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Trotz Mietpreisbremse geben die Menschen in Deutschland immer mehr Geld für Miete aus. (Symbolbild)
Seit etwas mehr als zehn Jahren gibt es nun die Mietpreisbremse, doch die Mieten sind seit ihrer Einführung im Jahr 2015 vielerorts stark gestiegen und haben sich mancherorts sogar verdoppelt.
Gesetzentwurf soll Mieter*innen stärker schützen
Um den Wohnungsmarkt langfristig zu stabilisieren, setzt die schwarz-rote Bundesregierung auf verschiedene Maßnahmen. So wurden im vergangenen Jahr beispielsweise die Mietpreisbremse bis 2029 verlängert und der „Bau-Turbo“ beschlossen, der den Wohnungsbau beschleunigen soll.
Mit einer Reform des Mietrechts will Bundesjustizministerin Stefanie Hubig außerdem Mieter*innen stärker schützen. Dazu hat sie nun einen Gesetzentwurf vorgelegt.
Worum geht es in dem Gesetzentwurf?
Im Kern geht es darum, in der bisherigen Gesetzgebung verschiedene Schlupflöcher zu schließen, durch die Mieten bisher weiter unverhältnismäßig erhöht werden können. Denn die Mietpreisbremse gilt zwar in vielen Städten, für sie gelten jedoch auch bestimmte Ausnahmen. So sind beispielsweise möblierte Wohnungen von der Mietpreisbremse ausgenommen, und auch für befristete Mietverhältnisse gilt sie nicht.
Besonders im Fokus der Mietrechtsreform stehen möbliert vermietete Wohnungen, Kurzzeitmietverträge und Indexmieten. Außerdem soll es eine „zweite Chance“ für Mieter*innen geben, denen wegen Mietrückständen gekündigt wurde.
Was soll sich genau ändern?
Möblierte Wohnungen: Bisher sind Wohnungen, die möbliert vermietet werden, von der Mietpreisbremse ausgenommen. Im Entwurf des Bundesjustizministeriums sollen dem nun gewisse Grenzen gesetzt werden.
So müssten Vermieter*innen gesondert angeben, für welche Möbel sie einen wie hohen Zuschlag auf die Miete verlangen. Wenn das nicht der Fall ist, sollen Mieter*innen nur die Miete zahlen müssen, die auf die Wohnung ohne Möblierung anfallen würde. Zudem soll für voll möblierte Wohnungen eine Pauschale von fünf Prozent der Nettokaltmiete verlangt werden können.
Kurzzeitmietverträge: Auch Wohnungen mit Kurzzeitmietverträgen sind bislang von der Mietpreisbremse ausgenommen – bisher gibt es für solche befristeten Mietverträge jedoch keine zeitliche Obergrenze. Der Entwurf des Justizministeriums sieht dafür nun eine Höchstgrenze von sechs Monaten vor. Außerdem sollen Mieter*innen künftig eine Begründung für die Kurzzeitmiete vorweisen müssen, wie beispielsweise ein Praktikum, Montagearbeiten, oder anderes.
Indexmieten: In sogenannten angespannten Wohnungsmärkten, also Regionen, in denen die Mietpreisbremse gilt, sollen für Indexmieten in Zukunft eine Obergrenze von maximal 3,5 Prozent Steigerung pro Jahr gelten.
Schonfristzahlung: Künftig soll eine Schonfristzahlung auch bei ordentlicher Kündigung möglich sein. Das bedeutet, dass Mieter*innen, wenn ihnen wegen nicht gezahlter Miete gekündigt wird, diese Kündigung einmalig rückgängig machen können, indem sie die ausstehenden Beträge bezahlen.
Was bedeutet das für Vermieter*innen?
Zwar setzt der Gesetzentwurf Vermieter*innen einige Grenzen und fordert erhöhte Transparenz von ihnen, doch das ist nicht alles. Im ARD-Morgenmagazin betonte Justizministerin Stefanie Hubig, dass sie dafür sorgen wolle, dass auch das Vermieten weiterhin attraktiv bleibe.
Deshalb beinhaltet der Entwurf für die Mietrechtsreform auch Änderungen, die Vermieter*innen bei Modernisierungen ihrer Wohnungen entlasten sollen. Insbesondere private Kleinvermieter*innen, die durch hohe Modernisierungskosten oftmals besonders unter Druck stünden, sollen laut Bundesjustizministerium davon profitieren.
Welche Reaktionen gab es auf den Entwurf?
Sonja Eichwede, die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, begrüßte den Gesetzesentwurf von Ministerin Hubig. „Es kann nicht sein, dass Kurzzeitvermietung und Möblierung als Schlupflöcher für überhöhte Mieten genutzt werden“, erklärte sie in einem schriftlichen Statement.
Der Deutsche Mieterbund bezeichnete den Entwurf in einer Pressemitteilung als „absolut wichtigen und längst überfälligen Vorschlag für besseren Mieterschutz“. Doch einige der Maßnahmen, wie die Deckelung der Indexmieten auf maximal 3,5 Prozent Anstieg pro Jahr, gehen dem Deutschen Mieterbund nicht weit genug.
Während auch Grüne und Linke den Gesetzentwurf in seinem Grundsatz befürworteten, mahnte der wohnungspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jan-Marco Luczak, im Interview mit dem Deutschlandfunk, die Situation privater Kleinvermieter nicht aus den Augen zu verlieren. Auch in weiteren Medienberichten übten weitere Vertreter*innen der Unionsfraktion Kritik – dabei hatten sie einer Mietrechtsreform im Koalitionsvertrag zugestimmt.
Wann soll das Gesetz in Kraft treten?
Das hängt von dem Zeitplan für die parlamentarischen Beratungen ab. In einem ersten Schritt wird der Gesetzentwurf nun innerhalb der Bundesregierung abgestimmt, außerdem haben Länder und Verbände bis zum 6. März die Möglichkeit, zu dem Entwurf Stellung zu nehmen. Im ARD-Morgenmagazin erklärte Stefanie Hubig, dass es Ziel sei, dass das Gesetz noch dieses Jahr – idealerweise vor der Sommerpause – vom Bundestag verabschiedet werden solle.