Inland

Femizide als Mord: Warum die SPD das Strafrecht verschärfen will

30. März 2026 15:28:00
Ob ein Femizid in Deutschland als Mord verurteilt wird, ist Auslegung der zuständigen Richter*innen. Die SPD will Rechtssicherheit schaffen und dafür den Mordparagrafen ändern. Warum das sinnvoll ist, erklärt die rechtspolitische Sprecherin Sonja Eichwede im Interview.
Eine Frau hält ein Schild hoch mit der Aufschrift: Keine weitere mehr.

Ob Femizide als Mord verurteilt werden, ist Auslegungssache der Richter*innen. Die SPD will mehr Rechtssicherheit.

Die SPD-Bundestagsfraktion will deutlich härtere Strafen für Tötungen aufgrund der sexuellen Orientierung, unter anderem für Femizide – Tötungen von Frauen, weil sie Frauen sind. Regelmäßig werden diese Taten als Totschlag verurteilt, etwa wenn argumentiert wird, der Täter habe im Rahmen einer Trennung gehandelt, also möglicherweise im Affekt. Das führt in einigen Fällen zu deutlich geringeren Strafen als der lebenslangen Freiheitsstrafe bei einem Mord-Urteil. 

SPD-Rechtspolitiker*innen fordern nun, dass geschlechtsspezifische Tatmotive unter das Mordmerkmal niedrige Beweggründe fallen, und Femizide häufiger als Mord verurteilt werden. Der Vorschlag ist umstritten. Sonja Eichwede, rechtspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, erklärt, warum sie ihn trotzdem sinnvoll findet.

Die SPD will Femizide im Mordparagrafen verankern, ein weiteres Merkmal soll geschlechtsspezifische Beweggründe als niedrige Beweggründe definieren. Wieso reicht die aktuelle Rechtslage nicht aus?

Die Tötung einer Frau, weil sie eine Frau ist, ist aus meinen Augen immer besonders verwerflich und sollte dementsprechend besonders bestraft werden. Rechtlich ist die Tötung eines Menschen als Mord strafbar, wenn ein Mordmerkmal verwirklicht ist. Bei Femiziden, also der Tötung einer Frau aus geschlechtsspezifischen Motiven, kommt im Einzelfall das Merkmal „niedrige Bewegründe“ in Betracht. Nach BGH-Rechtsprechung können niedrige Beweggründe insbesondere dann vorliegen, wenn der Täter aus patriarchalem Herrschafts- und Besitzdenken handelt. Dasselbe gilt für Fälle übertriebener Eifersucht.

Um Rechtsklarheit zu schaffen und zu verhindern, dass Gerichte im Einzelfall Femizid nur als Totschlag werten, befürworten wir als SPD-Bundestagsfraktion es, wenn das Töten einer Frau, weil sie eine Frau ist, klar als Femizid benannt, verurteilt und im Strafgesetzbuch verankert wird.

Tatmotive nicht einheitlich erfasst

Justizministerin Hubig hatte sich skeptisch zu möglichen Änderungen im Strafrecht geäußert. Gegenüber dem „vorwärts“ nannte sie solche Änderungen eine „OP am offenen Herzen“. Wie soll nachgewiesen werden, dass es sich um einen Femizid handelt?

„Geschlechtsspezifischen Beweggründe“ oder ähnliche Merkmale könnten im Mordparagraf oder in einem eigenen Straftatbestand erfasst werden. Die konkrete, rechtssichere Ausgestaltung prüfen wir derzeit.

Seit Jahren werden irreführende Angaben zur Zahl der Femizide in Deutschland gemacht. 2023 hieß es, fast jeden Tag werde in Deutschland eine Frau getötet, 2024 war es fast jeden dritten Tag. Der Grund dafür war aber kein deutlicher Rückgang an Femiziden, sondern eine uneinheitliche Erfassung des Tatmotivs in der Kriminalstatistik. Würde ein neues Mordmerkmal etwas daran ändern?

Wir brauchen ein bundeseinheitliches Verständnis von Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten für den Umgang mit solchen Delikten. Hierfür ist eine Definition des Begriffes „Femizid“, eine Anpassung im Strafgesetzbuch, aber auch ein breiteres Fortbildungsangebot für die Sensibilisierung in dieser Thematik notwendig.  

Gewalthilfegesetz für mehr Frauenhaus-Plätze

Die allermeisten Gewalttaten gegen Frauen werden hingegen nicht einmal angezeigt, das zeigte zuletzt die Dunkelfeldstudie. Was muss passieren, damit sich Frauen stärker wehren?

Es ist erschreckend, dass die meisten Gewalttaten gegen Frauen nicht angezeigt werden. Der gefährlichste Ort für Frauen ist das eigene Zuhause. Ein Gesetzesentwurf, der Täter zukünftig zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichtet und die Opfer bei Annährungsversuchen elektronisch warnt, ist bereits im parlamentarischen Verfahren und wird zeitnah beschossen. Diese Maßnahme kann Leben retten.

Außerdem muss das Gewalthilfegesetz als verlässliches und lückenloses Hilfesystem konsequent umgesetzt werden, um Frauen im Notfall im Frauenhaus zu schützen und Beratung zu ermöglichen. Aus unserer Sicht benötigen wir weitere Instrumente für ein starkes, flächendeckendes Hilfesystem für Opfer von Gewalt. Hierzu zählen beispielsweise ausreichend finanzierte Frauenhäuser, spezialisierte Beratungsstellen und eine enge Zusammenarbeit von Polizei, Justiz und Opferschutz.

Wir werden außerdem die psychosozialen Prozessbegleitung stärken, ein wichtiges Instrument, um die individuelle Belastung der Opfer im Strafverfahren zu schützen. 

Gesetz gegen digitale Gewalt in Arbeit

Anlässlich des Falls Collien Fernandes soll das Gesetz zum Schutz gegen digitale Gewalt schneller umgesetzt werden. Gleichzeitig hängt Deutschland in der Umsetzung der Istanbul-Konvention hinterher. Woran liegt das, dass der Gewaltschutz hierzulande so schleppend vorangeht?

Als SPD setzen wir uns bereits seit Jahren für den Schutz von Frauen vor Gewalt im digitalen und analogen Raum ein. In der Vergangenheit scheiterten unsere Initiativen häufig an fehlenden parlamentarischen Mehrheiten. Es freut mich daher umso mehr, dass wir nun auch die Kolleginnen und Kollegen der Union überzeugen konnten, hier tätig zu werden und einige Vorhaben im Koalitionsvertrag verankern konnten. 

Im Bundesministerium der Justiz wurde in den vergangenen Monaten ein Gesetzesentwurf gegen digitale Gewalt im strafrechtlichen und zivilrechtlichen Sinne erarbeitet, um hier bestehende Strafbarkeitslücken zu schließen. Künftig sollen beispielsweise das Erstellen und Verbreiten pornographischer Deepfakes sowie voyeuristischer Bildaufnahmen strafbar sein. Gleichzeitig werden betroffene Opfer leichter ihre Rechte durchsetzen können, etwa durch einen Auskunftsanspruch über die Identität des Täters sowie durch richterlich angeordnete, zeitweilige Sperrung von Nutzerkonten.

Gewaltschutz in Sorgerechtsstreits priorisieren

Der Schutz von Frauen vor Gewalt hat für uns die höchste Priorität und ist die zentrale Aufgabe unseres Rechtsstaates. Gemeinsam mit Bundesjustizministerin Stefanie Hubig werden wir in dieser Legislaturperiode zahlreiche Maßnahmen durchsetzen, um Frauen besser zu schützen.

Für uns hat die Umsetzung der Istanbul-Konvention oberste Priorität. Gerade im Sorge- und Umgangsrecht muss gehandelt werden. Kinder sind direkt von Gewalt zwischen den Eltern betroffen. Gewalt gegen ein Elternteil ist erwiesenermaßen mittelbar auch Gewalt gegen das Kind. Deshalb ist auch für den Schutz des Kindes häusliche Gewalt gegenüber einem Elternteil zwingend in Umgangs- und sorgerechtlichen Verfahren zu berücksichtigen. Dafür werden wir uns als SPD in der Regierung stark machen.

Dieses Interview wurde schriftlich geführt.

Autor*in
Lea Hensen
Lea Hensen

ist Redakteurin des „vorwärts“.

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