Standardprodukts sollen auf maximal 1,5 Prozent der angelegten Summe gedeckelt werden. Personen mit geringem Einkommen sollen außerdem Zulagen erhalten.
Mit der Frühstart-Rente ist auch ein Altersvorsorgedepot für Kinder und Jugendliche geplant. Für jedes Kind, das in Deutschland zur Schule geht, will der Staat vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr pro Monat zehn Euro anlegen. Eltern sollen das Depot bei einem Anbieter ihrer Wahl eröffnen und können auch selbst zusätzliches Geld einzahlen.
Wie reagieren SPD und Gewerkschaften?
Die IG Metall befürchtet, der Bundeskanzler wolle die gesetzliche Rente schwächen. „Statt einer solidarischen Reform soll es um Abwertung und Abbau der gesetzlichen Rente zugunsten von Privatvorsorge gehen“, kommentierte Sozialvorstand Hans-Jürgen Urban die Aussagen von Merz. Das stärke nur die Finanzlobby und entbinde Arbeitgeber aus ihrer Verantwortung für die Altersvorsorge.
Auch wenn sich die Stärkung der betrieblichen und der privaten Altersvorsorge in Umsetzung befinden, betont die SPD, wie wichtig die gesetzliche Rentenversicherung bleibt. Die SPD „steht zur gesetzlichen Rente als starke und verlässliche Basis der Altersversorgung“, sagte die Vizefraktionsvorsitzende Dagmar Schmidt dem „Handelsblatt“. „Sie hat uns durch Höhen und Tiefen gebracht – und das oft mit höherer Rendite als viele kapitalgedeckte Produkte.“