Die letzten Streitpunkte sind ausgeräumt. Die Koalitionsfraktionen haben sich am Montag über bisher noch offene Details des Rentenpakets verständigt. Mit einer Stichtagsregelung soll verhindert werden, dass die Rente mit 63 missbraucht wird.
Im Zentrum der Debatte der letzten Wochen stand die Frage: Wie kann eine Frühverrentungswelle verhindert werden? Schließlich soll es künftig möglich sein, bereits mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente zu gehen, wenn man 45 Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat. Dabei sollen auch Zeiten der Arbeitslosigkeit (Arbeitslosengeld I) angerechnet werden. Die Sorge vieler Kritiker des Pakets lautete: Die Regelung könnte missbraucht werden, um Arbeitnehmer schon mit 61 Jahren in den Ruhestand zu schicken. Sie könnten dann zwei Jahre lang Arbeitslosengeld beziehen und danach abschlagsfrei in Rente gehen.
Deshalb haben sich die Spitzen der Koalitionsfraktionen mit dem Kanzleramt auf eine Stichtagsregelung geeinigt: In den letzten zwei Jahren vor dem Renteneintritt werden Zeiten des Arbeitslosengeldbezugs nicht mehr angerechnet. Eine Ausnahme sieht der Gesetzentwurf für Menschen vor, deren Arbeitgeber insolvent geht oder sein Geschäft vollständig aufgibt.
Auch freiwillige Beiträge werden berücksichtigt
Von einer weiteren Änderung profitieren Menschen, die freiwillige Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Das betrifft insbesondere selbständige Handwerker, die nach 18 Jahren Pflichtbeitragszahlung in die freiwillige Versicherung wechseln können. Auch sie können künftig mit 63 Jahren in Rente gehen, wenn sie 45 Versicherungsjahre angesammelt haben.
Außerdem soll es leichter werden, auch nach dem Erreichen des regulären Renteneintrittsalters weiterzuarbeiten. Das ist zwar theoretisch auch jetzt schon möglich, allerdings enden viele Arbeitsverträge mit dem Erreichen des Rentenalters. Wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer noch während des laufenden Arbeitsverhältnisses einvernehmlich auf eine Verlängerung einigen, kann das Arbeitsverhältnis künftig rechtssicher fortgesetzt werden.
Nahles und Fahimi sind zufrieden
„Der Weg für das Rentenpaket ist frei“, freute sich Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) über die Einigung. Das Paket sei eine Anerkennung für viele Menschen, die viel geleistet haben. Es werde nun schon am 1. Juli 2014 in Kraft treten.
„Ein guter Tag für Deutschland“, begrüßte auch die SPD-Generalsekretärin Yasmin Fahimi die Vereinbarung vom Montag. „Wir werden eine Gerechtigkeitslücke im Rentensystem schließen können.“ Mit der Reform sei sichergestellt, dass Arbeitslosenzeiten angerechnet werden können, wenn jemand im Laufe seiner Erwerbsbiografie unverschuldet arbeitslos geworden sei.
Der Bundestag wird das Rentenpaket voraussichtlich am Freitag beschließen. Unabhängig davon wird das Parlament eine Arbeitsgruppe einsetzen, die Vorschläge erarbeiten soll, wie Übergänge in die Rente besser und flexibler als bisher gestaltet werden können.
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arbeitet als Redakteur für die DEMO – die sozialdemokratische Fachzeitschrift für Kommunalpolitik.