Digitale Gewalt: Warum ein neues Gesetz nicht alle Probleme löst
IMAGO/Hanno Bode
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat zuletzt ein Gesetz vorgestellt, dass sexualisierte KI-Bilder strafbar macht.
Der Fall Collien Fernandes hat die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf ein grassierendes gesellschaftliches Problem gelenkt: digitale Gewalt, die sich insbesondere gegen Frauen richtet. Die Schauspielerin hat ihren früheren Ehemann Christian Ulmen angezeigt. Ihm wirft sie vor, er habe auf digitalen Plattformen Fake-Profile von Fernandes erstellt, damit Menschen aus ihrem Umfeld kontaktiert und mit ihnen Online-Affären begonnen. Dabei habe er auch Nacktbilder und Sexvideos verschickt, die angeblich Fernandes zeigen sollten. In anderem Kontext ist die Schauspielerin Opfer von Deep Fakes geworden – gemeint sind Nacktbilder, die mittels Künstlicher Intelligenz erstellen wurden.
Was Fernandes beschreibt, seien Formen digitaler Ex-Partnerschaftsgewalt, die auch viele Betroffene in Frauenhäusern kennen. Das betont der Verein Frauenhauskoordinierung, der Frauenhäuser und Beratungsstellen aus ganz Deutschland vernetzt. Das Dunkelfeld sei hoch, nur wenige Taten würden zur Anzeige gebracht, heißt es in einem Statement.
Neue Herausforderungen für Frauenhäuser
Auf seiner Website beschreibt der Verein, wie digitale Gewalt funktioniert. Das Problem: Sie reißt Lücken in die bisherigen Schutz- und Hilfsstrukturen für Frauen. Zum Beispiel, wenn Täter den gemeinsamen Kindern ein Smartphone schenken und damit den Standort der (Ex-)Partnerin überwachen. Digitale Kanäle können genutzt werden, um zu Frauen Kontakt aufzunehmen, sie zu belästigen oder zu bedrohen, selbst wenn sie im Frauenhaus Schutz gesucht haben. Soziale Medien bieten viele Möglichkeiten, Betroffene zu diffamieren. Und natürlich geht es bei digitaler Gewalt auch um Identitätsmissbrauch und -diebstahl oder die Veröffentlichung intimer Fotos und Videos („Rachepornos“) – ob als echtes Material oder Deepfakes.
Für Marie-Luise Löffler ist der Fernandes-Fall nur die sprichwörtliche Spitze des Eisbergs. „Bildbasierte, sexualisierte Gewalt ist Alltagserfahrung für Mädchen und Frauen“, sagt sie. Löffler ist Sprecherin der Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen (BAG). Sie weiß: „Die wenigsten Frauen holen sich Hilfe, die psychischen Auswirkungen für sie sind oft schwerwiegend oder gar lebenszerstörend.“ Digitale Gewalt sei zudem auch eine Strategie, um Frauen, die sich in der Öffentlichkeit äußern, mundtot zu machen. Es gehe also nicht nur um individuelle Fälle. Bisher werde über das Thema nicht ausreichend gesprochen, meint Löffler, dabei sei die Betroffenheitsrate riesig.
Was über das Ausmaß digitaler Gewalt bekannt ist
Eine 2026 veröffentlichte Dunkelfeldstudie des Bundeskriminalamtes hat die Häufigkeit von Gewalterfahrungen in- und außerhalb von Partnerschaften untersucht. 9,2 Prozent der Frauen und 10,3 Prozent der Männer haben demnach schon digitale Gewalt im engeren Sinne erfahren – wobei Frauen solche Gewalt häufiger als schwerwiegend erleben. Jeweils rund zwei Prozent gaben an, dass von ihnen schon einmal persönliche beziehungsweise heimlich erstellte Fotos oder Videos veröffentlicht oder an Dritte versendet wurden.
1,5 Prozent der Frauen und 1,4 Prozent der Männer haben erlebt, dass Informationen oder Bilder über sie im Internet manipuliert wurden. 1,7 Prozent der Frauen und 1,4 Prozent der Männer wurden schon Opfer von Identitätsklau, etwa indem Chatnachrichten unter falschem Namen verschickt wurden. Außerdem kommt die Studie zu dem Schluss, dass Frauen nur 2,4 Prozent der Fälle digitaler Gewalt zur Anzeige bringen. Bei den Männern sind es sogar nur 0,9 Prozent.
Gegen Deepfakes und ähnliches sexualisiertes Bildmaterial wendet sich ein Gesetz, das jüngst von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) vorgestellt wurde. Damit soll das unbefugte Anfertigen und Verbreiten solcher Bilder unter Strafe gestellt werden. Bis zu zwei Jahre Haft drohen den (meistens männlichen) Tätern künftig. Das Cyberstalking mittels GPS-Trackern wird ebenfalls als Straftat definiert. Außerdem soll das neue Gesetz den Betroffenen erleichtern, gegen die Verletzung ihrer Rechte im Internet vorzugehen. So sollen sie mit richterlicher Zustimmung von Plattformen und Providern eine Auskunft über die Identität des Täters einfordern können, auch eine vorübergehende Accountsperre soll künftig in bestimmten Fällen möglich sein.
Handlungsbedarf reicht über ein Gesetz hinaus
Ein solches Gesetz haben Expert*innen lange gefordert. Doch sie betonen, dass es durch weitere Maßnahmen flankiert werden müsse. BAG-Sprecherin Marie-Luise Löffler wünscht sich zum Beispiel mehr Aufmerksamkeit dafür, wie junge Männer während der Pubertät geprägt werden, also mit welchen Rollen- und Geschlechterbildern. Teils würden hier schon Besitzansprüche gegenüber Frauen entwickelt. Eine Rolle spielten dabei auch frauenverachtende Netzwerke in Sozialen Medien („Manosphere“). Löffler schlägt deshalb Präventionsangebote insbesondere an Schulen vor, um mit jungen Männern ins Gespräch zu kommen. Zweitens wünscht sie sich verpflichtende Fortbildungen für Polizist*innen, Staatsanwält*innen oder die Justiz. Denn es habe einen Grund, weshalb so wenige Straftaten zur Anzeige gebracht würden. „Frauen haben häufig nicht das Gefühl, dass sie ernst genommen werden, wenn sie eine Anzeige stellen.“
Der Deutsche Juristinnenbund (DJB) hat Mitte April 2026 in einem rund 20-seiten Papier zusammengefasst, welchen rechtlichen Handlungsbedarf er allein beim Thema sexualisierte Deepfakes sieht. Manches davon wird von Ministerin Hubig nun umgesetzt – wie die Einführung eines neuen Straftatbestandes oder richterlich angeordnete Accountsperren. Darüber hinaus betont der Juristinnenbund, dass die Beratungsinfrastruktur ausgebaut werden müsse, um Menschen vor digitaler Gewalt zu schützen. Sogenannte Nudification-Apps, mit denen sexualisierte Deep Fakes einfach erstellt werden können, will der DJB verbieten. „Mit Plattformen und KI-Anbietern sind diejenigen zur Verantwortung zu ziehen, die mit ihrem Geschäftsmodell digitale Gewalt befördern“, fordert DJB-Vertreterin Theresia Rasche. In diese Richtung zielt auch eine Petition der Organisation „Hate Aid“. Unternehmen dürften mit geklauten Nacktbildern und sexualisierten Deep Fakes nicht auch noch Profite machen, wird hier gefordert.
Was andere Länder gegen sexualisierte Deepfakes unternehmen
Es scheint, als ob der Kampf gegen sexualisierte digitale Gewalt noch ganz am Anfang steht. Ein Blick in andere Länder verstärkt diesen Eindruck. Nur wenige haben nicht-einvernehmliche sexualisierte Deepfakes bisher explizit unter Strafe gestellt. Doch es gibt Vorreiter: In Frankreich wurde die Strafbarkeit 2024 geregelt, ebenso in Australien. Dort hat die Regierung sogar eine Beauftragte für digitale Sicherheit eingesetzt, um die Bürger*innen vor schädlichen Online-Inhalten zu schützen. In Großbritannien wurde die Erstellung von Deepfakes 2026 zur Straftat gemacht. Hier sind auch hohe Bußgelder gegen Plattformen möglich, wenn sie nicht ausreichend gegen gemeldete Deepfakes vorgehen. Nun reiht sich auch Deutschland in die Liste derjenigen Länder ein, die das Thema strafrechtlich angehen.