Inland

Altervorsorge bei Solo-Selbstständigen: So könnte sie besser funktionieren

30. Juli 2026 13:09:04
Viele Solo-Selbstständige sorgen unzureichend für das Alter vor. Deshalb wollen Regierung und Rentenkommission sie in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen. Doch wie sollen sie die Beiträge bezahlen? 
Frau arbeitet an einem Computer

Erwerbstätige, die als Selbstständige arbeiten, müssen ihre Kranken- und Altersvorsorge bislang eigenverantwortlich finanzieren.

Weiterarbeiten nach der Rente? Wenn Veronika Mirschel eine Veranstaltung zu diesem Thema anbietet, kann sie sich vor Anmeldungen kaum retten. Die Leiterin des Referats für Selbstständige bei der Dienstleitungsgewerkschaft ver.di weiß, dass viele selbstständig Erwerbstätige davon ausgehen, über die Rente hinaus zu arbeiten. Viele von ihnen seien für das Alter schlecht abgesichert, sagt Mirschel dem „vorwärts“.  

Rund 3,6 Millionen Selbstständige arbeiten in Deutschland. Darunter sind Handwerker*innen oder Berufsgruppen wie Ärzt*innen, oder Architekt*innen, die über eigene Versorgungswerke verfügen, aber auch rund 1,6 Millionen Solo-Selbstständige. Das sind all jene, die keine Mitarbeiter*innen beschäftigen. Die meisten von ihnen müssen ihre Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung eigenverantwortlich finanzieren. Dabei gilt eine Krankenversicherung als Pflicht, die Altersvorsorge ist jedoch in der Regel freiwillig. Und diese Freiwilligkeit führt nicht selten dazu, dass sich viele nur unzureichend absichern. 

Rentenversicherung: Was Regierung und Rentenkommission planen

Das könnte sich bald ändern. Denn die Regierung möchte laut Koalitionsvertrag, „alle neuen Selbstständigen, die keinem obligatorischen Alterssicherungssystem angehören“, in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) einbeziehen. Und auch die Rentenkommission empfiehlt, diese Gruppe der Selbstständigen „verpflichtend“ in der GRV zu versichern.  

In der Praxis könnte sich das allerdings als schwierig erweisen. Denn Sozialversicherungsbeiträge werden in Deutschland anteilig von Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen finanziert. Bei der Rente macht das für beide Seiten jeweils 9,3 Prozent des Bruttoeinkommens aus, zusammen 18,6 Prozent. Bislang müssen Selbstständige diese 18,6 Prozent Beitrag auf ihren Gewinn allein finanzieren.  

Künstlersozialkasse: Warum sie als Vorbild dient

Auch aus diesem Grund fordert ver.di, die Auftraggebenden mit in die Pflicht zu nehmen, wenn es um die Finanzierung der Beiträge zur Altersvorsorge geht. „Alle müssen sich beteiligen”, sagt Veronika Mirschel. Als Vorbild nennt sie die Abgabepflicht der Verwerter in die Künstlersozialkasse (KSK). In sie zahlen alle versicherten Künstler*innen und Publizist*innen eine Hälfte des Beitrags, an der anderen Hälfte beteiligen sich die Verwerter*innen beziehungsweise Auftraggeber*innen anteilig.  

„Bei der KSK werden Abgaben auf alle Honorare eingezogen, unabhängig von einer Mitgliedschaft der Kulturschaffenden“, erklärt Mirschel. „Wenn beispielsweise Britney Spears oder Adele in Deutschland ein Konzert geben, muss der Veranstalter für diesen Auftritt Beiträge an die KSK abführen, auch wenn Spears und Adele sicherlich nicht in der KSK versichert sind.“ So könne die Kasse Einnahmen aus der Wertschöpfung in Deutschland erzielen und sie wiederum an die Versicherten verteilen. Damit würde zudem deutlich, dass auch selbstständige Arbeit ihren finanziellen Wert hat, ist Mirschel überzeugt.   

Wie die Rentenpflicht finanziert werden könnte

Ähnlich sieht das auch Wirtschaftswissenschaftler Enzo Weber. Er begrüßt den Vorschlag der Rentenkommission, alle Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Seiner Meinung nach bedarf es aber einer Regelung, „wie wir das finanzieren können“, betont der Arbeitsmarktforscher am Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) im Interview mit ver.di. Darin spricht sich Weber ebenfalls für die Beteiligung der Auftraggebenden aus. „Wenn man die Rentenversicherungspflicht äquivalent zu den Arbeitnehmern machen möchte, dann scheint mir auch die Auftraggeberbeteiligung äquivalent zum Arbeitgeberbeitrag bei Beschäftigten eine sinnvolle Richtung zu sein“, erklärt er. So ließe sich die Belastung für Solo-Selbstständige verringern. 

Doch noch ist unklar, wie der Vorschlag der Rentenkommission umgesetzt wird. Bis dahin müssen sich Solo-Selbstständige auch weiterhin um ihre künftige Altersvorsorge eigenverantwortlich kümmern. Veronika Mirschel warnt hier insbesondere vor den so genannten gebrochenen Versicherungsbiografien. Die Zahl der Erwerbshybriden, also jenen, die zwischen abhängiger und selbstständiger Beschäftigung wechseln, habe enorm zugenommen, erklärt sie. Ihnen rät Mirschel, sich auf Antrag in der GRV pflichtversichern zu lassen. Damit würden sie die gleichen Rechte wie abhängig Beschäftigte erwerben, betont sie. 

Autor*in
Avatar
Vera Rosigkeit

hat Politikwissenschaft und Philosophie in Berlin studiert und ist Redakteurin beim vorwärts.

Weitere interessante Rubriken entdecken

Noch keine Kommentare
Schreibe einen Kommentar

Klartext

  • Keine HTML-Tags erlaubt.
  • Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
  • Website- und E-Mail-Adressen werden automatisch in Links umgewandelt.