Start der elektronischen Patientenakte: Was man jetzt wissen sollte
Am 15. Januar geht die elektronische Patientenakte an den Start – getestet wird sie zunächst in ausgewählten Modellregionen. Die ePA soll die ärztliche Versorgung verbessern, Kritiker*innen sehen aber auch Risiken. Ein Überblick.
IMAGO/Ardan Fuessmann
Mit einer Informationskampagne sollten Versicherte über die Elektronische Patientenakte informiert werden
20 Jahre nach der Ursprungsidee ist es am 15. Januar 2025 endlich so weit: Die gesetzlichen Krankenkassen stellen ab heute für ihre insgesamt mehr als 70 Millionen Versicherten eine elektronische Patientenakte, kurz ePA, bereit. Doch bevor sie bundesweit an den Start geht, wird sie in einer Pilotphase getestet.
Welche Daten werden in der ePA gesammelt?
Die ePA ist zunächst leer, erst nach und nach werden wichtige medizinische Informationen auf dieser digitalen Plattform gespeichert: Das können Therapiepläne sein, Diagnosen, verordnete Medikamente oder auch Befunde. Die so gespeicherten Informationen können von behandelnden Ärzt*innen oder anderen Gesundheitseinrichtungen wie Kliniken oder Apotheken gelesen werden, wenn eine Zustimmung für die Nutzung der ePA vorliegt.
Was genau passiert am 15. Januar?
Zunächst ist eine kontrollierte Einführungsphase vorgesehen. Ab dem 15. Januar wird die elektronische Patientenakte, kurz ePA, in Praxen und Krankenhäusern in Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Franken eingesetzt und getestet. Erst wenn die Benutzbarkeit der ePA sichergestellt ist, wird sie bundesweit zum Einsatz kommen. Das wird allerdings frühestens in vier Wochen der Fall sein, teilt das Bundesgesundheitsministerium mit. Ziel ist, dass ab Mitte Februar alle gesetzlich Versicherten, die dem Anlegen der ePA nicht widersprochen haben, über eine ePA 3.0 verfügen.
ePA-Start: Was spricht dafür, was dagegen?
Welche Vorteile verspricht die ePA?
Das Zusammenführen der Gesundheitsdaten hat den Vorteil, dass Ärzt*innen mehr Informationen, zum Beispiel durch vorliegende Befunde, zur Verfügung stehen und sie dadurch präzisere Diagnosen erstellen können.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) erklärte zur Einführung der ePA am 15. Januar in Berlin, dass allein die Einsicht in die Medikation bewirken könne, Unverträglichkeiten bei Patient*innen zu vermeiden. Diese würden pro Jahr mehr als 10.000 Menschen das Leben kosten.
Als weiteres Beispiel nannte er die Vorteile der Auswertung von Datensätzen für eine bessere Krebstherapie. Sie ermögliche in der Forschung, die besten Behandlungen zu erkennen.
Schließlich erhofft man sich vom Einsatz der ePA aber auch, unnötige Untersuchungen zu vermeiden, weil Befunde und Diagnosen bereits vorliegen. Ziel ist zudem, etwa in einem Notfall, alle wichtigen Informationen schnell und unkompliziert zur Verfügung zu haben.
Was spricht gegen die ePA?
Als Risiko werden Datenschutzverletzungen gesehen, da es sich um sehr sensible Gesundheitsdaten handelt, die zentral gespeichert werden. Die Kritik reicht von Berufsverbänden aus dem Gesundheitswesen, über Verbraucherzentralen bis hin zu zivilgesellschaftlichen Organisationen.
Zuletzt hatte der Chaos Computer Club auf „besorgniserregende Sicherheitslücken“ bei der elektronischen Patientenakte hingewiesen. Lauterbach versicherte auf der Pressekonferenz am 15. Januar, dass Sicherheit oberste Priorität habe und dies auch „für die Sicherheitsbedenken vom CCC gelte“.
Auch die Handhabung der ePA, insbesondere die Verwaltung von Zugriffsrechten, könnte für manche Nutzer kompliziert sein. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen kritisiert zudem, dass Menschen ohne geeignetes Endgerät keinen eigenständigen Zugriff und Einblick in ihre eigene ePA haben und außerdem nicht alle Versicherten „hinreichend technisch versiert“ seien. Viele könnten Schwierigkeiten haben, die ePA zu nutzen.
Ein Widerspruch ist jederzeit möglich
Wer bekommt die ePA?
Die elektronische Patientenakte wird von den Krankenkassen für alle gesetzlich Versicherten ab 16 Jahren automatisch eingerichtet, wenn ihr nicht widersprochen wurde. Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr entscheiden Eltern oder Sorgeberechtigte über den Erhalt einer ePA.
Ist die ePA-Nutzung freiwillig?
Ein Widerspruch gegen die Nutzung der ePA ist jederzeit möglich. Es ist allein die Entscheidung der Versicherten, ob sie die ePA nutzen möchten oder nicht. Darüber hinaus entscheiden die Versicherten zudem, wer Zugriff auf die gespeicherten Daten in ihrer Akte hat.
Wie kann ich widersprechen?
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, zu widersprechen: beispielsweise über das Online-Portal der zuständigen Krankenkasse, aber auch schriftlich, telefonisch oder persönlich in der Geschäftsstelle.
Bundesweiter Einsatz ab Mitte Februar geplant
Welche Folgen hat der Widerspruch?
Wird widersprochen, bevor die ePA angelegt wurde, wird sie gar nicht erst erstellt. Ist sie bereits angelegt, werden die darin enthaltenen Daten gelöscht. Nach einem Widerspruch werden also alle Daten weiterhin nur in den jeweiligen Arztpraxen oder Krankenhäusern vor Ort und nicht zentral gespeichert.
Wichtig ist, dass ein bereits erfolgter Widerspruch bei der Krankenkasse jederzeit wieder rückgängig gemacht werden kann. Außerdem darf ein Widerspruch keine Nachteile für die eigene Gesundheitsversorgung haben.
Wie geht es weiter?
Die ePA soll dann bundesweit an den Start gehen, wenn ihre Anwendung während der Pilotphase praxistauglich war, die Sicherheit garantiert ist und die Software funktioniert. Lauterbach erklärte am 15. Januar vor der Presse, dass dies noch innerhalb dieser Regierungsperiode passieren soll, vermutlich Mitte Februar.
hat Politikwissenschaft und Philosophie in Berlin studiert und ist Redakteurin beim vorwärts.