Neues Einbürgerungsrecht: Wer bekommt einen deutschen Pass?
Am 27. Juni tritt das neue Staatsangehörigkeitsrecht in Kraft. Doch was bedeutet das konkret und wie sind Einbürgerungen künftig möglich? Ein Überblick.
Thomas Trutschel/photothek.net
Ein Schild mit der Aufschrift „Einbürgerungsbehörde“ hängt in einem Bürgeramt in Berlin.
Etwa 14 Prozent der Menschen in Deutschland haben keinen deutschen Pass, das sind etwa zwölf Millionen Menschen. Knapp die Hälfte von ihnen lebt jedoch seit mindestens zehn Jahren in Deutschland. Im EU-Vergleich liegt die Einbürgerungsrate in Deutschland deutlich unter dem Durchschnitt. Das soll sich mit dem ab Donnerstag geltenden neuen Staatsangehörigkeitsrecht ändern, auch mit Blick auf die dringend benötigte Fachkräfteeinwanderung. Das neue Recht bedeutet deutliche Erleichterungen für Einbürgerungen.
Was ändert sich?
Künftig sollen Einbürgerungen schneller möglich sein, schon nach fünf statt bisher acht Jahren, in besonderen Fällen bei besonders guter Integration sogar bereits nach drei Jahren. Außerdem ist die doppelte Staatsbürgerschaft grundsätzlich erlaubt. Bislang galt das nur für EU-Bürger*innen und in Ausnahmefällen. In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern erhalten automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit mehr als fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt.
Wie kann man den deutschen Pass beantragen?
Die Einbürgerung muss beantragt werden. Welche Behörden für die jeweilige Einbürgerung zuständig sind, können die betreffenden Menschen bei ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung am Wohnort oder bei der Ausländerbehörde erfragen. Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen die Eltern den Antrag stellen.
Was ist für die Einbürgerung notwendig?
Um eingebürgert werden zu können, müssen verschiedene Punkte erfüllt sein. Dazu zählen, dass gegen die jeweilige Person keine Verurteilung wegen einer Straftat vorliegt und dass die Identität und bisherige Staatsangehörigkeit geklärt sind. Auch muss sie den Lebensunterhalt für sich und ihre Angehörigen eigenständig bestreiten können und sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes bekennen. Die betreffende Person muss Sprachkenntnisse nachweisen und einen Einbürgerungstest bestehen.
Wie sieht so ein Einbürgerungstest aus?
Die Fragen für den Test sind je nach Bundesland unterschiedlich. Um ihn zu bestehen, müssen aber nur 17 von 33 Fragen richtig beantwortet werden. Ähnlich wie bei der Führerscheinprüfung ist es möglich, potenzielle Fragen vorab online einzusehen und so zu üben. Beispielsweise lautet eine mögliche Frage im Einbürgerungstest für Nordrhein-Westfalen: „Je mehr Zweitstimmen eine Partei bei einer Bundestagswahl bekommt, desto…“. Die Antwortmöglichkeiten sind: A) „mehr Direktkandidaten der Partei ziehen ins Parlament ein", B) „größer ist das Risiko, eine Koalition bilden zu müssen", C) „mehr Sitze erhält die Partei im Parlament“ oder D) „weniger Erststimmen kann sie haben“.
Auch wird beispielsweise abgefragt, was man tun kann, um eine Buslinie in seiner Nachbarschaft zu erhalten (richtige Antwort: eine Bürgerinitiative gründen) oder was die Aufgabe von Wahlhelfer*innen ist. Auch historische Fragen, zum Beispiel zum Kniefall von Willy Brandt, können vorkommen. Apropos historisch: Besonders hoch ist die Fehlerquote mit 44,7 Prozent laut Online-Einbürgerungstest bei der Frage danach, was sich am 17. Juni 1953 in der DDR ereignete (richtige Antwort: Volksaufstand).
Was sind die Kosten?
Die Gebühr für eine Einbürgerung beträgt 255 Euro pro Person. Bei minderjährigen Kindern, die zusammen mit ihren Eltern eingebürgert werden, sind es 51 Euro.
Wer darf nicht eingebürgert werden?
Ausschlusskriterien für eine Einbürgerung sind antisemitische, rassistische, gegen das Geschlecht oder die sexuelle Orientierung gerichtete oder sonstige menschenverachtend motivierte Handlungen, die mit der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes unvereinbar sind.
Und was kommt nach der Einbürgerung?
Am Ende einer erfolgreichen Einbürgerung soll eine Feier stehen. Das hatte beispielsweise Bundeskanzler Olaf Scholz in seiner Zeit als Bürgermeister von Hamburg dort eingeführt und in Interviews immer wieder auf die schöne Atmosphäre dieser Feiern verwiesen. So könnten beispielsweise 50 Personen ihre Einbürgerungsurkunden gleichzeitig erhalten, die sonst einzeln Termine vereinbaren müssten. Gemeinsam sprechen sie dann die gesetzlich vorgeschriebene Loyalitätserklärung – und feiern am Ende ihren neuen deutschen Pass.
ist Redakteur des „vorwärts“. Er hat Politikwissenschaft studiert und twittert gelegentlich unter @JonasJjo