BAföG-Reform: Das ändert sich ab 2027 für Studierende und Schüler
IMAGO/Joko
Schneller ans Geld: Mit der Reform des BAföG werden die Regelsätze erhöht und die Beantragung vereinfacht.
Am Mittwoch hat die Bundesregierung eine Reform des BAföG auf den Weg gebracht, nachdem sich die Koalitionsfraktionen auf einen Kompromiss hatten. Studierende und Schüler*innen können mit mehr Geld, einer verbesserten Wohnkostenpauschale und weniger Bürokratie rechnen, wenn die Pläne endgültig beschlossen werden. Was sich konkret ändert
Um wie viel wird die Wohnkostenpauschale erhöht?
Die Wohnkostenpauschale für Studierende, die nicht im Elternhaus wohnen, wird von 380 auf 440 Euro angehoben. Anders als ursprünglich geplant, wird die Steigerung erst zum Sommersemester 2027 in Kraft treten – und nicht bereits zum Wintersemester 2026. Gleichzeitig wird aber die Wohnpauschale für Studierende, die bei den Eltern wohnen, schrittweise bis 2029 ganz gestrichen.
Wie ändern sich die BAföG-Sätze?
Die Bedarfssätze werden schrittweise erhöht: zum Wintersemester 2027/28 von 475 Euro auf 503 Euro und zum Sommersemester 2029 auf das aktuelle Grundsicherungsniveau von 563 Euro.
Beide Erhöhungen machen zusammen eine Steigerung von fast 22 Prozent oder 148 Euro aus. Im Jahr 2025 erhielten nach neuen Zahlen des Statistischen Bundesamts 443.100 Studierende und 126.900 Schüler*innen eine BAföG-Förderung. Im Durchschnitt erhielten geförderte Studierende im Jahr 2025 monatlich 682 Euro, 25 Euro mehr als im Vorjahr. Für Schüler*innen lag der durchschnittliche Förderungsbetrag bei 552 Euro, ein Plus von 13 Euro.
Eine weitere grundlegende Neuerung: Vom Jahr 2030 an sollen die Fördersätze regelmäßig überprüft und am Grundsicherungsniveau ausgerichtet werden.
Was ist in Hinblick auf die Freibeträge geplant?
Die Freibeträge für das Einkommen der Eltern und gegebenenfalls der oder des Lebenspartner*in sollen künftig regelmäßig und automatisch erhöht werden. Sie werden ab dem Wintersemester 2028/29 jährlich um 1,5 Prozent steigen. Die Dynamisierung soll bewirken, dass steigende Einkommen der Eltern nicht automatisch dazu führen, dass Studierende aus der Förderung herausfallen.
Wie kann BAföG künftig beantragt werden?
Anträge sollen künftig nur noch elektronisch über das Portal „BAföG digital“ gestellt werden können. In dem digitalen Portal sollen die Antragsstellenden mit Hilfetexten, Vorauswahleinstellungen und Vollständigkeits-Checks unterstützt werden.
Schon heute gibt es eine App gleichen Namens, die vollständige digitale Antragstellung ermöglicht. Außerdem soll der Leistungsnachweis ab dem fünften Fachsemester wegfallen, um das Verfahren zu vereinfachen.
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Dirk Bleicker
Karin Billanitsch hat Rechtswissenschaften und Journalistik in München und Stuttgart studiert und ist Redakteurin beim „vorwärts“.