Soziale Politik

Wer die Rente mit 63 noch bekommt – und wer nicht

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte – Rente ab 63 – gilt nur für Versicherte, die vor dem 1. Januar 1953 geboren sind, für alle anderen steigt sie stufenweise an. Trotzdem wollen Unionspolitiker sie „sofort“ abschaffen.
von Vera Rosigkeit · 1. Juni 2023
Die Rente ab 63 ist an Voraussetzungen geknüpft: u.a. sind 45 Beitragsjahre notwendig
Die Rente ab 63 ist an Voraussetzungen geknüpft: u.a. sind 45 Beitragsjahre notwendig

Das Gesetz zur Rente mit 63 trat am 1. Juli 2014 in Kraft. Schon damals gab es Kritik. Etwa, weil zur notwendigen Beitragspflichtzeit von insgesamt 45 Jahren auch Zeiten der Arbeitslosigkeit angerechnet werden sollten. Danach könnten sich Beschäftigte schon mit 61 arbeitslos melden, um dann zwei Jahre später beinahe abschlagsfrei in Rente zu gehen, lautete der Vorwurf. Ein Kompromiss wurde erzielt: In den letzten zwei Jahren vor dem Renteneintritt sollten Zeiten des Arbeitslosengeldbezugs nicht mehr angerechnet werden.

Wer hat Anspruch auf eine Rente ab 63 ohne Abschlägen?

Nun gibt es wieder Kritik an der Rente ab 63. CDU-Politiker Jens Spahn möchte sie am liebsten sofort abschaffen. „Die Rente mit 63 kostet Wohlstand, belastet künftige Generationen und setzt die falschen Anreize“, sagte er der „Bild am Sonntag“. Doch wer erhält eigentlich eine abschlagsfreie Rente mit 63?

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, kurz Rente mit 63 genannt, gilt, bzw. galt nur für Versicherte, die vor dem 1. Januar 1953 geboren sind, deren Rente nach dem 1. Juli 2014 begann und die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Für alle, die nach dem 1. Januar 1953 geboren sind, steigt die Altersgrenze mit jedem Jahrgang um zwei Monate. Das heißt, Versicherte des Geburtsjahrgangs 1958 können eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte erst mit 64 Jahren in Anspruch nehmen. Wer nach dem 1. Januar 1964 geboren wurde, kann erst abschlagsfrei in Rente gehen, wenn er das 65. Lebensjahr vollendet hat.

Voraussetzungen für eine Rente ab 63

Für alle gilt: Eine vorgezogene und abschlagsfreie Rente kann nur erhalten, wer mindestens 45 Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat. Dazu zählen auch Zeiten der Kindererziehung und solche, in denen Arbeitslosengeld bezogen wurde.

Für alle Versicherten, die keine 45 Pflichtjahre nachweisen können, gilt die sogenannte Rente mit 67. Wobei auch diese gestaffelt ist und erst mit dem Geburtsjahrgang 1964 erreicht wird. So kann der Jahrgang 1958  beispielsweise noch mit 66 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen.

Es bleibt zu fragen, was die Union, allen voran Jens Spahn, mit dieser Diskussion erreichen will? Durch die stufenweise Anhebung gibt es schon seit mehreren Jahren keinen abschlagsfreien Renteneinstieg mit 63 mehr. Und selbst wenn: Sind 45 Arbeitsjahre nicht ausreichend, um in den Ruhestand zu gehen – ohne Abzüge?

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Vera Rosigkeit

hat Politikwissenschaft und Philosophie in Berlin studiert und ist Redakteurin beim vorwärts.

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