Haftstrafe für Schwarzfahrer: Warum Hubig sie abschaffen will
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Wer ohne Ticket fährt, riskiert in Deutschland eine Geldstrafe.
Wer ohne gültigem Fahrschein Bus und Bahn fährt, kann in Deutschland ins Gefängnis kommen. Die Strafmaßnahme trifft vor allem Menschen ohne Arbeit und ohne Wohnung, die eine Geldstrafe nicht bezahlen können, also die Ärmsten der Gesellschaft.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will die Regeln ändern. Im Rahmen der mit der Union im Koalitionsvertrag vereinbarten Vereinfachungen im Strafrecht schlägt sie vor, das Schwarzfahren zu entkriminalisieren. Aber was bedeutet das?
Wie ist die Rechtslage aktuell?
Wer schwarzfährt, begeht in Deutschland eine Straftat – und keine Ordnungswidrigkeit, wie sie beispielsweise vorliegt, wenn man beim Autofahren geblitzt wird. Eine Straftat kann mit einer Freiheitsstrafe bestraft werden.
Schwarzfahrer*innen landen natürlich nicht direkt im Gefängnis. Wer ohne gültiges Ticket erwischt wird, muss erstmal ein sogenanntes erhöhtes Beförderungsentgelt an das Verkehrsunternehmen zahlen. Das beträgt aktuell meist 60 Euro. Wer diesen Betrag nicht zahlt oder wiederholt beim Schwarzfahren erwischt wird, kann angezeigt werden. Erst dann ermitteln die Behörden wegen einer Straftat, die das Strafgesetzbuch unter Paragraf 265a mit „Erschleichen von Leistungen“ erfasst. Mit einem Strafbefehl wird die oder der Schwarzfahrer*in zu einer Geldstrafe verurteilt. Erst dann ist man offiziell vorbestraft.
Eine Gefängnisstrafe kann in letzter Instanz als sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe verordnet werden, wenn die oder der Täter*in die Geldstrafe nicht zahlt. Bis vor drei Jahren war das Verhältnis eins zu eins: Einen Tagessatz Geldstrafe konnte man mit einem Tag Freiheitsstrafe absitzen. Dann hat die Ampelkoalition die Regelung abgemildert: Zwei Tagessätze Geldstrafe werden heute mit einem Tag Freiheitsstrafe abgesessen.
Wie viele Menschen müssen wegen Schwarzfahren ins Gefängnis?
Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) weist für 2024 rund 144.000 Fälle von „Erschleichen von Leistungen“ aus – darunter fällt aber nicht nur Schwarzfahren. Einer Studie von 2023 zufolge saßen schätzungsweise circa 7.000 bis 12.000 Menschen wegen Schwarzfahren im Gefängnis.
Die Berliner Initiative „Freiheitsfonds“ setzt sich für Menschen ein, die wegen Fahrens ohne Ticket im Gefängnis landen, und kauft einige von ihnen frei. Sie schätzt, dass bundesweit pro Jahr rund 9.000 Menschen eine Haftstrafe wegen Schwarzfahren antreten. Der Initiative zufolge sind fast alle Betroffenen erwerbslos, viele haben keine Wohnung.
Wieso wäre es sinnvoll, Schwarzfahren aus dem Strafrecht zu nehmen?
Eine Strafverfolgung ist grundsätzlich mit einem hohen Aufwand für die Justiz verbunden. Der Deutsche Anwaltsverein (DAV) schätzt, dass Verfahren und Haftstrafen für die Verfolgung von Schwarzfahrer*innen den Staat jährlich rund 200 Millionen Euro kosten. Ein Häftling kostet, je nach Bundesland, 150 bis 200 Euro pro Tag. Gefängnisse und Gerichte sind allerdings vielerorts überlastet.
Einige Städte in Deutschland wie Bremen oder Düsseldorf stellen bereits keine Strafanträge mehr für Schwarzfahrer*innen, auch, weil die Kapazitäten an den Gerichten und Gefängnissen fehlen.
Was wäre anders, wenn Schwarzfahren eine Ordnungswidrigkeit wäre?
Für Schwarzfahrer*innen, die bereit oder im Stande sind, eine Geldstrafe zu zahlen, würde sich zunächst wenig ändern. Statt eines Strafgeldes würde sie eben eine Strafbuße zahlen. Das Ordnungswidrigkeitengesetz gibt einen Rahmen von fünf bis 1.000 Euro vor. Wird nicht gezahlt, folgen Mahnungen und eventuell Zwangsvollstreckungen. Im Extremfall kann mit Erzwingungshaft gedroht werden, die allerdings abgebrochen werden würde, wenn die Strafe nachgezahlt wird. Grundsätzlich sind im Rahmen von Ordnungswidrigkeiten mehr Ausnahmen möglich.
Der Deutsche Anwaltsverein bewertet die Herabstufung des Schwarzfahrens zu einer Ordnungswidrigkeit dennoch als unzureichend, weil auch auf eine Ordnungswidrigkeit eine Erzwingungshaft drohen kann.
Wann könnte eine Reform greifen?
Noch liegt überhaupt kein Entwurf zur Entkriminalisierung des Schwarzfahrens vor. Hubig hat lediglich gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ) angekündigt, die Strafwürdigkeit des Schwarzfahrens neu zu bewerten. „Aus meiner Sicht sprechen gute Gründe für eine Entkriminalisierung“, sagte sie und verwies auf die überlasteten Gefängnisse und Gerichte. Die Ressourcen könnten anderswo sinnvoller eingesetzt werden.
Was sagen Befürwortner*innen?
Die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ) unterstützt das Vorhaben. Die Kriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein verschärfe soziale Ungleichheit, teilte die ASJ mit und wies daraufhin, dass insbesondere Jugendliche und junge Erwachsene schwarzfahren würden. „Die Verurteilungen sind gegenüber den jungen Menschen nicht nur wegen des Bagatellcharakters der Taten in diesem Maß nicht zu rechtfertigen, sondern stigmatisieren diese unnötig hart“, hieß es in einer Mitteilung des ASJ.
Die sozialdemokratischen Jurist*innen gingen auf den Einwand ein, Kontrolleur*innen dürften Personen ohne Fahrschein nur festhalten, wenn Schwarzfahren weiterhin eine Straftat bleibe. „Selbstverständlich ist es möglich, jemanden zur Klärung eines Schadenersatzanspruches bis zur Identitätsfeststellung festzuhalten, wenn die Gefahr besteht, dass die betroffene Person sich durch Flucht dieser entziehen will. Auch vom Hausrecht kann natürlich Gebrauch gemacht werden.“
Was sagen Gegner*innen?
Bei einer früheren Anhörung des Vorhabens zu Ampel-Zeiten sprach sich die Mehrheit der Sachverständigen im Bundestag für eine Entkriminalisierung aus. Grüne und Linke unterstützen das Vorhaben. Aus der Union aber kommt Widerstand. Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Günter Krings, äußerte sich kritisch und sagte, er befürchte, dass durch eine Entkriminalisierung die regulären Ticketpreise teurer werden.
Zuspruch bekommt die Union von der Gewerkschaft der Polizei (GdP), die befürchtet, Schwarzfahren werde verharmlost. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) fordert ebenfalls, Schwarzfahren als Straftat zu belassen, um Personal bei Ticketkontrollen zu schützen und das Recht durchzusetzen. Immer wieder stelle die Polizei unter den Schwarzfahrer*innen auch gesuchte Täter*innen fest.